Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Ewer Kaiserliche Mayestätt haben auß unser iüngsten gehorsambsten
relation allergnädigst vernhommen, waß dahmals von den Schweedischen
für ursachen, warumb mit eröffnung der proposition annoch zuruck-
gehalten werden müße, vorgeschützt werden wöllen. Nun haben wir unß
bey darauf mit denen churfürstlichen, lauth prothocols sub nr. 1, gehal-
tenen conferentz also erclehrt, daß sich die Schweeden mit der vorge-
worffener verhindernuß lenger nit aufhalten khönnen, sondern alsopaldt
selbigen praetext müßen fallen laßen, haben aber gleich darauf ein ander
difficultet in weeg legen und die reichsstendte bey publication der pro-
position mit haben wöllen, so aber auch von unß nach außweisung selbiges
prothocols abgewehrt und divertirt worden. Warauf dan endtlich die pro-
position ahm sontag der allerheiligsten Dreyfaltigkeit unß durch den
Schweedischen secretarium Mylonium ahn mein, des graffen von Lamberg,
losament uberbracht und in gegenwart zweer aufwarter
Jasper Krusebiörn (gest. 1666) und Sweder Dietrich Kleibe; vgl. APW [ II C 1 S. 645] und
APW [II C 2 S. 84 Anm. 2] und [S. 101 Anm. 2.]
sterns hoffstatt eingelieffert worden, dhavon die abschrifft sub nr. 2 hiebey-
khombt. Der Milonius hat sich wieder gewohnheit einer gutschen mit
sechß pferden (welche pferde des herrn administratoris zu Bremen fürst-
licher gnaden gemahlin , wie es von andern erkhennet worden, zustendig
gewest und noch unlengst von dem Königsmarck ahn den Oxenstern ver-
ehrt sein sollen) gebraucht, vorhero, ehe dan er die proposition außge-
antwortet, von der cron Schweeden großen friedensbegierdte contestirt
mit vorgeben, daß die proposition schon furlengst hete khönnen eröffnet
werden, wan nit zwo sachen daran verhinderlich gewesen, nemblich und
zum ersten die abweesenheit der reichsständte, sodan zum andern die ver-
weigerte vergleitung der mediatstette. Die erste seie durch der stendte er-
scheinung von sich selbst gefallen, die andere aber auf der chur-, fürsten
und stendte gesandten zusprechen und denselben zu sonderbahrem respect
soweith beyseithen gesetzt worden, daß sich die Schweedische gesandten
endtlich zu eröffnung der proposition resolvirt, iedoch aber außtrücklich
darbei bedinget und vorbehalten hetten, in einige fernere handtlung nit
zu begeben noch auch von unß einige replicam anzunemmen, solange
ihnen nit bey selbigem punct gebührende satisfaction wiederfahren, und
obzwar wol die Schweedische heten wünschen möegen, daß die propo-
sition hete in loco publico in beisein der stendte eröffnet werden möegen,
weiln man iedoch dießseits darinnen bedencken gehabt, hetten sich die-
selbe auch deswegen lenger nit aufhalten, sondern die proposition unß
durch ihnen, Milonium, in gegenwartt gegenwertiger zween cavallier zu
überantworten ihne abgefertigt, und würde verhöffentlich darauß zu ver-
nemmen sein, daß es ihnen, Schweedischen, umb den frieden zu thuen,
die proposition auch in ordine des Schönbeckischen projects eingerichtet
seie; begehrten aber darauf unsere erclehrung schrifftlich, weiln sich daß
werck mündtlich nit wol würde richten laßen.
Wir haben auf genommenen abtritt und bedacht geantwortet, daß unß
billig zu erfrewen heten, daß es dermalneins soweit khommen, daß die
proposition zur haubthandtlung eröffnet worden, wolten unß darin ersehen,
die sach gehöriger orter hinderspringen und hirnegst der notturfft nach
darüber vernemmen laßen. Die angezogene bedencken, warumb solche
eröffnung nit ehender beschehen, liesen wir dahingestelt sein, befinde sich
gleichwol im praeliminarschluß von darzu nothwendiger gegenwart der
stendte gar nichts. Die seien auch nit in crafft des praeliminarschluß, son-
dern des iüngsten Regenspurgischen reichsschluß zugelaßen, und stündte
in deren wilkühr zu erscheinen oder nit, daß also die proposition wegen
deren niterscheinen aufzuhalten unnötig gewest. Die andere verhindernuß
seie nit von unß, sondern denen Schweedischen selbst in weeg gelegt
worden, indeme man den praeliminarvergleich anders außdeuten wöllen,
alß der rechte verstandt leiden könne und der buchstabe mit sich bringe.
