Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert

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Ihr werdet auß unserm dem zweinzigisten negstverwichenem monathes
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Februarii an euch ingesambt abgangenem Kayserlichem recepisse

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Es erfolgten zwei Rezepisse: Vgl. [nr. 195 Anm. 1] und Ferdinand III. an Nassau und
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Volmar, Linz 1646 Februar 20. Konzept: RK , FrA Fasz. 52b fol. 138.
verstan-
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den haben, daß unß ewere, auf beeder cronen gethane replicas vorhabende
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duplicae und destwegen verfastes guetachten zu recht ist eingehendigt wor-
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den

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Vgl. nr. 137.
. Wir haben auch seithero aus eweren eingeschickten relationen ver-
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standen, daß unser vom dreyzehenden vorbemeltes monats Februar an euch
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abgangenes schreiben

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Vgl. nr. 154 und Ferdinand III. an Nassau und Volmar, Linz 1646 Februar 13. Aus-
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fertigung: RK , FrA Fasz. 92 VII fol. 505–509, praes. 1646 Februar 24 – Konzept:
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Ebenda Fasz. 52b fol. 135–135’.
, darinnen wir, wie die haubtpuncta der friedenstrac-
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taten als erledigung der gravaminum, satisfactionis coronarum undt amni-
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stia tractiert werden sollen, an die handt gegeben, zukommen seye.

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Nun bleibt es ratione ordinis, weilen es also die stende vor guet angesehen,
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bey dem ergrieffenen weeg. Sovil aber obermeltes euer guetachten und
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aufsaz in puncto duplicarum ad replicas Gallo Suecicas betrifft, lassen wir
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unß solches gnädigst wohlgefallen, erkennen daraus euern in dem werckh
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angewendten fleiß und sorgfalt für unß, unßer löblich erzhauß und daß
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Heylige Reich. Haben etliche wenige erinnerungen darbey gethan, die ihr

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werdt in acht zue nemmen wissen. Im überigen würdts an deme sein, daß
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nachdem die stendte auch ihr gedanckhen euch einst werden an die handt
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geben, daß ihr derselben meinung mit gueter dexteritet, wo es sich thuen
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lest, mit ewerm aufsaz concilieret, da sie aber von eüch gar different weren,
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mit gueten rationibus auf ewere meinung bringt, sonst were unß nit zu-
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wider, daß ie eher, ie besser dem duplicieren und wohl gar dem triplicieren
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ein endt gemacht und zu dem aufsaz der friedensconditionum selbst ge-
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schritten wurde. Demnach aber zu meniglichs wissenschafft und zu justi-
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ziierung unserer actionen vonnöthen möchte sein, daß diese ewere duplicae
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auch publici juris wurden, massen der Franzosen und Schweeden replicae
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bereit im truckh sein, also stellen wir zu ewerm weiterm nachdenkhen, wan
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und ob ihr vermeint, daß selbe den Franzöß- und Schwedischen gesandten
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zuzustellen seye, und werdt ihr euch hierin darnach zu richten haben, nach-
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dem ihr werdet sehen, daß mehr oder weniger hoffnung und ernst zum
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frieden seye.

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