Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
Beilagen [ 1] – [ 3] zu nr. 39
Beilage [ 1] zu nr. 39
Beilage [ 2] zu nr. 39
Protokoll, [ Osnabrück] 1646 April 25. Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 52–54 = Druckvorlage;
KHA A 4 nr. 1628/20 unfol.; Giessen 207 nr. 53 S. 208–213 – Druck: Gärtner IX nr. 50,
207–210.
Mittwoch, den 25. April hat mich, den Grafen von Lamberg, der schwedische Gesandte Oxen-
stierna in meinem Quartier besucht und mir ein hessen-kasselisches Memorial überbracht, welches
ich angenommen habe mit vermelden, daß man sich darin ersehen und nach befindung der
sachen werde vernhemmen laßen.
Darauf der Oxenstern auf einen andern discurs khommen und sich beclagt, daß er verspüh-
ren müße, daß des herrn graffen von Trautmansdorff exzellentz mehr aufrichtig oder, wie er
das formale gebraucht, syncerius mit denen Frantzosen alß mit ihne, Schweedischen, trac-
tire. Denen Frantzosen seie schon das Elsas anerbotten worden, ihnen, Schweedischen, aber
noch kheine offerta beschehen. Replicui: Ob er aber auch wiße, quibus conditionibus die
offerta mit dem Elsaß beschehen. Ille: Er habe es vernhommen, daß under anderm auch
fünff million thaler dhagegen begehrt würden, seie zu ubermeßig, die cron Franckreich
würde die offerta nit außschlagen, aber die angehefftete condition nit eingehen. Patte mich,
daß man sich dießeits doch dermalneins mit der duplica wolle vernhemmen laßen, dhamit
sie, Schweedische, auch wißen möegen, waran sie sein, mit hingegen versicherung, daß
kheine 14 tag umbgehen würden, daß wir nit ire erclehrung und triplicam darauf haben
würden. Es wurde aber bey solcher erclehrung und triplica sein bewenden haben müßen,
sölle es auch mit dem degen außgeführt werden. Er habe bey iüngster ordinari auß Schwe-
den nachrichtung, daß aldha die kriegsverfaßung in solcher guten positur stehen, alß vor
vielen jahren nit gestanden, und khommen auch fast dergleichen avisi auß Franckreich ein,
wie starck aldha armirt würdte
sach einen schlechten außgang gewinnen dörffte. Ego: Hielte es darfür, daß man itzo in
tractatu pacis so weith kommen, daß auf fortsetzung des kriegs nit solle gedacht werden.
Khonte ihne wol versichern, daß mit denen Schweedischen nit mit weeniger synceritet alß
denen Frantzosen tractirt würde, man khönte aber sogleich nit dhamit fortkommen. Denen
Schweedischen gesandten seie es selbst bekhandt, daß es an denen Kayserlichen nit stehe,
die hetten schon lengst gern die sach befordert und ihr duplic außgeantwortet, wan es ihnen
zugelaßen, müesten aber ihr absehen auf die reichsständte haben und zuvorderist deren gut-
achten erwarten. Ille: Wiße es wol, daß die stendte und nit die Kayserliche gesandten in
mora seien, bitte aber, es gehörigen orts zu erinnern, dhamit dermahleins das gutachten
möege zuhanden gebracht werden, pro secundo, den punctum gravaminum zu befordern,
dan versichere mich, daß an denselben ein großer theil dieser tractaten haffte und, so waß
sein khönte, daß die tractaten verhinderte, so seie es dieser punct. Er vernhemme, daß man
darin noch sehr weith voneinander seie und die catholische auf ein temporarium, die pro-
testirende aber auf ein ewigs gehen wolten. Befinde aber mehr dieser alß iener meinung
fundirt zu sein, dan weiln der religionfriedt ein ewigwehrendes werck seie, so müße auch
alles, waß dhavon dependirt, auf ein perpetuitet gerichtet werden und wölle sich auf ein
temporarium nit richten laßen, und waß dergleichen argumenta mehr gewest, so alle in
substantia mit deme ubereingestimbt, so für und nach bey unß von denen protestirenden
angebracht worden.
Beilage [ 3] zu nr. 39
Fürstlich=Hessen=Casselische neue Postulata in Puncto Satisfactionis, s. l. 1646 April 15/25.
Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 56–57; TA Ka. 110 Z 4 nr. 45 unfol.; RK FrA Fasz. 52a fol.
74–75; ebenda Fasz. 92 VIII nr. 1188 fol. 403–404; ÖstA Tirol Fasz. 20e S. 1341–1343 –
Druck: Meiern II, 978f. (mit Lemma).