Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Dieselben werden von ihren zue der armistitihandlung nacher Ulm deputirten ohne
zweifel albereith bericht sein, daß die Französische und Schwedische daselbst nunmehr
auch angelangt und waß nach solcher allerseits deputirten beschechnen zuesamenkhonft
weiters vorgangen.
Waß mich die meinige under dato deß 1. diss bericht, daß geruhen Euer Majestät auß der
copeylichen beylag nr. 1 und under andern auch dies zu vernemmen, das weder die
Französische und Schwedische noch vorderst Euer Majestät deputirte am ersten propo-
niern, dise auch durchauß nit zuegeben wollen, daß die meinige solches in Euer Majestät
und meinem namen verrichten, sondern, wan es geschehe, bey den Französischen und
Schwedischen darwider zu protestieren sich erclert haben. Nun werden Euer Kayserliche
Majestät auß demjenigen, waß an sye ich under dato des 25. Januarii negsthin in
andtwordt abgehen lassen, außfiehrlich und gnädist vernommen haben, wie die feindt
sich ie mehr und mehr versterckhen und ohne widerstandt progrediern, entgegen Euer
Majestät und meine völckher numehr immerzue abnemmen, an quartiern und underhalt
albereit grossen mangel und noth leiden und deßwegen in der nähe lenger nit beisamen
stehen khönden, sonder nothwendig und zwar so weith außeinander gethailt werden
miessen, das, wovern die feind wider gegen meinen landen oder auf die also weit
außeinandern verlegte armaden gehen wurden, dieselbige so baldt nit wider zusammen
khomen, ia wan diss schon bey zeiten geschechen khöndte, sye doch den feinden,
zumahlen sye disen, deß grafen Gallaß bericht nach, nit gewachßen, under augen nit
gehen dörffen, ich auch meinesthailß die mitel nit mehr habe noch wisse, wan ich schon
Euer Mayestät und mein armada wider den gegen meine landt einbrechenden feindtsge-
waldt brauchen wolte, dieselbe mit dem nothwendigen underhalt an vivers und fourage
zu versechen, sondern beede armaden sambt meinen bißher noch in etwas erhaltnen
wenigen landten und leithen darunder vollents zu grundt gehen miessen und daß ich
derwegen, weilen khein anders mitel, mich, meine landt und leith vor gänzlichem
undergang zu salvieren yberig, meinen zur armistitihandlung abgeordtneten anbevol-
chen, solches alles Euer Majestät deputirten zu remonstriern, auch mit und neben ihnen
sich aufs eüsserist zu bemihen, damit man, weiters unhail zu verhietten, zu einem
generalarmistitio gelangen mög; welches der graf Gallaß, vermög der beylag nr. 2, selbst
auch fir nothwendig gehalten und darauf hett handlen lassen, da Euer Majestät
instruction
Die ksl. Instruktion für Ehg. Leopold Wilhelm von Österreich (1614–1662) vom 11.
Dezember 1646 (Druck: Nr. 168 Beilage [1]) war, mit wenigen Änderungen, auf Gallas
(1584–1647) übertragen worden. Darüber hinaus hatte dieser am 9. Januar 1647 noch weitere
Maßregeln erhalten (Konzept: RK KrA Fasz. 164 fol. 28–36’).
armistitium wegen der von Euer Majestät den ihrigen erthailten instruction nit zu
erhalten, meinen deputirten befohlen, das alßdan gleichwohln auf ein particulararmisti-
tium fir mich, meine land und armada gehandlet und, so guet es sein khan, geschlossen
werden solle. Weiln dan zu besorgen gewesen, es wurden die Französische und
Schwedische, zumahlen sye ohnedas kheinen sonderbaren lusst zum armistitio haben,
sonder bey ihren progressen mehrer vortel zu erlangen verhoffen, unverrichterdingen
von Ulm wider abraisen und dadurch nit allein Euer Majestät und meine völckher, weiln
sye, dero generalleitenandts bericht nach, den feinden nit bastant, auch zum fechten
schlechten lust und mueth erscheinen lassen und noch darzue auß mangel deß underhalts
weit außeinander ligen miessen, sondern auch meine landt und leith in die eisseriste
gefahr und noth gerathen wurden, alß haben, solchem möglichist vorzuekhommen, die
meinige, nachdem Euer Majestät deputirte nit zuegeben wollen, daß von ihnen auch für
dieselbe und dero armada gehandlet werde, sonder darwider protestirt und sich von den
meinigen selbst separirt, auß meinem befelch der particularhandlung albereit einen
anfang gemacht .
Meinesthailß hette ich gern gesechen, wie ichs auch den meinigen also bevolchen, daß
ein generale armistitium sowohl fir Euer Majestät und dero armaden alß auch fir mich
und meine völckher hette mögen erhandlet und verglichen werden. Weiln aber deroselbe
deputirte nit gewölt, sondern sich obberirtermassen contradicendo et protestando
opponirt und separirt, so mueß ich es auch geschechen und dahingestelt sein lassen.