Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett

25
Mercurii, 5. Septembris 1646, hab ich, der graff von Lamberg, dem Schweedischen gesand-
26
ten Salvio die revisita geben und unter anderm erinnert, daß ob ich zwar nit komme, negotia
27
zu tractirn, sondern nur ihn, Salvium, heimbzusuchen, so hette ich gleichwol nit unterlaßen
28
wöllen, ihne dhabey zu berichten, waß mir für antworth von ihr exzellentz, herrn graffen
29
von Trautmansdorff, über dasienig, waß er iüngsthin von mir mit derselben zu communi-
30
cirn verlangt hette

50
Nr. 324.
, das vorgeschlagenes aequipollens der beyden fürstenthumb Sagan und
31
Großglogaw betreffend, zurückkommen, nehmblich daß, soviel den punctum satisfactionis
32
anlangt, kheine gedancken darauf zu machen, daß Kayserliche mayestätt einigen fueßbreit
33
von iren erblanden mehr zurücklaßen werden, alß sie albereits pacis publicae causa denen
34
Frantzosen verwilligt hetten, maßen dan auch unß bey heütiger ordinari gleichmäßige er-
35
clehrung von Kayserlicher majestätt selbst unter dato Wien, den 21. Augusti, zukommen

51
Vgl. nr. 311.
,
36
und könte ihm wol deßen festiglich versicheren, daß sich Kayserliche mayestätt hiebey nit
37
ändern würden.

38
So seie es auch an deme, daß wolgedachte ire exzellentz, herr graff von Trautmansdorff,
39
negster tagen ire reiß wieder zurück nacher Kayserlichem hoff nhemmen würden, seie unß
40
aber auch von Kayserlicher mayestätt diese wochen der befehl zukommen, die andeütung zu
41
thuen, daß solche avocation oder zurückreise kheinesweegs zu dissolution oder suspension
42
dieser tractaten angesehen, sondern daß wir und die zu Münster anweesende Kayserliche
43
gesandten die tractaten ferners verfolgen und denselben biß zu endt abzuwarten befehlicht,
44
verlangten derohalben, daß unß das instrumentum pacis, so die Schweedische aufgesetzt und
45
er, Salvius, mir iüngsthin vorgewiesen und in etlichen passibus abgelesen hette

52
Vgl. nr. 323 Anm.en 3, 5.
, förderlichst
46
möege außgeantwortet werden, dhamit man sehen könne, warin man noch different seie.

[p. 559] [scan. 639]


1
Der Salvius bedanckt sich der heimbsuchung halber, besorgt, der punctus satisfactionis
2
werde noch große difficultet geben. Sie, Schweedische gesandten, hetten nit allein insge-
3
sambt, sondern auch er, Salvius, in particulari etlichen senatoribus regni Sueciae zugeschrie-
4
ben und remonstrirt, daß sich das werck sonderlich wegen gantz Pommern schwerlich
5
werde wöllen behaubten laßen, hetten aber biß dato kheinen andern bevehl, alß prioribus
6
postulatis zu inhaerirn und von gantz Pommern nit zu weichen. Des alten pfaltzgraven
7
sohn, welcher derieniger sey, von deme man sage, daß es zwischen ihme und der königin
8
einen heyrath geben dörffte, hette ihme, Salvio, in vertrawen geschrieben

45
Wurde nicht ermittelt. – APW II C 2 enthält nur Briefe von Salvius an Karl Gustav
46
(ab 1./11. Juni 1646), aber nicht die Gegenkorrespondenz.
, daß er hierüber
9
mit der königin selbst geredt und das werck mit guter manier angebracht hette, müße aber
10
behutsamb dhamit umbgehen und sorge, daß er vor dhamals abgangner ordinari nichts
11
darinnen würde richten können, hette ihnen also auf die negste, so künfftigen dienstag
12
[ 11. September] einlangen würde, auf relation von seiner verrichtung vertröstet, stündte zu
13
erwarten, waß alßdan für erclährung einkommen würde, dhavon er mir wölte parte geben,
14
müste es sönsten bekennen, daß ihnen, Schweedischen, nit allein die protestirende stendte,
15
so sich der sachen wegen Churbrandeburg fast eifrig intercedendo thäten annhemmen, son-
16
dern auch die Frantzosen selbst gerathen, auf halb Pommern zu gehen, und eben dhahin
17
ziele auch des herrn graven von Trautmansdorff excellentz, welche in allem kurtz und real
18
herausgiengen und offtmals ermahnt hetten, daß sie mit halb Pommern sich beschlagen
19
laßen sölten, auch allerhandt erhebliche bedencken und motiven dhabey eingeführt, und sey
20
von allen solchen sachen und umbständten durch sie, abgesandte, nacher Schweeden fideli-
21
ter uberschrieben worden. Es wölten aber dergleichen erinnerungen aldha nit verfangen,
22
derohalben sie auch für nötig erachten, daß einer von ihnen selbst sölte hineinreisen, umb
23
die königin und die senatores regni mündtlich zu informirn. Der Oxenstern habe ihme ein
24
solche reiß vorgenhommen, auch von seinen vatter sub dato 8. August schreiben empfan-
25
gen, daß es seiner erlaubnuß und abreiß halben kheine schwihrigkeit abgeben würde

