Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

[p. 51] [scan. 127]


1
Verweis auf nr. 18 und auf die Beilagen 1 und 2. Waß in dem prothocollo sub
2
numero 1 bey dem passu de triumviris

32
Wahrscheinlich sind hier Heher, Lampadius und Thumshirn gemeint, die bei den prot.
33
Ständen meinungsführend waren und häufiger die triumviri genannt wurden ( Dietz S. 206;
34
APW III A 4 S. 367 Anm. 3; vgl. auch nr. 110 und nr. 116).
und decemviris gedacht, da ist unß
3
von dem |:fürstlichen Hessen Darmbstattischen abgesandten Dr. Wolff:| in
4
vertrawen angezeigt worden, daß sich nuhmehr auch der stadt Straßburgi-
5
scher abgeordtneter Dr. Otto zu den selbstgemachten deputatis geschlagen
6
und dergestalt bey denen Schweedischen in credit. gesetzt habe, daß er auch
7
von dem Schweedischen gesandten Salvio in seinem losament heimbgesucht
8
und demselben das Schweedische instrumentum pacis ad revidendum neben
9
den vier andern deputirten untrgeben worden. Es wehre aber dem gantzen
10
stadtrathischen collegio solche des Straßburgischen abgeordneten enge cor-
11
respondentz mit denen Schweeden zuwieder und thäten sich deswegen von
12
demselben separirn.

13
Von der Frantzösischen gesandten negotiation haben wir anders nichts, alß
14
waß sie unß selbst gesagt, penetrirn können. Die haben sich in iren mit dem
15
Schweedischen gesandten gehaltenen conferentzien iedesmals fast geraume
16
zeit, wie auß der verzeichnuß sub numero 3 zu ersehen, aufgehalten.

17
Die Holländische deputirte sein auch alhie bey denen Schweeden gewest.
18
Dern anbringen soll under andern darauf bestanden sein, 1. daß die staaden
19
von Holland bey irer mit Schweeden gemachten alliance

35
Nach dem schwed.-dänischen Frieden von Brömsebro vom 13./23. August 1645 (Druck: ST
36
V.2 S. 595–626) hatten Schweden und die Ndl. in einem Vertrag vom 15./25. August 1645
37
(Druck: Ebenda S. 662–665) den am 1./11. September 1640 auf fünfzehn Jahre geschlossenen
38
gegenseitigen Beistandspakt zum Schutz von Schiffahrt und Handel in Ost- und Nordsee
39
(Druck: Ebenda S. 453–464) bestätigt und um zusätzlich dreißig Jahre verlängert.
begehrten zu
20
verharren, 2. daß sie die Schweeden ad moderatiora consilia wegen Pommern
21
erinnert und 3. der Calvinisten ire sach recommendirt hetten, dhamit dieselbe
22
bey diesen tractaten mit möegen in consideration gezogen werden, 4.
23
versicherung gethaen, daß sie von deme, waß dem monsieur de Tuillierie in
24
Haagen zur antwort geben

40
Die Resolution der Generalstaaten vom 21. August 1646 (vgl. nr. 2 Beilage 3).
, nit begehrten abzuweichen.

25
So befindet sich auch itzo alhie der königlich Polnische resident Cracaw

41
Matthias von Krockow (1600–1675); zuerst in hg.lich-pommerschem, dann polnischem und
42
schließlich kurbg. Dienst, nach 1648 kurbg. GR , pommerscher Hofgerichtspräsident und
43
Dompropst zu Kolberg; 1646–1648 polnischer Resident in Osnabrück, 1653–1654 kurbg. Ges.
44
auf dem Regensburger RT ( Schultz S. 45–47; Repertorium S. 440–441).
. Ist
26
bey unß gewest und die sach mit Pommern zu favor ihrer churfürstlichen
27
durchlauchtt zu Brandeburg, dhamit deroselben selbigs fürstenthumb möege
28
wieder eingeraumbt und denen Schweeden nit überlaßen werden, recommen-
29
dirt, auch der Polnischen republic interesse, daß dieselbe wegen irer securitet
30
nit zugeben könte, daß selbigs an die cron Schweeden kommen solte,
31
angezogen, deme wir geantwortet, daß man zwar gern irer churfürstlichen

[p. 52] [scan. 128]


1
durchlauchtt hirin verhülfflich sein wölte, man sehe aber kheine mitle, wie
2
wieder zu den landen zu kommen. Ewer Mayestätt könten allein den krieg
3
nit führen. Seie niemandt, der sich der sach mit annhemmen wölte, also müße
4
man amore pacis viel geschehen laßen, so sönsten könte abgewehrt werden.
5
Wölten aber nach unserm vermöegen der republik und irer churfürstlichen
6
durchlauchtt interesse beobachten. Der hat zu unser antwort acquiescirt und
7
sich ferners zu nichts heraußgelaßen.

Documents