Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert

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Gesteren haben unß die Schweedische gesandten die revisita erstattet, sich
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nach abgelegten complementen nur in dem puncto salvorum conductuum
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pro mediatis aufgehalten, denselben fast eifrig getrieben und von einigem
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temperamento nit hören wöllen, sondern sich ungeschewet vernhemmen
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laßen, wohfern ihnen darin kheine völlige satisfaction wiederfahren sölte,
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daß alßdan zu einiger fernern handlung in der haubtsach nit schreiten
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khönten.

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Wir haben dhagegen erinnert, daß wir unß nit versehen wölten, daß man
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sich noch lenger in dergleichen praeliminarquaestion werde aufhalten und
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ein so wichtiges der gantzen christenheit höchst angelegenes friedenswerck
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ferners zurückstellen wöllen, versähen unß vielmehr, daß sich die Schwee-
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dische abgesandten mit einer replica in der haubtsach werden vernhemmen
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laßen, dan derentwegen seie man fürnhemblich beyeinander getretten. Dha-
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mit iedoch aber selbiger incidentpunct wegen vergleitung der mediatorum
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kheine weitere verhindernuß gebe, so theten wir unß ahnerbiethen, den
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cffect zu praestirn, nehmblich die vergleitung zu thuen, ohne benennung
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des praeliminarschlußes, iedoch aber mit vorgehenden consens und belie-
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bung derienigen ständte, so dhabey interessirt sein, dan wir einmahl die-
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selbe unbefragt nit vorbeygehen khönten. Die Schweedische aber haben
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darzu nit verstehen, sondern behaubten wöllen, daß die vergleitung prae-
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cise in crafft des Kayserlichen salvi conductus generalis und nit anders
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beschehen, ia selbe worte, nhemblich solche vergleitung in crafft solches
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salvi conductus geschehe, deütlich mit hineingeruckt werden müsten.
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Wüsten auch nit, ob denen ständten des Reichs hirzu waß zu sagen khönte
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eingeraumbt werden, seie res decisa und verließen sich auf Kaiserliche
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zusag, handt und siegl. Dhagegen wir dießeits bestendige fundamenta ahn-
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gezogen und unß nur in contradictoriis gehalten. Weiln wir vermerckt, daß
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die Schweedische von andern sachen, so zur haubthandlung dienlich, zu
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reden kheinen lust gehabt, ist entlich dieser punct biß zu ankhombst irer
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excellentz herrn graven von Trautmansdorff (deren wir morgen erwarten)
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außgestelt worden. Wir legen aber nit darauf zu, daß die Schweedische bey
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diesem passu weichen oder einigs temperament ahnnemmen werden, weiln
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es sich last ansehen, ob vermercken sie, daß bey dem puncto satisfactionis
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von denen protestirenden kheinen beyfall haben werden und sich dhahero
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itzo waß härter bezeigen. Gestalt dan auch der |:thumbprobst

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Johann Werner von Lierath (Leerodt). Vgl. APW III C 2,1 S. 12 Anm. 2.
alhier:|
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mir, dem graffen von Lamberg, erzehlet, von denen Frantzosen in discursu
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vernhommen zu haben, daß sie und die Schweedische sich auf die im Reich

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einhabende veste örter verlaßen theten, daß vermitls derselben, wan mit
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gutem willen der stendte sie beederseits zu der begehrten satisfaction nit
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gelangen khönten, den krieg noch wol zehen iahrlang aufzuziehen getrawe-
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ten, under welcher zeit aber sich noch viel sachen verändern khönten.

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Immitls halten die gegentheile mit irer replic in der haubthandlung zurück,
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ist auch nit zu vermuthen, daß sie dieselbe schrifftlich außgeben werden,
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sondern werden vielmehr auf mündtliche conferentz gehen, dhamit ihre
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unbillige praetensiones bey dem puncto satisfactionis soviel desto mehr be-
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deckter pleiben möegen. Und soll des monsieur de Servient negotiation
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alhie fürnhemblich darauf gerichtet gewest sein, umb die Schwedische dha-
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hin zu disponiren, daß ferners in der haubthandlung nichts schrifftlich,
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sondern mündtlich handlen wölten. Dhagegen aber söllen die protestirende
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auf die schrifftliche handlung tringen, weiln sönsten nit wüsten, warüber
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sie ihre consultationes und bedencken anstellen sölten.

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Und demnach wolgemelter Ewer Mayestät obristen hoffmeisters graffen
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von Trautmansdorff excellentz mir, dem graffen von Lamberg, zu ver-
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stehen geben

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Konnte nicht ermittelt werden.
, daß es nit undienlich sein würde, mit ein- oder andern von
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denen Henseestätten abgeordtneten uber der Schweeden praetension wegen
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Pommern zu reden und dieselben die gefahr und consequentz, so selbige
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stette in dem commercio auß solcher nachbarschafft zu gewarten, zu
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gemüth zu führen, umb deren gedancken, wie sie bey dem puncto satisfac-
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tionis intentionirt, zu erforschen, alß haben wir den stadt Lübeckischen
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abgeordneten

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Dr. David Gloxin (1597–1671), Syndikus und stadtlübeckischer Abgeordneter auf dem
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Westf. Friedenskongreß, Bevollmächtigter des Hgtums Sachsen-Lauenburg und der
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Reichsstädte Goslar und Nordhausen. Vgl. ADB IX S. 241–244 und G. Buchstab
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passim.
für unß erfordert und demselben solche bewandtnuß fürge-
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halten. Waß nun deßen erclehrung darauf gewest und wie offenhertzig der-
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selbe in hoc passu gegen unß herausgangen, belieben Ewer Mayestätt ihro
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auß beyverwahrtem prothocol allergnädigst referirn zu laßen.

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