Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
Gesteren haben unß die Schweedische gesandten die revisita erstattet, sich
nach abgelegten complementen nur in dem puncto salvorum conductuum
pro mediatis aufgehalten, denselben fast eifrig getrieben und von einigem
temperamento nit hören wöllen, sondern sich ungeschewet vernhemmen
laßen, wohfern ihnen darin kheine völlige satisfaction wiederfahren sölte,
daß alßdan zu einiger fernern handlung in der haubtsach nit schreiten
khönten.
Wir haben dhagegen erinnert, daß wir unß nit versehen wölten, daß man
sich noch lenger in dergleichen praeliminarquaestion werde aufhalten und
ein so wichtiges der gantzen christenheit höchst angelegenes friedenswerck
ferners zurückstellen wöllen, versähen unß vielmehr, daß sich die Schwee-
dische abgesandten mit einer replica in der haubtsach werden vernhemmen
laßen, dan derentwegen seie man fürnhemblich beyeinander getretten. Dha-
mit iedoch aber selbiger incidentpunct wegen vergleitung der mediatorum
kheine weitere verhindernuß gebe, so theten wir unß ahnerbiethen, den
cffect zu praestirn, nehmblich die vergleitung zu thuen, ohne benennung
des praeliminarschlußes, iedoch aber mit vorgehenden consens und belie-
bung derienigen ständte, so dhabey interessirt sein, dan wir einmahl die-
selbe unbefragt nit vorbeygehen khönten. Die Schweedische aber haben
darzu nit verstehen, sondern behaubten wöllen, daß die vergleitung prae-
cise in crafft des Kayserlichen salvi conductus generalis und nit anders
beschehen, ia selbe worte, nhemblich solche vergleitung in crafft solches
salvi conductus geschehe, deütlich mit hineingeruckt werden müsten.
Wüsten auch nit, ob denen ständten des Reichs hirzu waß zu sagen khönte
eingeraumbt werden, seie res decisa und verließen sich auf Kaiserliche
zusag, handt und siegl. Dhagegen wir dießeits bestendige fundamenta ahn-
gezogen und unß nur in contradictoriis gehalten. Weiln wir vermerckt, daß
die Schweedische von andern sachen, so zur haubthandlung dienlich, zu
reden kheinen lust gehabt, ist entlich dieser punct biß zu ankhombst irer
excellentz herrn graven von Trautmansdorff (deren wir morgen erwarten)
außgestelt worden. Wir legen aber nit darauf zu, daß die Schweedische bey
diesem passu weichen oder einigs temperament ahnnemmen werden, weiln
es sich last ansehen, ob vermercken sie, daß bey dem puncto satisfactionis
von denen protestirenden kheinen beyfall haben werden und sich dhahero
itzo waß härter bezeigen. Gestalt dan auch der |:thumbprobst alhier:|
mir, dem graffen von Lamberg, erzehlet, von denen Frantzosen in discursu
vernhommen zu haben, daß sie und die Schweedische sich auf die im Reich
einhabende veste örter verlaßen theten, daß vermitls derselben, wan mit
gutem willen der stendte sie beederseits zu der begehrten satisfaction nit
gelangen khönten, den krieg noch wol zehen iahrlang aufzuziehen getrawe-
ten, under welcher zeit aber sich noch viel sachen verändern khönten.
Immitls halten die gegentheile mit irer replic in der haubthandlung zurück,
ist auch nit zu vermuthen, daß sie dieselbe schrifftlich außgeben werden,
sondern werden vielmehr auf mündtliche conferentz gehen, dhamit ihre
unbillige praetensiones bey dem puncto satisfactionis soviel desto mehr be-
deckter pleiben möegen. Und soll des monsieur de Servient negotiation
alhie fürnhemblich darauf gerichtet gewest sein, umb die Schwedische dha-
hin zu disponiren, daß ferners in der haubthandlung nichts schrifftlich,
sondern mündtlich handlen wölten. Dhagegen aber söllen die protestirende
auf die schrifftliche handlung tringen, weiln sönsten nit wüsten, warüber
sie ihre consultationes und bedencken anstellen sölten.
Und demnach wolgemelter Ewer Mayestät obristen hoffmeisters graffen
von Trautmansdorff excellentz mir, dem graffen von Lamberg, zu ver-
stehen geben , daß es nit undienlich sein würde, mit ein- oder andern von
denen Henseestätten abgeordtneten uber der Schweeden praetension wegen
Pommern zu reden und dieselben die gefahr und consequentz, so selbige
stette in dem commercio auß solcher nachbarschafft zu gewarten, zu
gemüth zu führen, umb deren gedancken, wie sie bey dem puncto satisfac-
tionis intentionirt, zu erforschen, alß haben wir den stadt Lübeckischen
abgeordneten
Dr. David Gloxin (1597–1671), Syndikus und stadtlübeckischer Abgeordneter auf dem
Westf. Friedenskongreß, Bevollmächtigter des Hgtums Sachsen-Lauenburg und der
Reichsstädte Goslar und Nordhausen. Vgl. ADB IX S. 241–244 und G. Buchstab
passim.
halten. Waß nun deßen erclehrung darauf gewest und wie offenhertzig der-
selbe in hoc passu gegen unß herausgangen, belieben Ewer Mayestätt ihro
auß beyverwahrtem prothocol allergnädigst referirn zu laßen.