Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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Am 21. Dezember hat Heistermann referiert, daß die Schweden sich über den 1. Punkt
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bedenken und dann vernehmen lassen wollten, zum 2. Punkt begehrten sie, daß inskünfftig die
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schrifftliche memorialia von uns mögen underschrieben, sodann in lateinischer
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sprach abgefasset werden, allermassen zu Münster beschehe, den 3. Punkt ließen sie
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dahingestellt sein. Wir haben antworten lassen, auch in Münster würden alle Schreiben ohne
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Unterschrift eingereicht, also sei selbigem modo alhie billich nachzugehen; gelte sonsten
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gleich in Lateinisch oder Teütscher sprach zu schreiben, wolten uns doch zu keinem
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gewissen restringiren lassen, weiln es einmahl außgedingt, bey der schrifftlichen oder
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mündtlichen handtlung sich deß modi zu gebrauchen, wie eß einem jeden gefällig
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und zu der sachen beförderung am bequembsten und nützlichsten erachtet würde.
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Den ubrigen inhalt der Schwedischen schreiben betreffendt, da pleibe man dieß-
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seidts beym buchstaben deß praeliminarvergleichs, warin sich nitt befinde, daß alle
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stände deß reichs hiehero durch Keyserliche Mayestätt erfördert oder beschrieben
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werden sölten, also könne solches Ewer Mayestätt auch nit zugemuhtet werden;
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selben ständen stehe sonst in crafft deß letztern Regenspurgischen reichsschlußs
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hiehero zu erscheinen bevor und bedörfften deßwegen keiner vergleitung. Ersuchten
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die Schwedische, daß sich derentwegen nitt aufhalten, sondern immittels zur haubt-
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handlung tretten wölten, zumahln unß bewußt seie, daß solches von denen ständen
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selbst in ihren anthworttschreiben begehrt worden, nemblich, daß immittels vor
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deren ankombst die haubthandtlung zu befördern ein anfang gemacht werden
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möge.

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Eodem a prandio decanus refert, daß die Schwedische bey ihrer meinung beharreten, daß
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zur haubthandlung nit zu schreiten, es seien dan zuvor alle ständt gegenwertig undt
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der punctus wegen vergleitung Stralsundt zur richtigkeit pracht, köndten eß nitt
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dafür halten, das eß eine extensio deß praeliminarvergleichs, sondern demselben

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gemeß, der stände gegenwarth auch zu beförderung dieser tractaten nöttig seie,
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wölten aber dem werck noch waß mehr nachdencken und sich demnechst forderlichst
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vernehmen lassen

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Zu den Verhandlungen vom 20. und 21. Dezember vgl. APW II C 1 nr. 264.
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