Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Auf das ksl. Schreiben vom 14. Juni 1646
Kopie: RK FrA Fasz. 51b fol. 72–73; Giessen 207 nr. 168 p. 660–663 – Druck: Meiern,
APW III S. 306–307 .
wir gehorsambst nicht verhalten, daß wir, waß es mit besagter deputation eigentlich für
eine beschaffenheit habe, unß mit angelegenem vleiß bey unsern zu Oßnabrugg und
Münster sich befindenden abgesandten erkundiget und die bestendige nachricht erlan-
get
Vgl. das Rechtfertigungsschreiben von Lampadius, Osnabrück 1646 Juni 29/Juli 9 (Druck:
Meiern, APW III S. 317–319 ).
negotiis nicht ohngebräuchlich, aus mittel der anwesenden, sowohl catholischen alß
evangelischen theils, abgesandte eine deputation gemacht und gewisse stände, iedoch gar
nicht, wie Euer Kayserlicher Majestätt vorgebracht sein mag, ohne der übrigen
vorwissen, sondern mit deroselben belieben und genehmbhaltung, ia sogar auf Euer
Kayserlicher Majestätt abgesandten eigenes guetbefinden, verordnet, welche dasselbe,
was zu gütlicher vergleichung und hinlegung der eingerissenen mißhelligkeiten, restabi-
lierung gueter vertreüligkeit und widerbringung des betrangten vatterlandes hochnötti-
ger beruhigung iedes ortes fur diensam erachtet, soofft es die notturfft erfordert, bey
Euer Kayserlicher Majestätt fürnehmen gesandten und an andern gehörigen örttern
gebührlich vortragen möchten.
Daß nun nicht weniger die evangelische und protestirende alß catholische zu der
außwertigen cronen plenipotentiariis sich zu zeitten verfüegen und mit denselben sich
vernehmen müssen, auch mit Euer Kayserlicher Majestätt gesandten und der catholi-
schen stände approbation und beliebung, den königlich Schweedischen die Unterhand-
lung in puncto gravaminum von den evangelischen und protestierenden mit aufgetra-
gen, solches rühret ausser allen zweiffel dahero, weil die cronen in ihren propositionibus
die accommodierung deriehnigen reichsbeschwerungen, daraus der blutige krieg in
Teüdtschlandt entstanden, fürnemblich urgieren
In ihrer Proposition II vom 1./11. Juni 1645 hatten die schwed. Ges. die gütliche Schlichtung
der reichsständischen Religionsbeschwerden verlangt (Druck: Meiern, APW I S. 435–438 ,
hier S. 437). Hingegen hatten die frz. Ges. in ihrer Proposition II vom selben Tage (Druck:
Ebenda S. 443–445) diese Forderung nicht erhoben, sondern sie erst in ihre Replik vom
7. Januar 1646 aufgenommen (Druck der lat. Fassung der mündlichen Replik: Ebenda II
S. 200–203, hier S. 201).
mitbeliebung der so hoch desiderierte zweckh der allgemeinen beruhigung schwerlich
zu erhalten sein wirdt.
Es were zwar hoch zu wünschen, daß die stände vorlengst unter sich selbst das
zerfallene vertrawen wider aufgerichtet, zumahlen die fast auf allen reichstägen und
conventen von den evangelischen und protestierenden unaufhörlich und flehendtlich
gesuchte erledigung der geklagten gravaminum auf solche maße, wie es die reichsgeseze
erfordern, zu erhalten gestanden, und es niemahls dahin gerathen wäre, daß die frembde
cronen in die reichssachen sich gemischet hetten. Demnach es aber leyder dahin
außgeschlagen und für iezo in vielen andern terminis beruhet, so thuet es auch numehr
in der stände mächten allein nicht bestehen, friede und ruhe in dem Reich wider
aufzurichten und in denen sachen, dabey die cronen sich interessiert halten, ohne deren
vorwissen einen endlichen schlues zu machen. Es wirdt aber ein yeder billig dabey seine
Euer Kayserlicher Majestätt und dem Heyligen Römischen Reich geleistete pflicht nicht
ausser acht, sondern das heyl und die wollfahrt des Heiligen Reichs das höchste geseze
und fürnembste ziel seiner actionen allemahl sein lassen müssen. Wir versichern, daß wir
jederzeit für einen sicheren und beständigen Frieden im Reich arbeiten werden. Damit man
aber auch an catholischer seitten bey abhandelung der gravaminum sich dermahleins zur
billigkeit bequeme und den evangelischen ständen das werkh nicht zu schwer machen,
sondern zu einer durchgehenden aequalität und gleichheit unter beiderseits religionsver-
wandten alß gliedern eines Reichs, welche das einige bewerteste band wahrer einigkeit
und beständiger ruhe ist, sich verstehen und zu keiner ungleicheit unter ermelten beiden
ständen, daraus alles mißtrawen und verderbliches unheil herfließet, weitere ursache
geben möge, also bitten wir Euer Majestät, die kath. Stände zu einer solchen Resolution zu
bringen. Dadurch werden sich Euer Majestät unsterblich verdient machen.