Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Am 21. Dezember hat Heistermann referiert, daß die Schweden sich über den 1. Punkt
bedenken und dann vernehmen lassen wollten, zum 2. Punkt begehrten sie, daß inskünfftig die
schrifftliche memorialia von uns mögen underschrieben, sodann in lateinischer
sprach abgefasset werden, allermassen zu Münster beschehe, den 3. Punkt ließen sie
dahingestellt sein. Wir haben antworten lassen, auch in Münster würden alle Schreiben ohne
Unterschrift eingereicht, also sei selbigem modo alhie billich nachzugehen; gelte sonsten
gleich in Lateinisch oder Teütscher sprach zu schreiben, wolten uns doch zu keinem
gewissen restringiren lassen, weiln es einmahl außgedingt, bey der schrifftlichen oder
mündtlichen handtlung sich deß modi zu gebrauchen, wie eß einem jeden gefällig
und zu der sachen beförderung am bequembsten und nützlichsten erachtet würde.
Den ubrigen inhalt der Schwedischen schreiben betreffendt, da pleibe man dieß-
seidts beym buchstaben deß praeliminarvergleichs, warin sich nitt befinde, daß alle
stände deß reichs hiehero durch Keyserliche Mayestätt erfördert oder beschrieben
werden sölten, also könne solches Ewer Mayestätt auch nit zugemuhtet werden;
selben ständen stehe sonst in crafft deß letztern Regenspurgischen reichsschlußs
hiehero zu erscheinen bevor und bedörfften deßwegen keiner vergleitung. Ersuchten
die Schwedische, daß sich derentwegen nitt aufhalten, sondern immittels zur haubt-
handlung tretten wölten, zumahln unß bewußt seie, daß solches von denen ständen
selbst in ihren anthworttschreiben begehrt worden, nemblich, daß immittels vor
deren ankombst die haubthandtlung zu befördern ein anfang gemacht werden
möge.
Eodem a prandio decanus refert, daß die Schwedische bey ihrer meinung beharreten, daß
zur haubthandlung nit zu schreiten, es seien dan zuvor alle ständt gegenwertig undt
der punctus wegen vergleitung Stralsundt zur richtigkeit pracht, köndten eß nitt
dafür halten, das eß eine extensio deß praeliminarvergleichs, sondern demselben
gemeß, der stände gegenwarth auch zu beförderung dieser tractaten nöttig seie,
wölten aber dem werck noch waß mehr nachdencken und sich demnechst forderlichst
vernehmen lassen .