Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

16
Auf nr. 244. Wir hatten uns mit unseren Kollegen in Münster verglichen, die Responsion
17
auf die Propositionen der Kronen am 16. Oktober hinausgehen zu lassen und haben
18
sie dementsprechend den kurmainzischen und kurbrandenburgischen Bevollmächtigten
19
zur Aushändigung an die schwedischen Gesandten übergeben. Diese haben die Annah-
20
me
unter ungereimbten fürwenden, wie das beiliegende Protokoll zeigt, verwei-
21
gert
. Wir haben unsere Kollegen in Münster gebeten

35
Am 16. Oktober 1645. Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 18 – Kopie: RK , FrA
36
Fasz. 92 VI nr. 855b fol. 283; Giessen 206 nr. 98 S. 639–642 – Druck: Gärtner VI
37
nr. 103 S. 484–486.
, den kurmainzischen Haupt-
22
bevollmächtigten
zu veranlassen, sich nach Osnabrück zu begeben, da sonst die Gefahr
23
besteht, daß das kurmainzische Direktorium nicht anerkannt wird und die consul-
24
tationes bey diesem convent in ein stecken gerahten dörfften, dan die Schwe-
25
dische deüten deß Churmeintzischen principalgesandten gegenwarth pro
26
necessario adimplemento des praeliminarvergleichs aus und werden soviel
27
desto weniger bey diesem passu weichen wollen. Wier erwartten auff sel-
28
bigs gesandten erclehrung und der churfürstlichen gesandten zu Münster
29
guttachten, darnach wier uns richten wollen.

30
Es scheinet auch, das es beyden cronen Franckreich und Schweden nur
31
leith thut, das sich Ewer Mayestätt so heroisch und friedtlich auff deren
32
propositiones erclehrt haben, derowegen suchen sie alles herfür, was sie
33
können, umb das werck – was sie directo nitt vermögt – per indirectum
34
schwerer zu machen, weiln ihnen die beste gelegenheit, die tractatus lenger

[p. 523] [scan. 551]


1
auffzuhalten, durch bemelte resolution abgeschnitten und benohmen wor-
2
den, sie sich auch befahren müßen, das ihnen die stände algemach abfallen
3
dörfften, dan aus deren discursen, soviell uns davon fürkommen, fast durch-
4
gehend zu vermercken, das sie an Ewer Mayestätt resolution (ob zwar noch
5
einer mehreren erleüterung darüber verlangen und ethwo die Pfaltzische
6
sach gern mitt hineingezogen haben wolten) eine große befriedigung
7
haben.

8
Der Churbrandenburgische adiunctus Dr. Weßenbeck, so anstatt des Dr.
9
Fritzen substituirt, hatt gegen den Churmeintzischen abgesandten, den von
10
Brembser, Ewer Mayestätt erclehrung hochgerühmbt und deütlich gesagt,
11
das daraus von Ewer Mayestätt friedtliebenden gemüht gnugsamb abzu-
12
nehmen; sey zwar wohl zu vermuhten gewest, das endtlich eine solche
13
erclehrung würde herauskommen sein, es hette sich aber fast niehmand
14
können fürstehen laßen, das selbe resolution alsobald im anfang würde
15
herfürkommen. Der von Löwen hatt gegen mich, Crane, in discursu ver-
16
meldet, das sich Ewer Mayestätt heroisch und löblich resolviert hetten und
17
gebe ihme dahero wunder, warumb die protestierende nitt zurückgedech-
18
ten, sondern immerforth ihre correspondentz mitt denen Schweden con-
19
tinuirten und noch viell comminieren und drewen dörfften, da sie doch
20
mitt ihrem beyfall der Schwedischen macht das geringste nitt geben köndten,
21
ja unter ihnen allen keiner sey (wan Braunschweig Lüneburg werde auß-
22
genohmen) der eine eintzige compagney ins veldt zu setzen vermöchte.

23
Waraus gleichwohl soviell zu vermercken, das die Churbrandenburgische
24
durch diese erclehrung zimblich verändert und gewunnen worden, und
25
was dieselbe etwoh für passiones bey diesen werck wegen des Churmeintzi-
26
schen directorii bezeigen, vermuhten wier dahin angesehen zu sein, umb
27
selbigs directorium plene alhie zu haben und dadurch des herrn bischoffen
28
zu Oßnabrug fürstliche gnaden und denen Churbeyerischen die gelegenheit
29
zu benehmen, selbigem directorio also nahe an der hand zu sein; dan die
30
Churbrandenburgische sich mehrmahl deßwegen beschwert, gleichsamb
31
sich der Churmeintzische allzusehr von bemelten fürsten und denen Chur-
32
beyerischen einnehmen und führen ließen undt scheinet auch darauff das
33
secretum zu liegen, warumb die protestierende von ihrem ersten vorschlag
34
circa modum consultandi und abtheilung der reichscollegien außgesetzt und
35
sich geendert haben.

36
So melden sich auch der statt Bremen abgeordnete pro admissione zur ses-
37
sion im reichsstattraht an, beruffen sich auff ihre possession und bey jüng-
38
sten reichstag verübten actu possessionis; und ob wier ihnen zwar müßen
39
zu verstehen geben, das immittels ad instantiam des herrn administratoris
40
ein anders per decretum

41
Dekret vom 30. November 1643. Zur Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit der Stadt
42
Bremen, die durch kaiserliches Privileg vom 1. Juni 1646 bestätigt wurde, vgl. W. Bippen II
43
S. 382–396.
erhalten, so beruffen sie sich doch darauff, das

[p. 524] [scan. 552]


1
ihnen selbigs decretum niehmals seie insinuirt, weniger sie darüber ver-
2
nohmen oder gehört worden, und bitten deme unangesehen, sie wenigst
3
nitt zu verhindern, wolten ihre sachen schon bey den ständen richtig ma-
4
chen.

5
Wier wölten bey solcher bewandtnüs undt gesetzten fundament, das bemel-
6
tes decretum niehmals insinuirt worden, der unvorgreifflichen errinnerung
7
sein, das wier uns von Ewer Mayestätt wegen nitt zu wiedersetzen hetten,
8
zumahlen auch bey gegenwertiger handtlung dahin zu sehen, damitt die
9
stätte, so noch für allen ständen die vermöglichste sein, nur mögen gewun-
10
nen und alle gelegenheit benohmen werden, sich an die ubrige stätte zu
11
hencken, causam communem daraus zu machen und woll gar bey den auß-
12
wertigen cronen selbst assistentz zu suchen. – Hinweis auf beiliegenden schwe-
13
dischen
Paß.

Documents