47
Vgl. aber die Ablehnung des Urlaubes: APW II C 2 nr. 160.
, het-
26
ten aber dhamals in Schweden von deßen ehewirthin tödtlichem abgang noch nit gewüst
27
gehabt und also deßen reise nuhmehr soviel desto weeniger difficultirt werde.

28
Wölte es sönsten dhafürhalten, daß Churbrandeburg khein ursach hette, sich wegen Pom-
29
mern viel zu spreitzen, 1. der seie niemaln in possess gewesen, 2. sie, Schweeden, hetten das
30
landt iure belli innen, 3. also ius in re und der churfürst nur ius ad rem, 4. der letzter hertzog
31
in Pommern hette sich offtmals gegen den abgelebten könig in Schweeden erclährt, daß er
32
auß dem landt zu weichen nit schüldich, biß er seine völlige satisfaction habe, 5. Churbran-
33
deburg seie wegen Preüßen in die acht erclährt worden und noch biß dato nit absolvirt

48
Mgf. Albrecht von Brandenburg-Ansbach (1490–1568; 1511 Hochmeister) hatte als Hochmei-
49
ster des Deutschen Ordens im Jahre 1525 das Ordensland Preußen in ein weltliches Ft. umge-
50
wandelt und den ev. Glauben als Bekenntnis festgelegt. Dafür wurde er 1532 vom Ks. in die
51
Acht erklärt. Das Kft. Brandenburg war erst seit 1618 mit dem Hgt. Preußen in Personal-
52
union verbunden, nachdem bg. Kurfürsten seit 1577 die Vormundschaft für den regierungs-
53
unfähig gewordenen Hg. Albrecht Friedrich geführt hatten ( Gundermann).
,
34
6. habe die drei stiffter Lebus, Havelberg und Brandeburg ohne rechtmeßigen titul in
35
banden und dern schon hundert jahr genoßen, dem Reich aber niemaln dhavon die schül-
36
digkeit geleistet. Vermeine, daß derselbe gantz Pommern wol könne zurücklaßen, wan ihme
37
dhagegen Halberstadt sambt solchen drey stifftern mit nachsehung der daran verfallenen
38
schüldigkeiten sölten ubergelaßen werden.

39
Waß irer exzellentz, herrn graven von Trautmansdorff, abraiß anlangt, dha zweifle er nit,
40
daß Kayserliche majestätt erhebliche bedencken zu dero zuruckforderung haben würden. Er
41
hette sonst seinstheils wol wünschen möegen, daß dieselbe biß zu endt den tractaten hette
42
mit abwarten möegen, iedoch weiln es irer mayestätt anderst gefallen, so müsten sie es ires-
43
theils beschehen laßen, seie ihme nur lieb zu vernhemmen, daß solche avocation zu abrum-
44
pirung der tractaten nit angesehen, sondern wir denselben ferners abzuwarten befehlicht.

[p. 560] [scan. 640]


1
Sie hetten irer exzellentz den paßbrief schon zugeschickt, würden gnugsamb dhamit ver-
2
wahrt sein, doch wan sie ie noch einen von der Schweedischen generalitet zu haben verlang-
3
ten, so seie der Schweedische general Dorstensohn in der nähe und könten gleichsamb alle
4
stundt von demselben einen haben, dan er, Salvius, halte es dhafür, ir exzellentz würden iren
5
weeg etwoh auf Leipzig nhemmen, woh nit gar nacher Glückstadt

44
Glückstadt im Hgt. Holstein (gegründet 1617) war zeitweilig Residenz des Adm. s von Bre-
45
men, Hg. Friedrich (vgl. [nr. 20 Anm. 10] ) ( HHStD I, 67; HEG III, 990). – Wieso verlautet
46
wurde, Trauttmansdorff reise nicht nach Österreich, sondern nach Holstein, ist unklar.
, wie man ihme gesagt
6
hette.

7
Soviel das instrumentum pacis anlangt, selbigs seie zwar schon für geraumer zeit zu papyr
8
gebracht gewest, hettens aber der ursachen halben biß dato nit außantworten wöllen, weiln
9
viel puncta noch nit vergliechen, derentwegen nichts determinate darin aufgesetzt werden
10
können, es hetten auch die Frantzosen dhafür gebetten, mit der außantwortung biß zu dero
11
herüberkhombst einzuhalten, die wölten es gern zuvor sehen und ihr instrumentum auch
12
darnach einrichten und sich mit ihnen vergleichen, daß beyde instrumenta zugleich und zu
13
einer zeit in beyden maalstätten möegen außgeantwortet werden.

