Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Sontags, dem 13. Maii 1646, ist denen königlich Schweedischen abgesandten in meinem, des
graffen von Lamberg, losament fürgetragen worden, es würden sich dieselbe zu erinnern
wißen, daß wir noch für weenig tagen bey ihnen ansuchung gethaen, ob sich möegten be-
lieben laßen, denen Frantzösischen gesandten wegen begebung irer praetension auf Brey-
sach zuzusprechen, wir auch dhamals von ihnen, Schweedischen gesandten, vertröstet wor-
den, daß ihnen dies werck zu beferdern wölten angelegen sein laßen und zuvorderist den
Frantzösischen residenten alhie deswegen anreden, dhamit vermitls deßen zuschreiben bey
denen Frantzößischen gesandten darab die notturfft möege erinnert werden. Nun verlangte
man zu Münster au[ch] diese, der Schweedischen abgesandten, interposition, weiln die
Frantzösische gesandten nit dhahin zu bringen, daß sich zu fernern handlung herauslaßen
wöllen (wiewol dern vorgeben nach bey iüngst anhkommenen currier alle nötige instruc-
tion, in puncto satisfactionis zu handlen und zu schließen, zukommen sein solle), es seie
dan, daß sie zuvorderist von denen Kayserlichen gesandten wegen uberlaßung Breysach ver-
sichert würden.
Nun wehren aber allerhandt erhebliche bedenckhen vorhanden, warumb die Frantzosen
von irer praetension billich abstehen sölten: Dan erstlich, alß dieselbe hiebevorn das Elsaß
gesucht, hetten sie vornhemblich ihr fundament darauf gelegt, daß Franckreich von
Teütschlandt oder denen landen, so das ertzhauß Österreich innenhabe, durch einen richti-
gen natürlichen terminum, wie Rheinstromb seie, müße separirt werden. Weiln nuhn die
cron Franckreich sich dhomals solcher ration zu erlangung Elsaß gebraucht, würden sie
dieselbe auch itzo wieder sich müßen gelten laßen. 2. So seie Breysach die haubtstatt von
Brißgaw, machte mit demselben ein corpus, participire mit demselben in privilegiis et iuri-
bus und laße sich nit dhavon absondern. Weiln dan Franckreich das Brißgaw dem ertzhauß
Österreich wieder zu restituiren erbietig, so wölle man sich versehen, die haubtstatt werde
dhavon nit außzunhemmen sein. 3. Habe auch der cardinal Mazzarinus sich gegen den nun-
tium apostolicum, herrn Bagni, erclehrt (wie derselb zum offtern ahn Churbayern geschrie-
ben), daß sie nur einen theil oder particul von Elsaß begehrten, soviel desto mehr werden sie
sich itzo begnüegen laßen, dha man ihnen itzo gantz Elsas abtretten wölle. 4. So seie der
Frantzosen fürgeben, daß sie Breysach vornhemblich zu irer mehrern versicherung begehr-
ten. Ists ihnen dan umb die versicherung zu thuen, so erbietet man sich, die vestung zu
demoliiren, auch die außenbrücken abzuwerffen und dan ferners zuzugeben, daß der könig
in Franckreich auf ienseith Rheins zu seiner versicherung eine vestung bawen möege.
5. Endtlich stünde auch dieses platzes uberlaßung bey Kayserlicher majestätt nit, sondern
gehe den ietzregirenden ertzhertzogen Ferdinand Carln an, welcher aber zu dieser uber-
laßung gar nit verstehen wölte. Ersuchten derhalben die königliche Schweedische gesand-
ten, daß sich dieser billigen sachen mit annhemmen und bey denen Frantzosen forderlichst
ihrer officia einwenden wolten.
Die haben sich zwar gutermaßen erinnert, waß deswegen noch iüngsthin zwischen unß
abgeredt worden, es aber mit deme entschüldigt, warumb sie iren versprechen mit einwen-
dung irer officien bey denen Frantzosen nit nachgesetzt, weiln ihme inmitls anderwertlicher
bericht von Münster zukommen sein solle, ob sölte ahn seithen Kayserlicher majestätt in
dieses platzes zurücklaßung schon verwilligt sein. Weiln sie dan itzo von unß eins andern
berichtet worden, wölten sie nit underlaßen, gemeldetem Frantzösischen residenten noch
heud zuzusprechen, und gern ihrestheils hiebey ihr bestes thuen. Egimus gratias pro decla-
ratione, und ist man darauf circa materiam pacis und in specie uber unser außgeantwortetes
instrumentum zu reden kommen.
Die Schweedische vermeldeten, daß sie auß selbigem instrumento abnhemen müsten, daß
man darin noch weiters voneinandergangen alß zuvorn niemahlen. Würdt solchergestaldt
khein friede werden. Der punctus amnistiae müße ad annum 1618 zurückgezogen werden,
solches begehrten die stendte und sie mit ihnen. Imgleichen müße den stendten circa grava-
mina religionis satisfaction wiederfahren und würden dieselbe darin von denen cronen nit
verlaßen werden. Ob man sich zwar die stendte eins andern zu überreden bemüehete,
gleichsamb die cronen hiebey das vornhembstes absehen auf ihr interesse und richtigma-
chung des puncti satisfactionis suchen theten und sich der stendte auf darin erlangte richtig-
keit nit viel annhemmen würden, man würde das wiederspiel erfahren, daß die stendte hirin
nit würden verlaßen werden. Sein schon deswegen under sich gnugsamb versichert und
würden ehender den krieg continuiren, alß für dieselbe nit darin satisfaction zu erlangen.
Der punctus satisfactionis seie der schlechteste, aber auch noch nit richtig; nit allein der
zugesetzten conditiones halben, sondern auch, daß sich die cron gegen begebung so vieler
einhabenden vesten örtern und zurückgebung Silesien mit denen in instrumento vermelde-
ten stücken nit könne abweisen laßen. Müsten auch Meppen und die Vecht haben, sodan
der stifft Oßnabrück dem ietzigen herrn administratorn zu Bremen (welcher darüber ein
altes, und zwar titulo oneroso, weiln er über die 40 000 reichsthaler under die thumbherrn
spendirt, an sich gebrachts recht habe) uberlaßen, der stifft Minden aber andern interessatis
zugewiesen werden.
Darauf wir geantwortet, daß man sich versehen wölte, es würden sich die Schweedische bey
diesem werck also erzeigen, dhamit man darauß abnhemmen möege, daß es ihnen umb den
frieden ernst seie. Das instrumentum seie also eingerichtet, daß verhoffentlich in substanti-
alibus nichts würde zu ändern sein. Sölte es etwah umb außlaßung einer oder andern clausul
oder zufälliger verenderung zu thuen sein, würde das negste sein, daß man darüber zusam-
mentrette, das instrumentum pacis under handt nhemme und von punct zu punct völlig
vergleiche und abhandtle. Die Schweedische ließen sich diesen vorschlag gefallen, und ist
man eins worden, auf khünfftigen mitwochen oder donnerstag deswegen beyeinanderzu-
tretten, das instrumentum pacis under handen zu nhemmen und zu sehen, wie nahe man
möege zusamenkommen.