Man habe sich dießeits iedesmals auf den buchstaben bezogen, dem in-
haerire man alnoch, gebühre aber soweenig den herren Schweedischen
alß unß einige interpretation darüber, derentwegen wir nit zu verdencken,
daß wir unß bey solcher bewandtnuß wegen zugemutheter vergleitung
der mediatorum entschüldigen müßen, sahen unserstheils auch noch nit,
wie auß dem werck würde zu kommen sein, wan die Schweedische also
unbeweglich bey ihrer meinung beharren würden, wölten unß aber ver-
sehen, daß sich eins andern bedencken werden. Belangendt, daß die replica
auf die proposition schrifftlich zu thuen, dha werde daß werck selbst die
anleitung dazu geben und denen Schweedischen gebührendermaßen be-
gegnet werden etc.
Nun ist erstlich auß der in der proposition eingerückten bedingnuß zu
ersehen, daß sich die Schweedische des puncts wegen vergleitung der
mediatorum nit begeben, sonder gar darin satisfaction haben, ehe dan zu
einiger fernerer handtlung schreiten wöllen, werden sich auch besorglich
darin nicht ändern. Die churfürstliche aber, weiln sie under sich selbst
auch mit denen fürstlichen hirin nit einer meinung seindt, unß mit ihrem
gutachten nit zur handt gehen wöllen, dahero es die notturfft erfördern
will, unß hirin fernern bevehl und instruction, wie wir unß bei solcher
bewandtnus zu verhalten, zukhommen zu laßen. Wir sein immittels von
dem königlichen Dennischen secretario n. Clein berichtet worden, ob
solte der Salvius hiebevorn zu Hamburg bey abhandtlung des praeliminar-
vergleichs eine lista oder verzeichnuß derienigen stendte, so die cron
Schweeden domals vergleitet zu haben begehret, ubergeben haben, welche
verzeichnuß nur auf lautere immediatos gerichtet und darin einiger media-
torum gar nit gedacht sein solle. Stellen es derhalben zu Ewer Mayestätt
allergnädigsten verordtnung, ob unß selbige verzeichnuß, wie sie von
dem Salvio ubergeben worden, möegte in abschrifft zugeschickt werden;
weinigst würden dardurch die Schweedische (so uf die vergleitung in vim
praeliminaris conclusi tringen) desto ehender zu annemmung eines tempera-
menti khönnen disponirt werden.
Die proposition selbst anlangendt, die haben wir denenienigen stendten,
so under die deputatos gehören, alß denen churfürstlichen, fürstlich Coß-
nitzischen, Braunschweig Luneburgischen, Heßen Darmstattischen und
dem stadt Nürrenbergischen communicirt und ad dictaturam geben laßen,
wegen der ubrigen ständte unß aber erclehrt, daß einem ieden, der es
begehre, dieselbe gern in abschrifft mittheilen wölten, doch nur ploß zur
wißenschafft, nit aber umb dhadurch ein eingang zur collegialdeliberation zu
machen, dan wir auf khein anders collegium alß die reichsdeputation ver-
wiesen. Es haben aber fast mehrentheils der stendte die proposition schon
von den Schweedischen selbst gehabt, weiln sich dieselbe bemühen, die
collegialdeliberation der stendten zuwegezubringen, zu welchem endt sie
den fürstlichen ertzstiffts Magdeburgischen die proposition zugestelt, mit
begehren, daß dieselbe den ubrigen fürstlichen communiciren wöllen,
maßen auch beschehen, und die Magdeburgische den übrigen fürstlichen
zur dictatur ansagen und die Schweedische proposition dictiren laßen und
zwar zu ebenselbiger zeitt wie bey unß die dictatur gehalten worden. So-
paldt wir nun dhavon vernommen, haben wir auf gutbefinden der Chur-
maintzischen die fürstliche Magdeburgische zu unß erfördert und über
dieß werck, obs sich dhamit also verhalten thue, mit guter bescheidenheit
nachfrag gehabt. Die haben unß darauf zum bericht angezeigt, daß nit
ohne, daß die Schweedische ihre proposition dürch ihren secretarium
Milonium auch ihnen, fürstlichen Magdeburgischen, eingeschickt hetten
und darbey vermelden laßen, gestalt sie die proposition ahn unß, die
Kaiserische, schon abgeben hetten und eine notturfft erachtet, dieselbe
auch den chur-, fürstlichen und stättischen directoriis zu communiciren,
dhamit dieselbe ferners ahn die ubrige stendte möegte gebracht werden.