14
Unter denienigen sachen, so noch nit vergliechen, seie die vornhembste die Pfaltzische sach,
15
die würde noch große difficultet haben. Der hertzog in Bayern wölte zugleich die chur und
16
auch die Oberpfaltz behalten, seie unbillich und zuviel, wiewol sich derselb vernhemmen
17
ließ, daß er endtlich die Oberpfaltz so hoch nit achte, wan er dhagegen das landt ob der Enß
18
bekomme. Man müße aber die reichsständte herzuziehen, sich mit denselben uber dise sach
19
vergleichen und endtlich sagen, wie die formalia gelautet, sic visum est coronis et Imperio
20
rem taliter dirimere.

21
So lige auch die Heßen Caßlische sach sowol quoad punctum satisfactionis alß wegen der
22
Marpurgischen succession noch in weege, doch circa satisfactionem müße man die sachen
23
dhahin vermitlen, daß man der fürstlichen frau landtgrävin sechsmahl hunderttaußendt
24
reichsthaler verwillige und die inhabende stiffter und plätze so lang in handen laße, biß
25
solche summa völlig abgeführt. Bey der Marpurgischen successionsach müsten beyde theil
26
die hälffte von irer praetension sollen laßen und die streitige sach außgestelt pleiben. Imglei-
27
chen müße Baden Durlach auch völlich restituirt oder ie uber selbige sach ein vergleich
28
getroffen werden, dan es ie unbillich, daß pars adversa, alß welche kheine fürsten, sondern
29
ex concubinatu gebohren wehre

48
Der seit 1622 in der Mgft. Baden-Baden (obere Mgft.) regierende und dort eine energische
49
Rekatholisierungspolitik betreibende Mgf. Wilhelm von Baden-Baden (1593–1677; Stamm-
50
tafeln
I T. 131–132) entstammte einer 1591 eingegangenen, unstandesgemäßen Ehe seines
51
Vaters, des Mgf.en Eduard Fortunat (1565–1600). Neben der finanziellen Mißwirtschaft war
52
seine morganatische Ehe ein Argument gewesen, mit dem Mgf. Ernst Friedrich die Okkupation
53
der Mgft. Baden-Baden 1594 legitimiert hatte ( Press, Baden, 139).
, mit sölte ad successionem zugelaßen werden.

30
Endtlich begehrten die protestirende fürsten und stendte, daß die compositio gravaminum
31
dem instrumento pacis ad longum möegte inserirt werden, dha würde auch fürhero vonnö-
32
then sein, selbige handlung zum schluß zu befordern, ehe dan mit dem instrumento pacis
33
waß früchtbarlichs könte gerichtet werden. Wie dem allem, so erwarten sie der Frantzosen
34
ankhombst und wölten sich mit denselben der außantwortung halber vergleichen.

35
Ego habe zu diesem allem nur dieses erinnert, daß er wegen der marggraffen von Baden
36
abkhombst zu milt berichtet seie, die wehren auß ehelicher geburth entsproßen, obs zwar
37
an mütterlicher seithen der standt nit so hoch, solches aber gebe oder nhemme dem matri-
38
monio nichts, und würde selbigen fürsten schmertzlich fürkommen, wan dieselbe vernhem-
39
men solten, daß die Schweedische abgesandte einen solchen ungleichen bericht und und
40
meinung von dern herkommen haben sölten. Ille: Er sey also berichtet worden, vernhemme
41
es aber gern, daß sich die sach anderst verhalte, begehre dern standt nitt zu nachtheil zu
42
reden. Ego: So seie es auch wieder Gott und die billigkeit, waß wegen der landtgrävin zu
43
Heßen in vorschlag komme.

[p. 561] [scan. 641]


1
Ille: Der vorschlag komme von dem duc de Longueville her, recommendirt aber vornhemb-
2
lich punctum satisfactionis Suecicae, dan daran würde das mehriste gelegen sein, und kön-
3
ten die Kayserliche viel dhabey thuen. Ego: Solang man auf gantz Pommen stehe, werde es
4
schwehrfallen und nit wol zu erheben sein. Ille: Wan die catholische ständte neben den
5
Kayserlichen gesandten den punctum satisfactionis, wie ihn die Schweedischen begehrten,
6
mit unterschreiben würden, so würden alßdan auch die protestirende leichtlich zu bewegen
7
sein. Ego: Daß würden die catholische vorhero nit thuen, müße ex consensu communi ge-
8
schehen. Ille: Es hetten ir exzellentz, herr graff von Trautmansdorff, von solchem vorschlag
9
hoffnung gemacht. Ego: Könte es nit glauben. Ille rogat, daß zum weenigsten wir unter-
10
schreiben wölten, waß man ihnen zu überlaßen gemeindt mit außlaßung der reservatori
11
clausul ratione consensus interessatorum. Ego: Eine solche subscription würde von nichten
12
sein, wir könten einem andern das seinig nit vergeben, seie auch wieder unsere instruction
13
und nit in unser macht.

