Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Nachdem graff d’Avaux abgefahren, seindt die Churtrierische abgesandte in mein,
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graffens von Nassaw, losament kommen und angezeigt: Wehren bey dieser post auffs
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new von ihrem gnedigsten churfürsten und herrn befehlicht, den Kayserlichen abge-
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sandten 3 puncta furzutragen. Weil aber ihre excellentz herr graff von Trautmansdorff
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und herr Volmar abwesent wehren, hetten sie es bey mir ablegen wollen. Undt
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begehrten ihr churfürstliche gnaden: 1. Weil bey der königlichen und Kayserlichen anno
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1636 zu Regenspurg vorgangener wahl sie wehren praeterirt worden, daß ihrer
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churfürstlichen gnaden approbation anitzo noch in daß reichsprothocollum ingesetzt
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werden möchte

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Ferdinand III. war am 22. Dezember 1636 zum Römischen Kg. gewählt worden ( Haan S.
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208–223), während der Trierer Kf. schon am 26. März 1635 in span. Gefangenschaft geraten
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war und deshalb nicht an der Wahl teilgenommen hatte ( Abmeier S. 10; zu der Forderung:
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Ebenda S. 96 Anm. 264).
. 2. Weil ihre churfürstliche gnaden stattliche summen geldts, gultver-
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schreibungen, klenodien und tapetzerien, welche sie zum Philippischen spital legiret, zu
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Luxemburg arrestirt und auffgehalten wurden und dan bey der mitt ihro Kayserlichen
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mayestät und ihro auffgerichteten accommodation und vergleichs ihre Kayserliche
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mayestät allergnedigst uber sich genommen, ahn den generalgubernatorn der Niderlan-
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den umb dessen relaxirung zu schreiben, solcher gubernator auch darauff die relaxation
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sowohl dem fiscal alß magistrat zu Luxemburg ahnbefohlen

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Kf. Philipp Christoph von Trier (1567–1652; 1623 Kf.) hatte 1635 Teile seines Vermögens
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zur Sicherheit nach Metz, später nach Luxemburg bringen lassen. Diese waren bis auf 100 000
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Rt., die dem hospitale Philippicum, einer Studienstiftung für bürgerliche und adelige
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Theologiestudenten, zugedacht waren, für den Söternschen Fideikommiß bestimmt gewesen.
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Nach der Gefangennahme des Kf.en ließ der Ks. alles einziehen. Zwar war im ksl.-
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kurtrierischen Vertrag vom 12. April 1645 (Druck: Meiern, APW I S. 391–393) die
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Beschlagnahme aufgehoben worden, doch hatte sich der Ks. nicht gegen die span. Regierung in
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Brüssel durchsetzen können ( Abmeier S. 139–141).
, daß jedoch biß noch
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nichts darauff erfolgt, alß begehrten ihre churfürstliche gnaden, daß bey ihro Kayserli-
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chen mayestät die allerunderthänigste erinnerung thun wolten, damitt ihre Kayserliche
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majestätt die obgedachte relaxation allergnedigst verfugen wolten. 3. Daß dem churfur-
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sten Ehrenbreitstein wider mögte, vermöghen ihrer churfürstlichen durchlauchtt zu
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Cölln mitt den Frantzosen auffgerichteten reces

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Vgl. den Übergabevertrag vom 26. Juni 1637 nach der vom damaligen ksl. Generalwachtmei-
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ster Werth (gest. 1652) herbeigeführten Kapitulation der Festung ( Abmeier S. 91).
, restituirt werden, sonsten ihre
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churfürstliche gnaden genötigt wurden, anderwertliche mittel und hulff zu suchen, sich
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selbsten zu helffen. Zeigten dabey ahn, daß ihre churfürstliche gnaden eine deduction in
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trück ausgehen lassen, selbige ihro Kayserlicher mayestät selbsten wie auch andern
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chur- und fürsten, und in specie ihrer churfürstlichen durchlauchtt zu Cölln, albereit
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eingeschickt hetten. Beym Churcöllnischen schreiben were zwar, wie sie berichtet
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worden, die deduction beygelegt, aber im schreiben nitt angezogen noch einige
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meldungen davon geschehen.

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Ego recapitulirte ihre 3 puncta mitt anzeig, daß mir in abwesen ihrer excellentz herrn
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obristhoffmeistern und herrn Volmars allein auff diesen vortrag zu antworten nitt
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gepühre. Wolte aber nitt underlassen, herrn graffen Trautmansdorff und herrn Volmar
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davon zu referiren. Die gedrückte deduction, weil ich deren inhalt nitt wüste, mich aber
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erinnert, daß sie vor etlichen wochen unß etliche weitaußsehende sachen zustellen

[p. 395] [scan. 471]


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wollen, die aber von unß nitt hetten können acceptirt werden, also ich dieses
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anzunehmen pillig bedenckens, haben sie die schrifft in handts behalten.

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Illi: Wehren dieser commission gern uberhoben gewesen. Weiln sie aber auffs new von
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ihrer churfürstlichen gnaden darzu befelcht worden, hetten sie deren nitt uberhoben
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sein können. Die gedrückte deduction wehre zwar fast allenthalben publiciret, sie hetten
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aber wohl wunschen mögen, daß mehrere moderation darin wehre gebraucht worden
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und ihr churfürstliche gnaden ihre desideria und sachen auff die weiß, wie andere chur-,
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fursten und ständte zu thuen pflegen, anbrächten. Berichteten benebens, daß sie auch
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außtrücklichen vom churfürsten aufs new befehlicht, zu proponiren, daß die cron
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Franckreich vota im Reich – im fürstenraht eins und eins im stättrath – haben möchten
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und solches zum contrepese der cron Schweden und protestirenden. Eß hetten aber die
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Französischen abgesandten ihnen selbst widerrathen, selbige anitzo zu thuen, sondern
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damitt biß nach dem friedenschluß inzuhalten. Einer unter ihnen sagte, es nemme ihn
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wunder, daß dem churfursten auß dem churfurstlichen collegio kein verweiß als
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antwort erfolgte, dardurch ihre churfürstliche gnaden von dergleichen beginnen abge-
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mahnt wurden, so selbigen etwan auff andere gedancken bringen möcht, in dergleichen
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sachen waß moderater zu gehen.

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