Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Auf nr. 81. Soviel aber hochgedachter hertzogen schreiben anlangt, dha ist
unschwehr sowol ex contextu ipso alß auß dem stylo und andern umbständ-
ten, sönderlich aber auß dem so lang zurückgesetzten dato, zu vermercken,
daß solches schreiben alhie zu Oßnabruck muß abgefaßet, denen hertzogen
ploß ad subscribendum und alsoforth Ewer Majestätt eingeschickt sein, dan
eben selbige formales termini, so darin zu finden, werden alhie von denen
protestirenden gesandten steits im mundt geführt und immer vorgerückt. Es
ist auch auß selbigen schreiben die gefehrlichkeit zu ersehen, wie die eigenen
gewalts unterfangene deputationes mit denen deputationen, so ordentlicher-
weiß von den ständten selbst angeordtnet worden, wollen bemantlet werden.
Wieder diese von den stendten selbst beschehene deputationes wirdt nit
geclagt, sondern es haben sich die Kaiserliche gesandten derentwegen selbst,
dhamit dieselbe angeordtnet und vermitls derselben die zwischen denen
stendten schwebende mißhelligkeiten beygelegt und vergliechen werden
möegten, eifrich angenhomben. Es stehet aber das gravamen fürnhemblich in
deme, daß unter dem protestirenden stendten abgesandten etliche weinige
und darunder der Braunschweig Lüneburgischer Hannowerischentheils, der
Dr. Lampadius, gefunden worden, die sich unwißendt der ubrigen stendten
einer commission, in nahmen sämbtlicher stendte mit denen Schweedischen
gesandten in allen fürfälligkeit zu tractirn, annhemmen und under solchem
nahmen, alß wehren sie darzu von den stendten deputirt, sich steits umb die
Schweedische gesandten befinden, mit denselben uber alles communicirn,
nach dern gutbefinden alle consilia einrichten, conclusa machen und exe-
quirn. Wieder selbe selbstaufgeworffene deputatos beschwehren sich sowol
die stendte selbst, weiln sy ihren consensum nit darzu geben, alß die
Kayßerliche abgesandten, vornhemblich der ursachen halben, weiln die
handtlung durch dergleichen abseithige, mit denen Schweedischen continu-
irende communicationes von tagen zu tagen wirdt schwehrer und schwehrer
gemacht, solches verfahren auch dem iüngsten Regenspurgischen reichs-
schluß, crafft welches die zulaßung sämbtlicher stendte zu dieser algemeinen
friedenshandtlung vornhemblich dhahin angesehen gewest, umb denen Kay-
serlichen, nit aber den Schweedischen abgesandten mit rath beyzustehen und
zur handt zu gehen
hertzogen zu Braunschweig Lüneburg, wan denselben dieses wercks eigentli-
che bewandtnuß sölte vorgestelt werden, selbst daran ein mißfallen tragen
werden. Der churfürstlich Brandeburgisch gesandter, graff von Wittgenstein,
hat unß zwar hiebevor zu verstehen geben, ob würde die churfürstliche
durchlauchtt zu Brandeburg bey iren durchzug zu Wulffenbüttel sich selbst
mit denen hertzogen zu Braunschweig Lüneburg derentwegen, wie diesem
argerlichen weesen zu remediirn, besprechen. Ob aber solches beschehen,
dhavon haben wir kheine nachrichtung. Immitls werden gleichwol immer-
forth diese schädtliche deputationes continuirt und sein die fürstliche Sach-
ßen Altenburgische und Weymarische in tali qualitate, wie mich, Cran, der
fürstlich Darmbstättische gesandter Dr. Schütz iüngsthin berichtet, hinüber
nacher Münster, unangesehen denselben deswegen von den ubrigen protesti-
renden stendten kheine commission aufgetragen worden.
Wir werden die Antwort Euer Majestät an die Hg.e von Braunschweig und
Lüneburg, wie befohlen, Trauttmansdorff zuschicken und uns nach seiner Anord-
nung richten.
Weiln dan auch ich, der graff von Lamberg, von dem Frantzösischen
residenten de la Court heimbgesucht worden, alß belieben Ewer Majestätt iro
auß beyverwahrten prothocollo allergnädigst referirn zu laßen, was bey
solcher visita vorgelauffen.
Der Oxenstern nhimbt sich einer vorhabenden reiß nacher Münster ahn, wil
doch, daß niemandt von seinem aufbruch oder an waß tag er dhahin wil,
wißen soll.