14
Dum sumus in hoc discursu, adferuntur literae des Schweedischen residenten Rosenhaan, in
15
Schweedischer sprach abgefast, so der Salvius verlesen und mir verdolmetschet. Warn dieses
16
inhalts

45
Vgl. APW II C 2 nr. 177 (Rosenhane an Johan Oxenstierna und Salvius, Münster, 1646 Sep-
46
tember 4) stimmt mit dieser Beschreibung nicht ganz überein.
, daß die Frantzösischen abgesandten des tags zuvor bey den herren mediatoribus
17
von 7 biß 9 uhr abendts zusamen gewest. Er vernheme, ob solte die sach mit den Frantzosen
18
richtig sein, weiln die Kaiserliche auch wegen Philipsburg condescendirt, doch haffte es
19
noch an weenig conditionen und würden under anderm zu den offerirten millionen noch
20
anderthalb begehrt und zwey theil von den schülden zu übernhemmen. Die Frantzosen
21
könten sich irer herüberkhombst halber vor eingelangter negster post, so auf heüd einzu-
22
kommen pflege, nit resolvirn. Er, Rosenhaan, aber vermeine, daß diese der Frantzosen ent-
23
schüldigung nur zum praetext würde fürgewendet, dhamit sie sich der zeit bedienen und
24
noch bey gegenwarth irer exzellentz, herrn graven von Trautmansdorff, richtigkeit machen,
25
doch nit schließen, sondern etwoh alßdan neben irer exzellentz hiehero kommen und die
26
sach alhie gleichergestalt zum schluß befördern helffen wölten, dan sie, Schweedische,
27
gnugsamb versichert, daß alles, waß zwischen den Kayserlichen und Frantzösischen würde
28
verhandtlet werden, so lang unverbündtlich sein würde, biß mit den Schweedischen auch
29
alles zur richtigkeit gebracht.

30
Endtlich erinnerte der Salvius, daß auch würde müßen auf bezahlung der militiae gedacht
31
werden. Die würde sich nit wöllen mit papyr abweisen laßen, und wan solches nit baldt
32
beschehe, würden sie dies jahr nit in Schweeden zu bringen sein, sondern die winterquartier
33
im Reich suechen. Ego: Ein iede parthey würde die ihrige zu zahlen wißen. Der Schweedi-
34
schen soldatesca bezahlung gienge diese parthey nit an. Ille: Es hetten ire exzellentz, herr
35
graff von Trautmansdorff, den vorschlag gethan, daß die stendte die zahlung der militiae
36
ubernhemmen und ein theil die Schweedische, der ander theil die Kayserische und Churbay-
37
rische zahlen sölte, welches auch die Frantzosen vorgeschlagen hetten. Ego: Dhavon seie
38
mir nichts bewust, könte es auch nit glauben, daß sich ire exzellentz darüber sölten haben
39
herausgelaßen in erwegung, wir nit anders instruirt, alß daß es ire mayestätt bey irer ercleh-
40
rung ad propositionem Suecorum et Gallorum bewenden ließen und sich zu übernhem-
41
mung einiger zahlung der cronen irer soldatesca nit schüldig erkenneten

47
Die Kronen hatten in ihren Propositionen vom 1./11. Juni 1645 von ihrem Kriegsgegner Ab-
48
dankungskosten für ihre eigenen Truppen als sogenannte Militärsatisfaktion gefordert. Da die ksl.
49
Responsionen vom 25. September darauf nicht eingegangen waren, hatten sie diese Forderung in
50
ihren Repliken vom 7. Januar 1646 wiederholt. Die ksl. Dupliken vom 1. Mai (an Schweden) und
51
5. Mai (an Frankreich) hatten das abgelehnt und als eigene Sache aller Kriegführenden bezeichnet
52
( Meiern I, 438 und 442 [Schweden] sowie 445 [Frankreich], ebenda II, 188 und 198 [Schwe-
53
den] sowie 202 [Frankreich], ebenda III, 60 [Schweden] und 17 [Frankreich].
. Es bekomme
42
auch die cron Schweeden so ansehenliche stücke von des Reichs boden, daß darauß ire
43
militiam wol würde zahlen können. Ille manet in suo proposito, daß die zahlung würde
44
übernhommen werden müeßen.

Dokumente