Es wehren die Schwedische seithero durch zwo ursachen von der eröffnung
abgehalten worden, nemblich wegen abweesenheit der stendte und noch
ermangelnden satisfaction bey dem punct wegen vergleittung der mediat-
stette; hetten sich aber endtlich auf erscheinung der stendte soweit uber-
wunden, daß die fürstliche Magdeburgische ersucht, die proposition den
ubrigen stendten ferners zu überbringen; seie auch die proposition denen
churfürstlichen und stettischen zugestelt worden. Sie, Magdeburgische,
heten die proposition ahngenommen und darüber mit etlichen fürstlichen
communicirt und auf deren gutbefinden zur dictatur angesagt; wehren
auch die fürstliche darauf erschienen und von ihnen die proposition ex
dictatura ubernohmen. Sie, Magdeburgische, wehren zwar von ihren gnä-
digen fürsten und herrn nit darauf instruirt, sich einiges directorii zu unter-
fangen, weiln sie aber bevehlicht, mit andern chur-, fürsten und stendten
die notturfft, waß zu beforderung des heilsamben friedens ersprießlich
erachtet werden möegte, nach ihrem vermöegen mitbeforderen zu helffen,
hetten sie hiebei ander fürstliche gutachten billig einfolgen müßen. Dha-
gegen wir erinnert, das es gleichwol eine Schweedische, immediate auß
der Schweeden hande herkommene proposition seie, so man billig nit hete
ad dictaturam geben sollen, zumahl wir dieselbe niemandt geweigert hetten.
Wie dem allem aber, so vernemmen wir gleichwol gehrn, daß es darmit
die meinung nit gehabt, umb sich dardurch einiges directorii zu unter-
fangen, und sie, abgesandte, auch darauf nit instruirt sein, wodurch dan,
waß sonsten zu besorgen gewest, nhemblich große confusiones bey der
reichsdeputation und verhindernuß bey dieser handtlung verhuittet blieben.
Es seie die reichsdeputation zu dem endt dahero verlegt, umb dem gegen-
theil seinen praetext wegen praetendirter nothwendigen gegenwarth der
reichstendte zu benehmen, würde aber darumb andern stendten, so inter
deputatos nit sein, ihre notturfft bey der deputation zu erinnern nitt be-
nommen sein; allein habe man sich in acht zu nemmen, dhamit wir nit
under unß selbst committirt und ahnandergebracht werden, und heten
wir diese erinnerung fürnhemblich dieser ursach halben, umb allerhandt
confusiones, so leichtlich eingeführt werden khönten, zu verhuiten, thuen
müßen. Die abgesandte haben unsere erinnerung wol aufgenhommen.
Ist aber auß selben umbstendten unschwer abzunemmen, wie schädtlich
es ist, daß die reichsdeputation noch nit versamblet oder zusamengetretten,
weiln dardurch dem gegentheil lufft gelaßen wirdt, sein dessegno immer-
forth mehr und mehr vortzusetzen und die stendte in irer gefasten meinung
wegen behaubtung des iuris suffragii auf den newen vorhabenden im reich
unerhörten modum zu bestercken.
Nun ist es zwar an deme, daß die proposition solle berathschlagt werden,
wir werden unß auch, geliebts Gott, morgen alhie mitt den churfürst-
lichen, wie daß werck anzugreiffen, underreden auch, etwoh nothwendig,
mit denen Münsterischen Kayserlichen und churfürstlichen gesandten in
loco intermedio besprechen müßen, solang aber die sach mit der reichs-
deputation nit zum standt gebracht, wirdt schwerlich fortzukommen sein.
Fals man sich nun bey der conferentz eins gewißen concepts, wie die ant-
wortt auf die proposition einzurichten, wirdt vergleichen haben, wöllen
wir selbiges vorhero, ehe es ubergeben wirdt, Ewer Mayestätt zum ver-
lesen allergehorsamst einschicken.