Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
Hinweis auf die vorhergehenden Relationen.
Nachdem wegen des Orts der Gravamina-Verhandlungen bey denen catho-
lischen ständten allerhandt gute erinnerung beschehen und mir, dem
graffen von Trautmansdorff, darauf sowol von dero Kayserlichen alß auch
Churmentzischen abgesandten zu Münster der bericht zukhommen, daß
sich die catholische ständte zu selbigem vorschlag, daß solche compositions-
handlung alhie under handt genhommen werden sölle, nit ungeneigt be-
zeigt und nur zu solchem endt zuvorderist die media compositionis von
denen protestirenden, dhamit man sich catholischen theils darüber beden-
cken, selbige ein ieder gegen seine instruction conferirn und alßdan die
deputandi nach notturfft darüber instruirt werden möegten, zu haben ver-
langten. So haben wir gestrigs tags einen außchus von selbigen protestiren-
den ständten zu unß erfordert und denselben sölche der catholischen ständt
meinung fürgehalten mit beweglicher erinnerung, daß sich wölten belieben
laßen, die media compositionis denen catholischen zu eröffnen, dhamit alß-
dan mit desto beßerm nachtruck die handt ahn die handtlung angeschlagen
werden möegte. Es haben sich aber die vom außchuß, auf genhommenen
bedacht, dhagegen vernhemmen laßen, daß sich die protestirende mit denen
catholischen nit gern ferners in schrifftwechßlung einlaßen, sondern ver-
mitls mündtlicher underredung vergleichen wölten, hetten von 90 jahren
hero mit denselben in schrifften gehandtlet und niemaln zum vergleich
kommen können, wölten itzo gerne auch diesen weeg mit der mündtlichen
conferentz versuchen, ob dhadurch der zweck zu erlangen, hilten es auch
darfür, daß den catholischen stendten die media compositionis nit verbor-
gen sein und die irige, wan sie nur wölten, gar wol darauf instruiren kön-
ten, der weeg zwischen hir und Münster seie auch so weit nit, daß nit
fernere instruction und bescheidt, dha es die noth erforderen solle, in ein par
tagen könte eingeholet werden. Wölten sich dhahero nit versehen, daß von
denen catholischen ständten ihnen, protestirenden, dergleichen schrifftliche
editio mediorum sölte zugemuthet werden, pathen auch mich, den graffen
von Trautmansdorff, weilen meine friedtliebende intention in viel weege
seithero seie zu verspühren gewest, ich wölte auch bey diesem particulari,
umb die catholischen zu beßern gedancken zu disponiren, nit außetzen.
Darauf ihnen geantwortet, daß ich von denen catholischen ständten ersucht
worden, obgemeltes ahn die Augspurgische confessionsverwandte zu brin-
gen, hette ferners nichts dhabey in commissione, gedeuchte mir gleichwol,
selbe zumuthung nit so unbillig zu sein, man müste ia einmahl die media
compositionis vorhero wißen, wan die deputandi darauf sölten instruirt
werden, möegte etwoh nit undienlich sein, weiln sie, protestirende, wegen
der schrifftlichen edition so groß bedencken machten, daß sie ihren zu
Münster ahnweesenden mitverwandten ständten commission auftrügen,
denen catholischen aldha von den mediis mündtlich anzuzeigen. Der auß-
chuß hat sich aber darüber nit heraußlaßen wöllen, sondern entlich auf sich
genhommen, mit den ubrigen protestirenden ständten daraus zu communi-
cirn und unß hernacher dero gesambte erclehrung zurückzubringen, dern
wir erwarten. Hinweis auf Beilage [ 1].
PS Gleich itzo, bey beschließung dieses, wirdt unß von sämbtlicher Augs-
purgischen confessionsverwandten ständten wegen dero erclehrung auf
gestrigs tags beschehene vortrag die edition der mediorum compositionis
betreffendt durch den außchuß dies inhalts zurückgebracht, daß, obzwar
sie, Augspurgische confessionsverwandten stendte, fundament und ursach
gnug hetten, auf ihrer gestrigstags durch den außchuß beschehene anzeig zu
verharren, daß sie dannoch zu bezeigung ires friedtfertigen gemüts die
media compositionis schrifftlich außgeben und mir, dem graffen von
Trautmansdorff, ehister tagen einhändigen wölten.