Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Wir haben Ewer, den 7. diß an unß abgangenes schreiben empfangen und darauß haubt-
sachlich vernommen, warumb die contentirung der soldatesca in den fridenstractaten nit gar
umbgangen und biß auf den punctum executionis außgestelt werden köndte, sondern fur-
derlich der Schwedischen plenipotentiarien begeren nach vor handt genommen und gleich
der cronen satisfaction selbsten zur richtigkeit gebracht werden muesse, derohalben ihrer
Kayserlichen majestät den bewusten unvergreifflichen vorschlag einer gewissen abtheilung
der crayß uberschrieben habt.
Nun ist unser mainung niemahln dahin gangen, daß der soldatesca insgemein und ohne
underschid ganz kein contento zu geben oder dieser punct eben sogar biß auff die leste
außzustellen sey, sonder wir haben vielmehr, wie unser ahn ihre Kayserliche mayestät den
29. Julii negsthin abgangenes und euch communicirtes schreiben
erachtet und noch, daß die Kayserliche und reichssoldatesca gebuhrendt befridigt und seiner
zeit hiervon geredt werden solle. Daß aber das Reich auch die Schwedische soldatesca be-
zahln soll, finden wir nach und allemahl so unbillig alß auch an ihm selbst unmuglich, und
wan das stringiren soll, daß die Schwedische diese satisfaction ihrer volckher so starckh an
das Reich begeren, wirdt es bey den Frantzosen gar nicht manglen, solches alsobaldt in
exemplum zu ziehen und die contentirung ihrer völckher auß dem Reich ebenso starckh zu
begeren und zu behaubten. Welches fahls wir dan auch nicht sehen, wie dem Frantzosen zu
verwehren sein wirdt, immittelst biß man zum friden kombt, auß denienigen craissen und
orthen, die sie inhaben, alles zu nehmen, waß sie wollen, und eben dieser ursach halber
halten wir umb soviel mehr fur rathsamb, die gefehrliche materi so lang auffzuschieben, alß
man immer kan und biß zuvor der cronen satisfaction, auch mit den protestirenden die
vergleichung der gravaminum religionis, welche, da sie, wie wir verhoffen, negstens einen
glückhlichen außschlag erreicht, noch viel verenderungen nach sich ziehen wirdt, zur rich-
tigkeit gelangt. Man kan doch die Schwedische plenipotentiarios, wan sie disen puncten
weiter urgiren, iederzeit mit guetem glimpff dahin beschaiden, wan man vor mit ihnen ihrer
satisfaction und anderer haubtsachen halber ainig, daß man alßdan von contentirung der
soldatesca zu reden nit underlassen woll, da dan, wan hiervon tractirt wirdt, es dahin zu
stellen und ia nichts billichers ist, alß daß ein iede parthey ihre soldaten, die sie in pflichten
und diensten gehabt, selbsten der gebuhr nach contentire. Dieweiln auch die Schwedischen
plenipotentiarii, wie ihr unserm gesandten selbst communicirt, sich außtruckhlich und un-
gescheucht vernehmen lassen, daß die Schwedische soldatesca annoch in der protestirenden
pflichten seie
Vgl. [nr. 320 Anm. 4] .
protestirende der bezahlung halber weisen thue.
Sonsten haben wir weitleuffig vernommen, daß ihr nochmahlen in die gedanckhen gera-
then, weiln die fridenstractaten einen so schlechten fortgang haben, euch negstens von
dannen wider an den Kayserlichen hoff zu begeben und die ubrige negotia ewern mitcom-
missarien zu uberlassen, dieweiln aber so guete hoffnung erscheint, daß die vergleichung
des puncti gravaminum und dardurch die vereinigung und zusamensetzung der standt
ehist zu guetem außgang zu bringen sein möchten, und da solches beschicht, beede cronen
Franckhreich und Schweden sich ohne zweiffel alßdan viel naher zu dem fridenszwekh
legen werden, alß zweiffeln wir nicht, ihr werdet euch noch diese zeit und gedult nicht zu
schwer fallen lassen, sonder den tractaten, biß sich zaiget, wie sich die compositio grava-
minum negstens anlassen und waß fur weitern effect solche nach sich ziehen wirdt, fer-
ners beywohnen und denselben mit ewerer vielvermögenden gegenwart desto mehren
calor geben.
Waß unß sonsten des fridenswerckh halber in einem und anderen zu gemuth gehet, haben
wir unserm gesandten anbefohlen, die notturfft mit euch mundtlich zu conferiren, dahin
wir unß beziehen.