Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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Die vorgesehene Unterredung mit den schwedischen Bevollmächtigten soll weiter betrie-
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ben und dabei zunächst die schwedische Erklärung auf die kaiserliche Responsion
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begehrt werden. In puncto excludendorum bleibt es bei den früheren Instruktionen.

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Belangendt der protestierenden drey überschriebene maximas, alß nemb-
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lich, daß sy auf erledigung der gravaminum tringen, keinen stillstandt, bis
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alles exequiert, eingehen wollen unnd daß den Schweden Stralsundt unnd
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Wolgast überlassen werden solle, seindt dieselbige zum theill auß der pro-
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position selbst abzunemben. Unnd wann von den protestierenden wegen
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erledigung der gravaminum euch etwas zu ohren khommen solte, khönnet
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in unnserm nahmen ihr euch dahin ercleren, daß unnß nicht entgegen were,
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daß man zu den consultationen der erledigung der gravaminum schreitten
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thette, inmassen wir unnß dann schon in unnserer gegebenen antwort auf
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der cronen propositionen hierzu erclert, dardurch wurde auch der punctus
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admittendorum zur erledigung khommen.

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PS Hinweis auf Beilagen, damit ihr euch darnach bey den handlungen zu
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richten habt, nit aber, daß ihr hiervon jemandts parte gebet oder euch mit
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den Magdeburgischen darüber einlasset …

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