Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett

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Beilagen [ 1] [ 3] zu nr. 39


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Beilage [ 1] zu nr. 39

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Entwurf der kaiserlichen Duplik auf die schwedische Replik, von den kaiserlichen Gesandten in
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Osnabrück an die kaiserlichen Gesandten in Münster, s. l. [1646 April 26]. Kopie: RK FrA Fasz.
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51a fol. 38–51.

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Beilage [ 2] zu nr. 39

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Protokoll, [ Osnabrück] 1646 April 25. Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 52–54 = Druckvorlage;
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KHA A 4 nr. 1628/20 unfol.; Giessen 207 nr. 53 S. 208–213 – Druck: Gärtner IX nr. 50,
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207–210.

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Mittwoch, den 25. April hat mich, den Grafen von Lamberg, der schwedische Gesandte Oxen-
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stierna
in meinem Quartier besucht und mir ein hessen-kasselisches Memorial überbracht, welches
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ich angenommen habe mit vermelden, daß man sich darin ersehen und nach befindung der
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sachen werde vernhemmen laßen.

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Darauf der Oxenstern auf einen andern discurs khommen und sich beclagt, daß er verspüh-
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ren müße, daß des herrn graffen von Trautmansdorff exzellentz mehr aufrichtig oder, wie er
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das formale gebraucht, syncerius mit denen Frantzosen alß mit ihne, Schweedischen, trac-
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tire. Denen Frantzosen seie schon das Elsas anerbotten worden, ihnen, Schweedischen, aber
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noch kheine offerta beschehen. Replicui: Ob er aber auch wiße, quibus conditionibus die
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offerta mit dem Elsaß beschehen. Ille: Er habe es vernhommen, daß under anderm auch
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fünff million thaler dhagegen begehrt würden, seie zu ubermeßig, die cron Franckreich
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würde die offerta nit außschlagen, aber die angehefftete condition nit eingehen. Patte mich,
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daß man sich dießeits doch dermalneins mit der duplica wolle vernhemmen laßen, dhamit
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sie, Schweedische, auch wißen möegen, waran sie sein, mit hingegen versicherung, daß
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kheine 14 tag umbgehen würden, daß wir nit ire erclehrung und triplicam darauf haben
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würden. Es wurde aber bey solcher erclehrung und triplica sein bewenden haben müßen,
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sölle es auch mit dem degen außgeführt werden. Er habe bey iüngster ordinari auß Schwe-
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den nachrichtung, daß aldha die kriegsverfaßung in solcher guten positur stehen, alß vor
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vielen jahren nit gestanden, und khommen auch fast dergleichen avisi auß Franckreich ein,
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wie starck aldha armirt würdte

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Wurde nicht ermittelt. In APW II C 2 sind aus dem entsprechenden Zeitraum keine inhaltlich
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passenden Schreiben aus Stockholm erwähnt.
. Man würde sich dießeits bequemen müßen, sönsten die
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sach einen schlechten außgang gewinnen dörffte. Ego: Hielte es darfür, daß man itzo in
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tractatu pacis so weith kommen, daß auf fortsetzung des kriegs nit solle gedacht werden.
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Khonte ihne wol versichern, daß mit denen Schweedischen nit mit weeniger synceritet alß
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denen Frantzosen tractirt würde, man khönte aber sogleich nit dhamit fortkommen. Denen
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Schweedischen gesandten seie es selbst bekhandt, daß es an denen Kayserlichen nit stehe,
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die hetten schon lengst gern die sach befordert und ihr duplic außgeantwortet, wan es ihnen
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zugelaßen, müesten aber ihr absehen auf die reichsständte haben und zuvorderist deren gut-
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achten erwarten. Ille: Wiße es wol, daß die stendte und nit die Kayserliche gesandten in
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mora seien, bitte aber, es gehörigen orts zu erinnern, dhamit dermahleins das gutachten
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möege zuhanden gebracht werden, pro secundo, den punctum gravaminum zu befordern,
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dan versichere mich, daß an denselben ein großer theil dieser tractaten haffte und, so waß
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sein khönte, daß die tractaten verhinderte, so seie es dieser punct. Er vernhemme, daß man
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darin noch sehr weith voneinander seie und die catholische auf ein temporarium, die pro-
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testirende aber auf ein ewigs gehen wolten. Befinde aber mehr dieser alß iener meinung
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fundirt zu sein, dan weiln der religionfriedt ein ewigwehrendes werck seie, so müße auch
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alles, waß dhavon dependirt, auf ein perpetuitet gerichtet werden und wölle sich auf ein
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temporarium nit richten laßen, und waß dergleichen argumenta mehr gewest, so alle in
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substantia mit deme ubereingestimbt, so für und nach bey unß von denen protestirenden
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angebracht worden.

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Beilage [ 3] zu nr. 39

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Fürstlich=Hessen=Casselische neue Postulata in Puncto Satisfactionis, s. l. 1646 April 15/25.
3
Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 56–57; TA Ka. 110 Z 4 nr. 45 unfol.; RK FrA Fasz. 52a fol.
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74–75; ebenda Fasz. 92 VIII nr. 1188 fol. 403–404; ÖstA Tirol Fasz. 20e S. 1341–1343 –
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Druck: Meiern II, 978f. (mit Lemma).

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