Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Ich überschickhe eüch hiebey meiner den 6. diß beschehenen vertröstung
gemäß die instruction über der protestierenden in puncto gravaminum den
catholischen übergebener gegenerclärung und stelle zue eüerer mir wohl-
bekhandter dexteritet, das ihr, nachdem ihr befinden werdet, daß ein oder
andere oblation bey bemelten protestierenden mehr oder weniger zum frie-
den verfangen möchte, herausgehen und eüch ercleren könnet.
Wegen meiner und meines hauß erbunderthanen laß ich es bey meinen vori-
gen erclerungen bewenden.
Ich hab auch von der iezt mitkommenden instruction meiner lieben neves,
vetters und schwagers, deß churfürsten zu Mainz und Bayren liebden, com-
munication gethan und denselbigen darbei zugeschriben, wie litera A[.2] aus-
weiset, darbey ich eüch wegen ieztberüerter instruction zween puncten, die in
die instruction nit gebracht, zu erinnern für nothwendig erachtet.
Erstlich bey den achten punct hab ich auß den eingeführten ursachen in iezt-
gemelter instruction sezen lassen, daß auf die zuruckhlassung der beeder
stüffter Oßnabrugg und Münden gehallten werde, und da solches zu erheben,
bin ich nochmahlß der meinung. Solte aber der friedt an diesen beeden stüff-
tern hafften, so laß ich es bei meiner hiebevor eüch ertheilter erclärung be-
wenden. Gleichwol köndte, ehe daß es darzue khäme, dahin gesehen werden,
daß des iezigen bischoff zu Oßnabrug zwei ermelte stüffter Oßnabrugg und
Münden wenigist ad dies vitae, und da auch solches nit zu erhalten, gleich-
wohl bei denyhenigen örttern, deren er noch in possess ist, gelassen werden,
für ains.
Zum anderen, bey dem neünundvierzigisten punct, die bestellung der justiz
betreffendt, lasse ich es bey der von den catholischen in ihrer haubtsächlichen
erclärung gethaner antwortt bewenden. Solten aber die catholischen und
protestierenden insgesambt auch daß in berüertem 49. punct vorgeschlagenes
drittes dicasterium haben wollen, darein aber die catholische, solang es ohne
ruptur sein khan, nit zu verwilligen, sondern dahin zu sehen haben, daß es
auf einen reichstag verschoben wurde, so werde ich mir endtlich auch ein
solches nit entgegen sein lassen, doch dergestallt allein, daß mir überall die
concurrentia iurisdictionis und in puncto feudorum regalium mein hochheit
reservirt werde. Ehe man aber die sach so weith kommen läst, ist den catho-
lischen wohl zu repraesentiren, was durch dieß newe dicasterium sy ihnen für
ein neües onus und gefahr aufladen.
Rezepisse auf nr. 212 und nr. 222. Weil aber alle diese sachen durch iezt mit-
kommende instruction ihr erledigung haben, so laß ich es darbey verbleiben,
hab es eüch allein wegen deß empfangs zur nachrichtung andeütten wollen.