Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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Wir haben nr. 208 und nr. 209 erhalten. Hinweis auf nr. 212, nr. 213 und nr. 217.
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Wir lassen es bei den dort gegebenen Entscheidungen nochmahlß bewenden,
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erkleren unß auch ferner, daß im fahl die chur-, fürsten und der stände
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gesandten wegen der alternation auff Münster und Oßnabrugg in der
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güete sich nit vergleichen könten, daß der entschid auff daß loß oder sor-
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tem geschlagen werde.

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Wollen auch, daß ihr, unßere gesante, alle vier zugleich und insgesambt
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nit allein unsere auff die an beeden orthen von denen außwertigen cronen
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übergebne propositiones uberschickte allergnedigste erklerung den chur-,
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fürstlichen und der stände gesanten eröffnet, sondern auch zugleich und
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auff einmahl vorschlaget, ob sie sich belieben lassen wollen, entweder
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zue Münster oder zue Oßnabrugg oder in loco tertio solche unsere er-
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klerung zu vernehmen, auch hinfüro ahn einem oder dem andern orth
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bestendig oder alternative vorhin angedeüttermassen oder in loco tertio,
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so wir für daß bequembste halten, insgesambt zu continuieren, dan wir
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hierunter nichts anders alß die beförderung deß heylsamen fridenwercks,
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wie solches am ehist und füeglichsten erlangt werden möchte, suechen.
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Nachdeme auch ihr, unsere zue denen Münsterischen tractaten verord-
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nete gesandten, berichtet, daß die cron Franckreich ihro nit zuwider sein
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lassen würde, wan die consultationes in loco tertio angestelt wurden, und
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sodan ihr, unßere Oßnabruggische gesanten, gleichsfalß berichtet, daß
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daselbst darfürgehalten werde, eß möchten die fürsten und stände vil
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leichter durch euch, unsere Kayserlichen gesandten, alß durch andere sich
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zue einem andern oder dritten orth disponieren lassen, so wollen wir
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gnedigst, daß ihr ie eher ie besser darzue thuet und hierunter ahn ewerem
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orth und fleiß nichts erwinden lasset.

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Lassen unß auch gnedigst wohl gefallen und wollen, daß unser reichs-
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hoffrath und Österreichische gesanter, der graff von Wolckenstein, wo es
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noch nit geschehen, seine reiß nacher Oßnabrugg ehist fortseze und neben

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antrettung dessen unserm hochloblichen ertzhaus competierenden direc-
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torii im fürstenrath (darüber er von unserer Österreichischen hoffcantzley
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mit mehrem bevelcht würdt) hierunter möglichst cooperiere, wie ihr,
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unßere gesanten zue Münster, nach vorgehabtem rath mit denen alda
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anwesenden chur-, fürstlichen und der stände gesanten ihme, graffen
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von Wolckenstein, mit mehrerm an die hand zue geben und zu vermei-
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dung des disputats wegen der excellenz selbst mit den churfürstlichen
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dasselbe zue behandlen wissen werdet. Ihr habt auch hiebeyligent [ = Bei-
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lage
1] in abschrifft zue sehen, waß für erinnerungsschreiben wir an alle
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und iede chur-, fürsten und stände, ihre abreiß in person oder abschickung
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der ihrigen zu denen fridenstractaten zue befürderen gnedigst abgehen
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lassen, und wollen gnedigst verhoffen, meniglich auch auß demselben
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unsere fridfertige intention noch mehrers und zum überfluß erkennen
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werde.

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Nachdem wir auch vernehmen, ob solten die fürsten und stände an einem
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orth mit denen churfürstlichen gesanten zu erscheinen fast mehrers umb
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der mit denselben wegen deß praedicats „excellenz“ entstandnen strittig-
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keit willen alß wegen anderer ursachen bedenckens tragen, und wir nun
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gnedigst nit gern sechen wolten, daß destwegen die fridenstractaten ver-
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hindert, weniger andere fernere trennung hierdurch verursacht werden,
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sondern vilmehr dahin trachten, wie solche tractaten sowohl auch guete
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verständtnus und einträchtigkeit möglichst befördert und erhalten werden
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möge, alß wollen wir gnedigst, daß ihr mit gueter dexteritet entweder
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durch euch selbsten oder durch andere persohnen denen alda anwesenden
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churfürstlichen gesanten zue vernehmen gebet, ob nit bey denen sich
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wegen dises particulars ereignenden difficulteten ein mittel were, auß
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denselben zue kommen, daß es bey dem alten herkommen im reich ver-
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plibe, und ein ieder nach seinem standt sich in concerto mit dem wortt
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„der herr churfürstliche“, „fürstliche“, „ansehnliche“ etc. gesanter trac-
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tieren liesse, massen vor disem zwischen Kayserlichen, churfürstlichen,
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fürstlichen und anderer stände gesanten allzeit üblich gewesen; wir auch
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unserstheils, daß ihr, unsere gesanten, euch in solcher conformitet von
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ihnen tractieren lasset, wohl leiden mögen. Da nun die churfürstlichen
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gesanten hierzue sich verstunden, so hettet ihr euch dessen zu erhaltung
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unsers intents, damit man an einem orth desto ehender zuesamenkomme,
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gleichfalß zu bedienen. – Hinweis auf Beilagen 2–3.

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