Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert

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Ihre Kaiserliche Majestät würden mit ihrer churfürstlichen durchlaucht eingeschikhtem
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bedenkhen in substantialibus sich gern vergleichen, wan nur ein solches durch die trac-
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taten zu erhalten. Da aber die protestirende sambt den cronen, wie man sich dan hierin
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so gar gegen die cron Frankhreich keiner realassistenz vor die catolischen zumahlen nit
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zu verstehen, nicht nachgeben oder weichen wolten und doch endtlich ein expediens zu
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finden sein müssen, damit sich dises puncti halben der friedt nicht ganz zerschlage
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oder aber auch nur lenger aufgezogen werde, alß haben ihre Kayserliche mayestät nur
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in extremum casum necessitatis, wan nemblich der frieden ohne fernere nachgebung
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eines oder andern postulati nicht möglich zu erheben, sich daß ihrer churfürstlichen
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durchlaucht communicirte temperament

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Vgl. nr. 196 Beilagen [ 1] und [2].
belieben lassen, wollen auch nit darfür halten,
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daß ihr churfürstliche durchlaucht auf demiehnigen, so in berürten dero eingeschikhten
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bedenkhen begriffen, dergestalt zu beharren und es ehender zum bruch oder lengeren
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verzueg der fridenstractaten kommen zu lassen, alß etwa, wan der fridt daran hafften
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solte, davon abzuweichen, gemeint sein werden, besonders da Ihre Kurfürstliche Durch-
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laucht
so sehr auf einen schnellen Frieden drängt.

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Wan disemnach die eusseriste notturfft sein will, das man bey zeitten ains- und endt-
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lich verglichen seye, was auf den fall, da sie, protestirende, von ihren postulatis nit
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weichen, noch mit denen mediis, die ihre churfürstliche durchlaucht für gnugsamb ach-
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ten, sich contentiren lassen wolten, zue thuen.

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Also lassen allerhöchstgedachte Kayserliche mayestät ihre churfürstliche durchlaucht
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freundt-, vetter-, schwäger- und gnädiglich nochmahls ersuchen, sie wollen, in erwegung
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der gefahr- und ungelegenheit, so auf dem lengern verzueg der tractaten hafftet und

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das doch alle erklärung in puncto satisfactionis, wan nit auch zugleich die erklärung in
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puncto gravaminum erfolgt, umbsonst sein wurde, sich auch in diesem haubtpuncto,
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die erledigung der protestirenden gravaminum betreffendt, dergestalt gegen ihre ge-
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sandten resolviren und sie dahin instruiren, daselbe mit demiehnigen, was mehr
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höchstgedachte Kayserliche mayestät ad ultimum zu thuen vermainen, mit dero Kayser-
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lichen gesandten sich conformiren, auch anderer catholischen chur-, fürsten und stände
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gesandten hierzu beweglich disponiren helffen, uf das dergestalt auch dises obstaculum
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pacis nicht weniger alß andere zum fürderlichsten auß dem weeg geraumbt werden
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möge.

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