Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Kurz hat uns mitgeteilt, daß er Euch die Erinnerung des Kurfürsten von Bayern
über unsere Antwort auf die Propositionen der Kronen überschickt habe. Diese wird
Euch ebenso zugegangen sein wie die Euch mit nr. 213 überschickte Instruktion für
Kurz nach München. Also undt nachdeme wir alsolche von vorbenentes chur-
fürsten liebden gethane errinderung in gueter consideration gehabt undt
unß darüber, wie die beylage undt unsere bey einem iedem articul undt
errinderung verzaichnete resolution mit sich bringt, gnedigst resolvirt, alß
haben wir euch dieselbe hiemit überschickhen wollen, undt erkleren unß
darüber ferner gnedigst, im fall ihr vorbesagte unsere auf die Frantzösische
undt Schwedische proposition verfaste antwort, wie solche euch undter
obbemeldtem dato, den 23. Augusti iüngsthin, überschickht worden, beraits
zuvor undt ehe oder auch nachdeme euch vorerwehntes des graff Kurtzens
schreiben zuekhommen, denen chur-, fürstlichen undt der stände gesanten
hinaußgegeben oder mit iemanden darauß communiciert, so hat es aller-
dings dabey sein bewendens; dafern aber die hinaußgebung oder communi-
cation derselben noch nicht geschehen, so wollen wir gnedigst, daß ihr
ungehindert der von mehrermeldtem unserm gehaimben rath undt reichs-
vicecantzlern, dem graff Kurtzen, an euch beschehenen errinderung mit
hinaußgebung undt communication obangeregter unserer den 23. Augusti
euch überschickten antwort damahlß anbevohlenermaßen verfahret, zu-
mahl wir Churmaintz undt Sachßens liebden alberait hievon communication
gethan ; undt da bey fortsezung der consultationen dergleichen errinde-
rungen, wie von mehrerwehntes churfürsten zu Bayrn liebden geschehen,
von andern gleichsfals movirt werden und vorkommen solten, ihr euch
darauff, wie unsere über einer ieden ad marginem verzeichnete resolution
mit sich bringet, erkleret, euch auch dahin bemüehet, daß es bey solcher
unserer declaration sein verbleiben haben möge.