Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Verweis auf nr. 154. Darauf sollen wir hiemit weiter referieren, das ermelte
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Franzößische plenipotentiarii uns am negstgefolgten sambstag, den 8. diß,
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durch die herren mediatores bedeüten innhalt

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Gemeint ist das Schreiben der schwed. Ges. an die frz. vom 25. November/5. Dezember 1646
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(vgl. nr. 158 Beilage [1]).
ferner communicieren und uns
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umb unser mainung anfragen lassen, ob und waßgestalt der herr churfürst zu
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Brandeburg, so sich derzeit im Haag befinden solle, zu beschickhen und umb
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seinen consens anzulangen sein werde. Warüber wir uns nit allein erclärt, das
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wir unserstheils dessentwegen eine aigne taugliche person zu seiner chur-
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fürstlichen durchlaucht abordnen, auch das churfürstliche collegium das ihrig
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hiebey ebenmässig zu thuen anlangen wolten, sondern wir haben auch
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alsogleich die Churbrandenburgische gesandten alhie in gegenwartt dess
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Venetischen pottschaffters für uns erfordert und negst eröffnung diser
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Schweedischen resolution von inen zu wissen begert, ob sie hierauf zu
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handlen bemächtigt weren. Dieweiln die sich aber zue nichts anders erclären
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wollen oder könden, als das sie alspald hiervon irem herrn relation thuen
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wolten, so ists damaln bey unserm gefasten schlusß, so der Venetische
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pottschaffter denn Franzosen auch zu überbringen benommen, verbliben,
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gestalten der extractus prothocolli, litera A, mit mehrerm außweist.

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Gestrigen nachmittags aber seint alle drey Franzößische plenipotentiarii
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sambt dem Venetischen ambasciator in mein, grafens von Trautmanßdorf,
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logiament kommen, und als wir samenthafft die Schweedische resolution
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mehrers examiniert, zwar das dieselbe zimblich dunckhl und unlauter
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scheinen thue, auch noch wol mehrers darunter verborgen ligen möchte,
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allerseits darfür gehalten und derentwegen erwogen worden, ob nit vor allen
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dingen ein notdurfft sein werde, die Schweedischen plenipotentiarios umb
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mehrer erleüterung diser ihrer resolution zu belangen, so ist doch entlich
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allen erwogenen umbständen nach mit denn Franzosen sovil verabschiedet

[p. 297] [scan. 373]


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worden, das wir alspaldt den von Plettenberg

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Georg Herting von Plettenberg (1600–1682); 1654 nobilitiert „Edler von“, 1668 Reichsfh.;
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Hofkammerrat; seit 1634 im diplomatischen Dienst des Ks.s, 1645–1646 ksl. Ges. für das
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Kg.reich Böhmen auf dem WFK, 1647–1654 und 1658–1666 Resident im niedersächsischen
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Reichskreis in Hamburg, 1654–1655 in Schweden ( Repertorium S. 142, 165; Honsel-
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mann
, Plettenberg; Becker S. 240 Anm. 91).
zu ermeltem herrn churfürsten
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abferttigen und ime die Schweedische alternativam vortragen, auch das
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dennselben Vorpommern sambt Stettin, Garz und Wollin zu verbleiben,
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hingegen seiner churfürstlichen durchlaucht Hinderpommern sambt dem
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bisthumb Halberstatt und denn 1 200 000 reichstaler, sofern anderst die
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Schweeden solche anforderungen nachzulassen behandlet werden köndten,
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anzuweisen und seine durchlaucht sich damit zu begnüegen haben, deren
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consens und einwilligung erforderen solten, mit der außtruckenlichen anzeig,
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daß uff den widrigen fahl der frid mit Schweeden auf ganz Pommern, wie
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von inen begert, geschlossen werden solt. Deßgleichen solten auch die
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Franzosen ihren residenten de Saint Romain ebenmässig zu dem herrn
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churfürsten abordnen und ine, warauf es mit denn Schweeden beruhen thet,
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berichten, danebens aber sovil weiter macht haben, damit seine durchlaucht
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destweniger ursach hette, sich dess consens zu verwaigern, inen auch eine
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anwarttschafft uf das erzstifft Magdenburg, iedoch mit gewissen reservatis et
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conditionibus anzutragen. Inmitelst aber und bis die antwortt dess herrn
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churfürsten möchte eingelangt werden, sollen die Franzosen denn Schweeden
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umb mehrere erleüterung irer resolution zueschreiben, auf das man sich
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hernach desto besser entschliessen mög, ob undterdessen einige handlung mit
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inen fruchtbarlich fortzusezen sein könde oder nit. Wie dann solches alles in
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ein besonder memorial zu verfassen und bey dem Venetischen pottschaffter
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in deposito ze lassen, veranlaast worden und dasihenig, so von uns aufgesezt,
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sub litera B beyligend zu empfangen ist.

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Sodann folgt litera C, was wir dem von Plettenberg vor eine instruction,
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darauf er sein anbringen zu stellen haben solle, zuegestellt.

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Die vom churfürstlichen collegio haben anstatt irer schickhung sich uf ein
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bewegliches schreiben entschlossen

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Der KFR hatte dies am 9. Dezember beschlossen (Druck des Protokolls der Sitzung: APW III
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A 1 nr. 103).
und uns davon abschrifft, litera D,
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zuekommen lassen, waraus Eur Kayserliche Mayestät allergnädigst zu erse-
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chen, das sie nit allein dasihenig, was dem herrn churfürsten zu seiner
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ergözlicheit anerbotten worden, implicite ratificieren, sondern gleicherge-
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stalt, das der cron Schweeden uf den fahl, seine durchlaucht nit einwilligen
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wolt, ganz Pommern mit Eur Mayestät und dess Reichs versprechender
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handthabung verbleiben solle, belieben thuend, daher es im übrigen desto
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leüchter durchzubringen sein würdt.

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Als sich auch offtberüerte Franzößische plenipotentiarii von uns licenziert,
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hab ich, graf von Trautmanßdorf, die anfrag gethan, wann ie die Schweeden

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über so billiche und willfährige nachgebung den friden nit schliessen,
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sondern weitere tergiversationes suechen und den krieg ferners zu continu-
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ieren, die protestierenden an sich zu ziechen understehen solten, ob dan die
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cron Franckreich gleichergestalt mit inen ferners im krieg bleiben und so
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ungerechte praetensiones verfechten helffen wolte, haben sie in unser aller
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beysein und ore rundt geantworttet, das einmal die cron Franckreich den
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friden haben und den krieg mit Schweeden weiter nit continuieren wolle.

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