Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

13
Haben ihr excellentz herr obrister hoffmeister mich, Crane, zu den ertzbischofflichen
14
Saltzburgischen gesandten geschickt und nachmahlen ansuchung thuen laßen, bey
15
künffticher sambstag angestelter consultation bey der Pfaltzischen sach ihr votum dahin
16
zu richten, damit Kayserlicher mayestätt allergnädigste intention möge secundirt werden.
17
Seie bekandt, wieviel der catholischen religion ahn diesem werck gelegen, seie auch itzo
18
fast der vornembste punct, waran die friedenshandtlung haffte. Umb soviel desto weniger
19
wölle man sich versehen, daß die ertzbischöffliche Saltzburgische gesandten denen
20
Kayßerlichen darbey werden auß handen gehen wöllen, zumahlen ihnen gnugsamb
21
bewust, daß ihr gnädigster herr, der ertzbischoff, nit allein die translation der chur gehrn
22
gesehen, sondern auch die churfürstliche durchlaucht in Bayrn, wie dieselbe damit
23
belehnet worden, selbst in persona zu dem Kayserlichen thron vergleiten helffen

45
Ebf. Paris von Lodron (1586–1653; 1619 Ebf.) hatte bei der feierlichen Übertragung der
46
pfälzischen Kur an Hg. Maximilian von Bayern (1573–1651; 1623 Kf.) am 25. Februar 1623
47
im Rathaus zu Regensburg bei der Zeremonie assistiert ( Riezler V S. 236–237).
, und nit
24
zu zweifflen, wan dieselbe alhie gegenwertich zur stellen wehrn, daß sie ihrsorths ahn
25
guter mitwürckung zu manutention der Kayserlichen resolution nit würden ermanglen
26
laßen. Sölten aber sie, abgesandten, wegen mangl gnugsamben gewaldts oder instruction
27
ie noch waß anstehen, so wehrn ihre excellentz herr obristhoffmeister erbietich, die
28
veranthwortung bey ihrer hochfürstlichen gnaden auff sich zu nehmen und für sie,
29
gesandten, zu expromittirn.

30
Die abgesandten haben nach gepflogener underredung geanthworttet, daß ihnen leith
31
seie, daß ihrer excellentz herrn obristhoffmeistern, die sie auch selbst heudt darumb
32
angeredt hetten

48
Vgl. nr. 312.
, bey dieser sach nit also, wie dieselbe verlangten und sie, abgesandten,
33
gehrn selbst wünschen mögten, zur handt gehen konten. Es seie einmahl eine wichtiche
34
sach unnd nit so viel umb manutention der chur bey hauß Bayrn (deme ihr gnädigster
35
herr eine solche dignitet gehrn gönne) alß umb einführung des octavi electoratus zu
36
thuen. Sein aber ihrstheils gar nit daruber instruirt, wüsten es woll, daß ihr excellentz
37
authoritet bey ihrn gnädigsten herrn viel gelte, sie aber alß dienere dörfften sich in einer
38
so wichtichen sach ohne expreßen befehl nit heraußlaßen. Könten bey der consultation
39
anderst nichts thuen, alß die sach anhörn und ad referendum nehmen. Die Churbayri-
40
schen hetten ihnen, Saltzburgischen, waß ehender von diesem werck anzeigen söllen, so
41
hetten sie sich beyzeiten gehörigen befehls erholen können. Itzo sähen sie nit, wie der
42
sach zu helffen. Ego: Es wolle einmahl gefährlich sein, ahn diesem orth ein vorsitzendes
43
catholisch votum zu haben, so nit die Kayserliche resolution gleich mit secundirn sölte,
44
weilen es gnugsamb bekandt, wie die gemüther bey diesem convent in sachen, wobey die

[p. 626] [scan. 702]


1
religion interessirt, gesinnet. Ob dan nit die ertzbischoffliche Saltzburgische gesandten
2
amore boni publici dahin zu behandlen, daß sich wieder hinüber nach Münster verfügen
3
und alda ihr votum führn thäten? Würde alda nit so viel schaden bringen konnen alß hier;
4
also hetten sich auch die Chursachßische auff ihr excellentz zusprechen wieder nacher
5
Münster erhoben, wie auch die Churcöllnische, Burgundische

32
Gesandte des burgundischen Reichskreises auf dem WFK waren ( APW III D 1 S. 350): Peter
33
von Weyms (1600/1610–1650); bis 1639 Mitglied des hohen Rats von Mecheln, 1639–1644
34
Präsident des Provinzialrats zu Luxemburg, 1649 Mitglied des conseil privé in Brüssel; 1645
35
Juni – 1648 Ges. für Burgund und die Abtei ST. Maximin/Trier auf dem WFK ( Neyen III S.
36
468; Arendt S. 215; Cuvelier IV nr. 559; Wolff S. 209, 211). – Lic. Johann Cuyermanns
37
(Lebensdaten und -umstände konnten nicht ermittelt werden); Berater der span. Gesandtschaft
38
( Bosbach S. 34).
und mehr andere, unnd
6
würden sie es nit allein sein, so sich hinuber begeben. Illi: Sein praecise instruirt, sich ahn
7
dem orth zu finden, wo sich ihr excellentz herr obristhoffmeister befinde, und dörfften
8
auß solcher instruction nit schreiten. Ego: Solches seie zweiffelsohne ihrer excellentz zu
9
respect also angeordtnet, soviel weniger würden sie bedencken machen wöllen, auff ihr
10
excellentz ersuchen sich wieder hinüber zu begeben. Dörfften sönsten ihrer excellentz
11
ursach geben, daß dieselbe mit ihrer hohister ungelegenheit sich wieder hinuber bemühen
12
müsten, welches sie deroselben ie nit gönnen werden. Illi: Wolten sich nit versehen, daß
13
ihr excellentz ihro eine solche ungelegenheit solten anthuen. Einmahl aber könten sie nit
14
von hier abreisen, solang dieselbe hier sein. Mit denen churfurstlich Sachßischen habe es
15
eine andere meinung. Die hetten ihm ordinari rath zu Münster, weilen das churfürstliche
16
collegium alda liege. Der fürstenrath aber seie zertheilt, und könte ein standt sowoll hier
17
alß dorten sein votum führn. Sie wolten bey ihrn voto also vorsichtich gehen und selbiges
18
solchergestalt einrichten, daß verhoffentlich die sach dardurch nit solte schwehrer
19
gemacht oder auffgehalten werden. Pitten auch, ihr excellentz wolten es ihnen nit
20
verdencken, daß sie also auß obverstandenen ursachen entschuldigen müßen. Ego, weilen
21
bey ihnen nichts zu richten gewest, namb mein abschied, mit vermelden, daß sie es
22
erfahren und hernegst selbst beclagen würden, wan sie den auffzug der friedenshandt-
23
lung, so darauß erfolgen würde, vernehmen werden.

Documents