Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Hinweis auf Beilage und auf nr. 178. Wir fügen nur an,
[p. 314]
[scan. 394]
wann den ständen
allhier unser declaratio penultima
Gemeint ist nicht die ulterior declaratio
vom 5. Juni (vgl. nr. 167 Beilage A), sondern die
postrema declaratio
vom 29. Mai 1646 (vgl. nr. 139 Beilage [
1])
.
per dictaturam zu communiciren seyn soll,
so wird auch die notturfft erfordern, zugleich die Französische schrifftliche
antwort
Gemeint sind nicht die französischen Korrekturen an der ulterior declaratio
vom 5. Juni (vgl.
nr. 167 Beilage B), sondern die am 3. Juni den ksl.
Ges.
ausgehändigte
response des plénipo-
tentiaires
vom [
1. Juni 1646]
(vgl. nr. 151 Beilage 1).
zu communiciren. Ob sie nun solches rathsam erachten, wollen wir
gerne vernehmen.