Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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Auf das ksl. Schreiben vom 14. Juni 1646

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Kopie: RK FrA Fasz. 51b fol. 72–73; Giessen 207 nr. 168 p. 660–663 – Druck: Meiern,
APW III S. 306–307 .
. Hierauf mögen Euer Kayserlicher Majestätt
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wir gehorsambst nicht verhalten, daß wir, waß es mit besagter deputation eigentlich für
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eine beschaffenheit habe, unß mit angelegenem vleiß bey unsern zu Oßnabrugg und
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Münster sich befindenden abgesandten erkundiget und die bestendige nachricht erlan-
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get

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Vgl. das Rechtfertigungsschreiben von Lampadius, Osnabrück 1646 Juni 29/Juli 9 (Druck:
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Meiern, APW III S. 317–319 ).
, daß zu abhandelung der gravaminum, allermassen bey derogleichen wichtigen
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negotiis nicht ohngebräuchlich, aus mittel der anwesenden, sowohl catholischen alß
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evangelischen theils, abgesandte eine deputation gemacht und gewisse stände, iedoch gar
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nicht, wie Euer Kayserlicher Majestätt vorgebracht sein mag, ohne der übrigen
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vorwissen, sondern mit deroselben belieben und genehmbhaltung, ia sogar auf Euer
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Kayserlicher Majestätt abgesandten eigenes guetbefinden, verordnet, welche dasselbe,
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was zu gütlicher vergleichung und hinlegung der eingerissenen mißhelligkeiten, restabi-
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lierung gueter vertreüligkeit und widerbringung des betrangten vatterlandes hochnötti-
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ger beruhigung iedes ortes fur diensam erachtet, soofft es die notturfft erfordert, bey
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Euer Kayserlicher Majestätt fürnehmen gesandten und an andern gehörigen örttern
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gebührlich vortragen möchten.

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Daß nun nicht weniger die evangelische und protestirende alß catholische zu der
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außwertigen cronen plenipotentiariis sich zu zeitten verfüegen und mit denselben sich
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vernehmen müssen, auch mit Euer Kayserlicher Majestätt gesandten und der catholi-
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schen stände approbation und beliebung, den königlich Schweedischen die Unterhand-
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lung in puncto gravaminum von den evangelischen und protestierenden mit aufgetra-
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gen, solches rühret ausser allen zweiffel dahero, weil die cronen in ihren propositionibus
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die accommodierung deriehnigen reichsbeschwerungen, daraus der blutige krieg in
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Teüdtschlandt entstanden, fürnemblich urgieren

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In ihrer Proposition II vom 1./11. Juni 1645 hatten die schwed. Ges. die gütliche Schlichtung
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der reichsständischen Religionsbeschwerden verlangt (Druck: Meiern, APW I S. 435–438 ,
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hier S. 437). Hingegen hatten die frz. Ges. in ihrer Proposition II vom selben Tage (Druck:
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Ebenda S. 443–445) diese Forderung nicht erhoben, sondern sie erst in ihre Replik vom
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7. Januar 1646 aufgenommen (Druck der lat. Fassung der mündlichen Replik: Ebenda II
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S. 200–203, hier S. 201).
und gestalten sachen nach ohne ihre
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mitbeliebung der so hoch desiderierte zweckh der allgemeinen beruhigung schwerlich
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zu erhalten sein wirdt.

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Es were zwar hoch zu wünschen, daß die stände vorlengst unter sich selbst das
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zerfallene vertrawen wider aufgerichtet, zumahlen die fast auf allen reichstägen und
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conventen von den evangelischen und protestierenden unaufhörlich und flehendtlich
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gesuchte erledigung der geklagten gravaminum auf solche maße, wie es die reichsgeseze
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erfordern, zu erhalten gestanden, und es niemahls dahin gerathen wäre, daß die frembde
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cronen in die reichssachen sich gemischet hetten. Demnach es aber leyder dahin
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außgeschlagen und für iezo in vielen andern terminis beruhet, so thuet es auch numehr
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in der stände mächten allein nicht bestehen, friede und ruhe in dem Reich wider
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aufzurichten und in denen sachen, dabey die cronen sich interessiert halten, ohne deren

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vorwissen einen endlichen schlues zu machen. Es wirdt aber ein yeder billig dabey seine
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Euer Kayserlicher Majestätt und dem Heyligen Römischen Reich geleistete pflicht nicht
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ausser acht, sondern das heyl und die wollfahrt des Heiligen Reichs das höchste geseze
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und fürnembste ziel seiner actionen allemahl sein lassen müssen. Wir versichern, daß wir
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jederzeit für einen sicheren und beständigen Frieden im Reich arbeiten werden. Damit man
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aber auch an catholischer seitten bey abhandelung der gravaminum sich dermahleins zur
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billigkeit bequeme und den evangelischen ständen das werkh nicht zu schwer machen,
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sondern zu einer durchgehenden aequalität und gleichheit unter beiderseits religionsver-
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wandten alß gliedern eines Reichs, welche das einige bewerteste band wahrer einigkeit
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und beständiger ruhe ist, sich verstehen und zu keiner ungleicheit unter ermelten beiden
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ständen, daraus alles mißtrawen und verderbliches unheil herfließet, weitere ursache
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geben möge, also bitten wir Euer Majestät, die kath. Stände zu einer solchen Resolution zu
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bringen. Dadurch werden sich Euer Majestät unsterblich verdient machen.

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