Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Wir haben die Relationen vom 3. und 6. April
In der Relation vom 3. April 1645 (Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c (Januar –
April 1645) fol. 146 – Kopie: Giessen 205 nr. 139 S. 664–665) hatten Lamberg und Krane
angezeigt, daß sich Oxenstierna vorgestern nach Münster zu einer Konferenz mit den französischen
Bevollmächtigten begeben habe und daß ihm der bessen-kassel’sche Gesandte gestern gefolgt sei. –
Die Relation vom 6. April = [nr. 125.]
der mediatstätte betrifft, haben wir eüch hiebevor
Siehe [nr. 120.]
dißorths mit den churfürstlichen gesandten vernemben, und was sie eüch
an die handt geben werden, denselben bequemen sollet, auch hinfüro in
dergleichen zweifelhafftigen sachen nit allein mit den churfürstlichen, son-
dern auch andern der fürsten und ständten deß reichs anwesenden gesandten
communication pflegen sollet; darbey hatt es nachmahlen sein bewandt-
nus.
Und weilen aus deß fürstlichen Mechelburgischen abgeordneten andeütten
die erfolgende Schwedische proposition hochgespannt werden solle, so
dörffte solches villeicht auch auf den punctum amnistiae auslauffen; haben
derohalben ein notturfft zu sein erachtet, etliche rationes aufsezen zu lassen,
warumb die amnistia über das sechzehenhundertunddreissigiste jahr zuruckh
weitter nit zu extendieren, so wir eüch hiemit einschließen, nit zu dem endt,
daß ihr dieselbige publicieren oder den gegentheilen schrifftlich entdeckhen
sollet, sondern daß ihr dieselbige bey eüch behaltet und bey vorfallenden
discursen den unbillichen einwürffen mit guettem fundament begegnen
könnet. Im übrigen mueß man halt der proposition gewerttig sein, und
wirdt sich dann weitter geben, was und wie derselben zu antwortten, so
wir eüch nit verhalten wollen.