Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Verweis auf nr. 18 und auf die Beilagen 1 und 2. Waß in dem prothocollo sub
numero 1 bey dem passu de triumviris
von dem |:fürstlichen Hessen Darmbstattischen abgesandten Dr. Wolff:| in
vertrawen angezeigt worden, daß sich nuhmehr auch der stadt Straßburgi-
scher abgeordtneter Dr. Otto zu den selbstgemachten deputatis geschlagen
und dergestalt bey denen Schweedischen in credit. gesetzt habe, daß er auch
von dem Schweedischen gesandten Salvio in seinem losament heimbgesucht
und demselben das Schweedische instrumentum pacis ad revidendum neben
den vier andern deputirten untrgeben worden. Es wehre aber dem gantzen
stadtrathischen collegio solche des Straßburgischen abgeordneten enge cor-
respondentz mit denen Schweeden zuwieder und thäten sich deswegen von
demselben separirn.
Von der Frantzösischen gesandten negotiation haben wir anders nichts, alß
waß sie unß selbst gesagt, penetrirn können. Die haben sich in iren mit dem
Schweedischen gesandten gehaltenen conferentzien iedesmals fast geraume
zeit, wie auß der verzeichnuß sub numero 3 zu ersehen, aufgehalten.
Die Holländische deputirte sein auch alhie bey denen Schweeden gewest.
Dern anbringen soll under andern darauf bestanden sein, 1. daß die staaden
von Holland bey irer mit Schweeden gemachten alliance
Nach dem schwed.-dänischen Frieden von Brömsebro vom 13./23. August 1645 (Druck: ST
V.2 S. 595–626) hatten Schweden und die Ndl. in einem Vertrag vom 15./25. August 1645
(Druck: Ebenda S. 662–665) den am 1./11. September 1640 auf fünfzehn Jahre geschlossenen
gegenseitigen Beistandspakt zum Schutz von Schiffahrt und Handel in Ost- und Nordsee
(Druck: Ebenda S. 453–464) bestätigt und um zusätzlich dreißig Jahre verlängert.
verharren, 2. daß sie die Schweeden ad moderatiora consilia wegen Pommern
erinnert und 3. der Calvinisten ire sach recommendirt hetten, dhamit dieselbe
bey diesen tractaten mit möegen in consideration gezogen werden, 4.
versicherung gethaen, daß sie von deme, waß dem monsieur de Tuillierie in
Haagen zur antwort geben , nit begehrten abzuweichen.
So befindet sich auch itzo alhie der königlich Polnische resident Cracaw
Matthias von Krockow (1600–1675); zuerst in hg.lich-pommerschem, dann polnischem und
schließlich kurbg. Dienst, nach 1648 kurbg. GR , pommerscher Hofgerichtspräsident und
Dompropst zu Kolberg; 1646–1648 polnischer Resident in Osnabrück, 1653–1654 kurbg. Ges.
auf dem Regensburger RT ( Schultz S. 45–47; Repertorium S. 440–441).
bey unß gewest und die sach mit Pommern zu favor ihrer churfürstlichen
durchlauchtt zu Brandeburg, dhamit deroselben selbigs fürstenthumb möege
wieder eingeraumbt und denen Schweeden nit überlaßen werden, recommen-
dirt, auch der Polnischen republic interesse, daß dieselbe wegen irer securitet
nit zugeben könte, daß selbigs an die cron Schweeden kommen solte,
angezogen, deme wir geantwortet, daß man zwar gern irer churfürstlichen
durchlauchtt hirin verhülfflich sein wölte, man sehe aber kheine mitle, wie
wieder zu den landen zu kommen. Ewer Mayestätt könten allein den krieg
nit führen. Seie niemandt, der sich der sach mit annhemmen wölte, also müße
man amore pacis viel geschehen laßen, so sönsten könte abgewehrt werden.
Wölten aber nach unserm vermöegen der republik und irer churfürstlichen
durchlauchtt interesse beobachten. Der hat zu unser antwort acquiescirt und
sich ferners zu nichts heraußgelaßen.