Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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Wir haben die Relationen vom 3. und 6. April

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In der Relation vom 3. April 1645 (Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c (Januar –
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April 1645) fol. 146 – Kopie: Giessen 205 nr. 139 S. 664–665) hatten Lamberg und Krane
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angezeigt, daß sich Oxenstierna vorgestern nach Münster zu einer Konferenz mit den französischen
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Bevollmächtigten begeben habe und daß ihm der bessen-kassel’sche Gesandte gestern gefolgt sei. –
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Die Relation vom 6. April = [nr. 125.]
erhalten. Was aber die begleittung
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der mediatstätte betrifft, haben wir eüch hiebevor angedeütt, daß ihr eüch

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dißorths mit den churfürstlichen gesandten vernemben, und was sie eüch
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an die handt geben werden, denselben bequemen sollet, auch hinfüro in
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dergleichen zweifelhafftigen sachen nit allein mit den churfürstlichen, son-
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dern auch andern der fürsten und ständten deß reichs anwesenden gesandten
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communication pflegen sollet; darbey hatt es nachmahlen sein bewandt-
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nus.

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Und weilen aus deß fürstlichen Mechelburgischen abgeordneten andeütten
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die erfolgende Schwedische proposition hochgespannt werden solle, so
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dörffte solches villeicht auch auf den punctum amnistiae auslauffen; haben
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derohalben ein notturfft zu sein erachtet, etliche rationes aufsezen zu lassen,
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warumb die amnistia über das sechzehenhundertunddreissigiste jahr zuruckh
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weitter nit zu extendieren, so wir eüch hiemit einschließen, nit zu dem endt,
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daß ihr dieselbige publicieren oder den gegentheilen schrifftlich entdeckhen
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sollet, sondern daß ihr dieselbige bey eüch behaltet und bey vorfallenden
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discursen den unbillichen einwürffen mit guettem fundament begegnen
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könnet. Im übrigen mueß man halt der proposition gewerttig sein, und
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wirdt sich dann weitter geben, was und wie derselben zu antwortten, so
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wir eüch nit verhalten wollen.

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