Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
Rezepisse auf Weisung vom 20. Februar
gutachten und daß selbigs durch ein ördentlichs gesambtconclusum heraus-
kommen werde, weenig zuzulagen. Es gehn auch die consultationes alhie
fast langsamb forth und ist diese woche abermals die materia deliberanda
zurückgesetzt und quaestio competentiae uber der churfürstlichen secun-
dariorum und fürstlichen primariorum praecedentz, ob nhemblich die chur-
fürstliche secundarii den primariis der fürsten vorzuziehen, vorgenhommen
worden. Also haben die protestirende auch etliche wochen mit einrichtung
iren vorgehabten mediorum compositionis uber die religionsgravamina, ehe-
dan sie dhamit aufkommen können, zugebracht und unß allererst heud
dieselbe lauth beygefüegten abschrifft durch iren außchuß uberbringen und
dhabey erinnern laßen, daß, ob sie zwar allerhandt wichtige bedencken ge-
habt, warumb sich zu dergleichen edition nit einlaßen solten, daß dannoch
auf irer excellentz herrn graven von Trautmansdorff zusprechen ein ubrigs
thuen wollen. Heten ire gedancken circa media uber den geistlichen vor-
behalt schon hiebevorn außgeben, dieses memorial aber seie auf die ubrige
gravamina eingerichtet, lebten derwegen der zuversichtlichen hoffnung,
es solten die catholische ire, der protestirenden stendten, friedtfertige
intention daraus zu erkennen und sich desto ehender zum ziel lencken.
Dan sie, protestirende, in diesen iren vorschlag weiters gangen und ein
mehrers nachgeben hetten, alß billig heten thuen söllen, nur ploß der ur-
sachen halben, umb die catholische desto ehender zu einem gleichmessigen
zu bewegen; bedingten sich aber nochmals, daß sich dardurch nit wölten in
schrifftwexlung einlaßen, sondern begehrten, daß die handtlung vermitls
mündtlichen conferentien möegte geführt werden, und zwar hir zu Oßna-
bruck, derentwegen sie dan unß wölten ersucht haben, es bey denen catho-
lischen dhahin zu richten zu helffen, dhamit die handlung nuhmehr ohne
fernern verzug möege für handt genommen und eine deputation hiehero
abgeordtnet werden.
Wir haben daß memorial gutwillig angenhommen und unß anerbietig ge-
macht, selbigs noch bey heutiger ordinari irer excellentz herrn graven von
Trautmansdorff zu uberschicken und alles, waß hiebey erinnert und an unß
begehrt worden, in schüldiger gebühr zu beobachten, würde auch an seithen
Ewer Mayestätt und waß vermitls dero Kayserlichen abgesandten zu be-
förderung dieses wercks könte beygetragen werden, nichts unterlaßen
werden. Mit welcher unser erclehrung der außchuß wol zufrieden gewest
und sich derentwegen bedanckt.
Hinweis auf Beilage 2.