Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Ließen unß die protestirende stendte durch die fürstlich Sachßen Altenburgische
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anzeigen, daß wir unß noch würden gutermaßen zu erinnern wißen, waß bey iüngster
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bey unß gehaltener conferentz circa punctum gravaminum ratione loci et modi an
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seithen der protestierenden stenden seie erinnert worden. Nun hetten selbe ständte noch
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zum uberfluß die alhie anweesende catholische

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Die kath. Stände, die sich zu diesem Zeitpunkt in Osnabrück vertreten ließen, sind nicht genau
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zu bestimmen. Noch am 8./18. Oktober 1646 war im FR für Österreich, Bayern und
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Pfalz-Neuburg votiert worden (Druck des Protokolls: APW III A 3).
ersucht, iren mitständten, denen
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catholischen zu Münster, von solchem der protestirenden stendten anbringen zu
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überschreiben und dieselbe dhahin zu vermöegen, dhamit es quoad locum bey einmahl
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beliebter maalstatt möege gelaßen und selbe handlung alhie vorgenhommen und ferners
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fortgesetzt, auch zu solchen endt von den catholischen ständten ein gewißer außchuß
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anhero deputirt, sodan catholischentheils denen Kayserlichen herrn abgesandten
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gewaldt aufgetragen werden, mit denen Schweedischen gesandten (denen es die protesti-
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rende stendte gleichergestalt irestheils anheimbgeben wölten) uber dies werck zu
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handtlen und es zum endtlichen schluß zu bringen. Es hetten zwar selbe alhie
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anweesende catholische stendte solches der protestirenden stendten anbringen ad
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referendum, umb mit denen catholischen stendten zu Münster daraus zu communicirn,
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aufgenhommen, seie aber biß dato khein antwort erfolgt. Dhahero sie, protestirende, nit
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unterlaßen wollen, bey unß dhavon anzuzeigen, dahmit wir wißen möegen, daß die
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mora bey ihnen nit stehe, maaßen sie sich auch versechen wölten, daß man sie bey
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solcher bewandtnuß in ungleichen nit verdencken werde.

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Wir haben geantwortet, daß unß von diesen umbständten nichts fürkommen, sondern
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seithero in hoffnung gestanden wehren und noch stünden, daß sich die protestirende
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ständte auf der Kayserlichen gesandten am 12. Julii außgebene vorschläge erclehren
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würden. Seie unß dhahero nit lieb, zu vernhemmen, daß man sich noch lenger in
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formalibus, dha die sach schon so weith khommen, daß sie gleichsamb aufm schluß
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stehe, wölle aufhalten. Man hette es ia bey gemelter conferentz deütlich gnug zu

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verstehen geben, daß sich die catholische stendte ad certum locum nit wöllen binden
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laßen, die irige auch anhero zu schicken oder denen Kayserlichen gesandten einigen
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gewaldt, mit denen Schweedischen hirüber zu handtlen, einzuraumen nitt gemeindt
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sein. Wir wüsten, daß die catholische stendte auf solcher meinung alnoch beharreten,
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und komme ich, Crane, gleich von Münster , alwoh ich khein anders verstanden, alß
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daß sowol die catholische ständte alß ire excellentz herr graff von Trautmansdorff der
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antwort der protestirenden auf fürgedachte vorschlage vom 12. Julii mit höhistem
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verlangen erwarteten. Und hetten ihre excellentz mir anbefohlen, data occasione bey
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denen protestirenden zu erinnern, daß ihnen kheine andere gedancken machen wölten,
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alß daß sy mit redlichen Kayserlichen ministris handtlen, die es mit ihnen aufrichtig
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meineten und nit in vorschlag gebracht hetten, so nit auch würde gehalten werden.
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Sölten sich nur darüber erclehren und mit dergleichen unnötigen ceremonien circa
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modum et locum tractandi nit aufhalten laßen. Man seie schon so nahe beyeinander, daß
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man verhöffentlich ohne zuziehung frömbder potentaten wol würde darauskommen
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und einig werden können; ligge nur ahn der protestirenden erclehrung.

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Illi: Sie könten unß wol versichern, daß solchergestalt, wie es die catholische fürhetten,
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nit würde fortzukommen sein. Der punctus gravaminum müße hir und nit zu Münster
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vergliechen, die Schwedische gesandten auch mit darzugezogen werden. Der krieg
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würde fürnhemblich derentwegen geführt, die Schweedische hetten diese materi in
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proposition gebracht, die catholische wehren darauf anhero gefolgt und ipso facto
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locum pro tractatu beliebt. Laße sich nit wieder zurückgehen. Die cron Schweeden seie
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auch in effectu ein reichsstandt zu achten, cum cingendus habeatur pro cincto, adeoque
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etiam ex eo capite darbey interessirt und würde sich nit wöllen abweißen laßen.

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Nos: Es seie eine rechte reichsmateri, darüber man schon von 100 jahren in communica-
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tione begriffen gewest und niemaln frömbde herzugezogen; so würde es sich auch itzo
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nit thuen laßen. Die cron Schweden würde es müeßen geschehn laßen, daß sich die
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stendte untereinander vergleichen, und solches zu verhindern nit begehren. Daß die
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catholische stendte hiehero erschienen, seie irer excellentz herrn graven von Trautmans-
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dorff, die sich selbig mahl alhie aufgehalten, zu ehren beschehen. Würde auch nit übel
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stehen, wan die protestirenden auch einmahl iren nebenstendten, sodan selbigen herrn
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graffen zue liebe und respect hinüber deputirten. Die cron Schweeden würde sich nit
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ingerirn, warbey dieselbe nit interessirt seie.

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Illi: Die halte sich solchergestalt hiebey interessirt, daß sich nit wölle excludirn laßen.

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Nos: Hette darzu khein fundament, und würde sich ea ratione die cron Franckreich bey
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dem andern theil auch wöllen interessirt machen, warauß anderst nit erfolgen könte alß
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fernere ruina des vatterlandts. Ersuchten die herrn abgesandte, daß iren mitständten von
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unsern erinnerungen uberbringen und dieselbe zu milterer erclehrung vermöegen
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wölten.

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Illi: Wölten von allen fleißig uberbringen. Man würde es aber erfahren, daß es endtlich
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auf solchen weeg, wie sie gesagt, hinauslauffen werde.

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