Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Haben auf ir excellentz herrn obristen hoffmeistern gutbefinden und befehl, weilen
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dieselbe von dem principal Holländischen gesandten heimbgesucht worden, der graff
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von Lamberg, Dr. Volmar und ich, Crane, selbe Holländische gesandten, dern vier an
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der zaal gewest

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Vgl. [nr. 207 Anm. 1] und APW III C 2 S. 789 Z. 36–37.
, revisitirt, zuvorderist irer excellentz herrn obristen hofmeisters

[p. 406] [scan. 482]


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entschüldigung, daß dieselbe leibsunpäßlichkeit halber selbst sie zu besuchen verhindert
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worden, uberbracht, demnegst selbigen gesandten wegen irer glücklichen ahnkhombst
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congratulirt, dern löblichen eiffer, so sie seithero in beforderung des algemeinen friedens
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hetten scheinen laßen, gerhümbt, mit erinnerung, daß sie dhavon nit außetzen, sondern
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vorthan unverdroßen continuirn wölten. Würden dardurch der gantzen christenheit,
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bevorab des Heyligen Römischen Reichs Teütscher nation höhiste wolfart und ihnen
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einen unsterblichen nahmen erwerben. Die haben sich der erwiesenen ehr und heimbsu-
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chung halber höchlich bedanckt, mit vermelden, daß sie von iren principaln darauf
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instruirt, bey denen interessirten, woh sie es vermöegten, zu beforderung des hochnöti-
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gen friedenswercks zu cooperirn. Hetten auch seithero ahn fleißiger mitwürckung
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nichts ermanglen laßen, und würden es forthan thuen. Wehren zu dem ende anhero
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khommen und schon mit denen Schweedischen darauß geredt, hetten noch gute
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hofnung zum generalschluß. Nos: Es lige vornhemblich ahn denn Schweedischen, daß
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sie sich irer praetendirter satisfaction halber erclehren. Seie dießeits solche offerta
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beschehen, daß sie sich lenger aufzuhalten kheine ursach hetten. Illi vermeindten, es
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solte die sach bey dem puncto satisfactionis noch zu waß miltern terminis gebracht und
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die churfürstliche durchlauchtt zue Brandeburg selbst zur einwilligung bewegt werden.
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Hetten es auch denen Schweedischen repraesentirt, daß es ihnen selbst nützlicher, auch
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zu stabilirung des friedens beßer seie, waß weinig cum consensu electoris alß alles
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electore invito anzunhemmen. Nos: Die Schweedischen hielten irer churfürstlichen
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durchlauchtt dem von Plettenberg gegebene erclehrung wegen der darin erhaltenen
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clausul, daß sie in ewigkeit den Oderstromb zur gräntzmarck nit zurucklaßen könten,
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pro negativa und hetten sich daraufhin erclehrt, gantz Pommern zu behalten. Wehre
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gut, wan ie die sach zu miltern standt zu bringen noch hofnung ubrig sein solte, daß
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man ahn Churbrandeburgischer seithen paldt darzu thuen mögte. Es seie ahn beforde-
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rung des friedens so viel gelegen, daß auch eine eintzige stundt dem publico unwieder-
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bringlichen schaden bringe. Illi: Es heiße reorum est fugere. Des churfürsten fürant-
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worth wurde verhoffentlich von denen Schweedischen nit so hart und streng wöllen
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aufgenhommen werden, daß nit noch solte mit churfürstlicher durchlauchtt tractirt
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werden. Würde sich noch von der sach reden laßen.

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Nos: Wir wünschen, wie die cron Spanien und Hollandt den ubrigen cronen und
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potentaten mit einem guten exempl fürgangen und die erste gewest sein, die sich
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vergliechen und friede gemacht, daß also die andern möegen nachfolgen. Illi: Zwischen
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Spanien und ihnen seie der fried noch nit geschloßen, zwar die articul, so sönsten pro
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tregua abgehandtlet gewest, in pacem perpetuam hinc inde beliebt, iedoch die clausul
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hinzugesetzt worden, daß nichts verbindtlich sein sölle, es seie dan auch der friede
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zwischen Spanien und Franckreich geschloßen, dan dhahin thue sie ihr foedus, so sie
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mit Franckreich hetten, anweißen. Begerten aber darumb, wan schon zwischen selbigen
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cronen der fried nit geschloßen werden solte, im krieg nit zu verpleiben. Nos: Man habe
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von dieser bedingnuß nachrichtung, es seie aber auch die sach zwischen Spanien und
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Franckreich in solchem standt, daß sie in einer stundt schließen könten, wan die
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Frantzosen nur wölten. Die kommen aber mit newen praetensionen wegen des Porto
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Longone und vestung Piombino auf[ zu]ziehen, und werde man solchergestalt nimmer
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zu endt kommen. Zwischen Kaißerlicher mayestätt und Franckreich seie man zwar auch
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vergliechen, es ereüge sich aber auch die difficultet mit Lotharingen, indeme selbigen
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hertzogen sogar contra ius gentium daß gleidt zu diesen tractaten, unangesehen die cron
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Franckreich schon einmahl den gleidtsbrieff für denselben außgeben hette, wölle versagt
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werden. Sodan wölten die Frantzosen den schluß nit für bündig halten, solang nit auch
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mit Schweeden geschloßen, also hindere eins das andere. Illi: Es würden sich noch
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mittel finden, auß der sach zu kommen, man müeße nit voneinandergehen, es seie dan
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ein generalfried geschloßen. Nos wünschten darzu den beystandt des Allerhöchsten und
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haben darauf unsern abschiedt genhommen.

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