Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
Ich schliesse bei: Primo, was Mandl hie anbracht. Darüber man heut
deliberatione begriffen, quid, quomodo respondendum. Weil es ihrer Khai-
serlichen majestät noch nit vorbracht, also folgt die resolution mit nextem.
Secundum quod addo, ist des khinigs in Dennmark schmerzen. Wan ehr
wiste, das ihr majestät ihm vorbehelt, das er sich undt uns ruiniert
ist khein antwort drauff erfolgt. Drittens ein Schreiben von Gallas
Matthias Gf. Gallas (1584–1647), Reichsgf. von Campo, Ksl. Hofkriegsrat und Ksl.
Geheimer Rat, war 1632–1639, 1643–1645 und 1646–1647 Oberkommandierender
des ksl. Heeres. Vgl. ADB VII S. 320–331 ; NDB VIII S. 528–530 und K. Ruppert,
Ksl. Politik S. 13 und passim.
Viertens militärische Nachrichten aus Thionville
sehen bei der Vollmacht Trauttmansdorffs . Ihr majestät sein mit Euer
Gnaden wirtschaft mit Weinspergh
Nach der Inkraftsetzung der Generalamnestie am 10. Oktober 1645 hatte Trauttmans-
dorff sich Anfang Dezember 1645 gegenüber den württembergischen Gesandten zur
Restitution seiner ihm 1634 übertragenen württembergischen Besitzungen Weinsberg und
Neuenstadt bereit erklärt. Die Restitution erfolgte im Februar 1646, obwohl das
Amnestie-Edikt Möglichkeiten bot, sie zu umgehen. Vgl. R. Philippe S. 68–71.
manglen. Wegen Hamm erfolgt demnächst Antwort.