Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett

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Hinweis auf Beilage und auf nr. 178. Wir fügen nur an,

[p. 314] [scan. 394]

wann den ständen
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allhier unser declaratio penultima

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Gemeint ist nicht die ulterior declaratio vom 5. Juni (vgl. nr. 167 Beilage A), sondern die
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postrema declaratio vom 29. Mai 1646 (vgl. nr. 139 Beilage [ 1]) .
per dictaturam zu communiciren seyn soll,
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so wird auch die notturfft erfordern, zugleich die Französische schrifftliche
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antwort

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Gemeint sind nicht die französischen Korrekturen an der ulterior declaratio vom 5. Juni (vgl.
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nr. 167 Beilage B), sondern die am 3. Juni den ksl. Ges. ausgehändigte response des plénipo-
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tentiaires vom [ 1. Juni 1646] (vgl. nr. 151 Beilage 1).
zu communiciren. Ob sie nun solches rathsam erachten, wollen wir
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gerne vernehmen.

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