Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Haben auf ir excellentz herrn obristen hoffmeistern gutbefinden und befehl, weilen
dieselbe von dem principal Holländischen gesandten heimbgesucht worden, der graff
von Lamberg, Dr. Volmar und ich, Crane, selbe Holländische gesandten, dern vier an
der zaal gewest
Vgl. [nr. 207 Anm. 1] und APW III C 2 S. 789 Z. 36–37.
entschüldigung, daß dieselbe leibsunpäßlichkeit halber selbst sie zu besuchen verhindert
worden, uberbracht, demnegst selbigen gesandten wegen irer glücklichen ahnkhombst
congratulirt, dern löblichen eiffer, so sie seithero in beforderung des algemeinen friedens
hetten scheinen laßen, gerhümbt, mit erinnerung, daß sie dhavon nit außetzen, sondern
vorthan unverdroßen continuirn wölten. Würden dardurch der gantzen christenheit,
bevorab des Heyligen Römischen Reichs Teütscher nation höhiste wolfart und ihnen
einen unsterblichen nahmen erwerben. Die haben sich der erwiesenen ehr und heimbsu-
chung halber höchlich bedanckt, mit vermelden, daß sie von iren principaln darauf
instruirt, bey denen interessirten, woh sie es vermöegten, zu beforderung des hochnöti-
gen friedenswercks zu cooperirn. Hetten auch seithero ahn fleißiger mitwürckung
nichts ermanglen laßen, und würden es forthan thuen. Wehren zu dem ende anhero
khommen und schon mit denen Schweedischen darauß geredt, hetten noch gute
hofnung zum generalschluß. Nos: Es lige vornhemblich ahn denn Schweedischen, daß
sie sich irer praetendirter satisfaction halber erclehren. Seie dießeits solche offerta
beschehen, daß sie sich lenger aufzuhalten kheine ursach hetten. Illi vermeindten, es
solte die sach bey dem puncto satisfactionis noch zu waß miltern terminis gebracht und
die churfürstliche durchlauchtt zue Brandeburg selbst zur einwilligung bewegt werden.
Hetten es auch denen Schweedischen repraesentirt, daß es ihnen selbst nützlicher, auch
zu stabilirung des friedens beßer seie, waß weinig cum consensu electoris alß alles
electore invito anzunhemmen. Nos: Die Schweedischen hielten irer churfürstlichen
durchlauchtt dem von Plettenberg gegebene erclehrung wegen der darin erhaltenen
clausul, daß sie in ewigkeit den Oderstromb zur gräntzmarck nit zurucklaßen könten,
pro negativa und hetten sich daraufhin erclehrt, gantz Pommern zu behalten. Wehre
gut, wan ie die sach zu miltern standt zu bringen noch hofnung ubrig sein solte, daß
man ahn Churbrandeburgischer seithen paldt darzu thuen mögte. Es seie ahn beforde-
rung des friedens so viel gelegen, daß auch eine eintzige stundt dem publico unwieder-
bringlichen schaden bringe. Illi: Es heiße reorum est fugere. Des churfürsten fürant-
worth wurde verhoffentlich von denen Schweedischen nit so hart und streng wöllen
aufgenhommen werden, daß nit noch solte mit churfürstlicher durchlauchtt tractirt
werden. Würde sich noch von der sach reden laßen.
Nos: Wir wünschen, wie die cron Spanien und Hollandt den ubrigen cronen und
potentaten mit einem guten exempl fürgangen und die erste gewest sein, die sich
vergliechen und friede gemacht, daß also die andern möegen nachfolgen. Illi: Zwischen
Spanien und ihnen seie der fried noch nit geschloßen, zwar die articul, so sönsten pro
tregua abgehandtlet gewest, in pacem perpetuam hinc inde beliebt, iedoch die clausul
hinzugesetzt worden, daß nichts verbindtlich sein sölle, es seie dan auch der friede
zwischen Spanien und Franckreich geschloßen, dan dhahin thue sie ihr foedus, so sie
mit Franckreich hetten, anweißen. Begerten aber darumb, wan schon zwischen selbigen
cronen der fried nit geschloßen werden solte, im krieg nit zu verpleiben. Nos: Man habe
von dieser bedingnuß nachrichtung, es seie aber auch die sach zwischen Spanien und
Franckreich in solchem standt, daß sie in einer stundt schließen könten, wan die
Frantzosen nur wölten. Die kommen aber mit newen praetensionen wegen des Porto
Longone und vestung Piombino auf[ zu]ziehen, und werde man solchergestalt nimmer
zu endt kommen. Zwischen Kaißerlicher mayestätt und Franckreich seie man zwar auch
vergliechen, es ereüge sich aber auch die difficultet mit Lotharingen, indeme selbigen
hertzogen sogar contra ius gentium daß gleidt zu diesen tractaten, unangesehen die cron
Franckreich schon einmahl den gleidtsbrieff für denselben außgeben hette, wölle versagt
werden. Sodan wölten die Frantzosen den schluß nit für bündig halten, solang nit auch
mit Schweeden geschloßen, also hindere eins das andere. Illi: Es würden sich noch
mittel finden, auß der sach zu kommen, man müeße nit voneinandergehen, es seie dan
ein generalfried geschloßen. Nos wünschten darzu den beystandt des Allerhöchsten und
haben darauf unsern abschiedt genhommen.