Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Auf nr. 290. Nun wollen wir zwar in einem und dem andern deß fernern
erfolgs erwarthen, auch nicht anderst darfürhalten, alß waß in obberuhrter
Schwedischen erklerung
daß nemblich all dieienigen, so dem hauß Pfalz quocunque modo bey der
vorübergangenen unruhe gedienet, under der amnistia begriffen sein sollen,
solches von unsern erbunderthanen nicht, sondern von andern zu verstehen,
gleichwohl aber für guet angesehen, deßwegen gnedigste erinnerung zu
thuen, damit ihr solches in acht nehmet und es dahin richtet, daß obbemelter
paragraph in keinen andern verstandt, alß wie berührt, gezogen werde, unß
auch darüber, was es für einen verstandt darmit habe, umbstendtlich berich-
tet.