Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

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Verweis auf die Weisung vom 7. Januar 1647 (Nr. 76): Empfang der Re-
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lationen
vom 23. und 26. Dezember 1647 (Nr.n 56 und 61). Rezepisse auf
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die Relation vom 30. Dezember 1647 (Nr. 65). Demnach wir uns aber in
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vorgedachter unserer abgangenen vorandtwortt dahin allergnedigst
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erclerth, daß wir bey negster folgender ordinari unsere weitere erclärung
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euch zuekommen lassen wolten, alß hettet ihr besser gethan, daß ihr
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unserer vertrösten hauptresolution erwarttet und zuvor wegen unserer
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Österreichischen landen nichts hinausgegeben

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24 hettet] Im Konzept liegt hier am Rand ein Zettel mit dem Vermerk Die relation vom 26.
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Decembris ist nit zu finden.
hettet, zumahlen ihr
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unserer intention wegen der erfolgenden haubtsachlichen erclärung durch
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unsere vorgangene schreiben

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Gemeint sind die Vorantworten zur vorläufigen Verhandlungsführung vom 27. und 30.
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November sowie vom 4. Dezember 1647 ( [Nr. 14 Beilage [1]] , [ Nr. 21 Beilage [1]] , [ Nr. 25 Beilage [1]] und [Nr. 26 Beilage [1]] ).
gnuegsambe nachricht gehabt. Wir lassen es
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auch nachmahlen bey unserer haup[t]instruction

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Vom 6. Dezember 1647 ( [Nr. 29] ).
und unserer erbländer

[p. 262] [scan. 356]


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halber destwegen absonderlichen den sechsten Decembris abgangener er-
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clärung

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2 bewenden] Im Conclusum (fol. 14) zusätzlich: Wurde nun vermog derselben dz ius terri-
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toriale in puncto religionis erhalten, so wer[d]e es mit Osterreich ebensowohl sein rich-
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tigkeit haben und nicht vonnothen sein, destwegen in〈zwischen〉 etwas zu gedenken.
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Solte es aber dz ius territoriale nit erhalten werden, so blieb es bey ihrer Kaiserlichen
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majestätt reservation wegen der Osterreichischen landen.
bewenden.

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Damit auch die tractaten schleuniger fortgestelt werden, so habt ihr auf
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nichts anders bey den Schwedischen zu tringen, als daß sy auf alle die
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hinausgegebene puncta

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Gemeint ist der *KEIPO5* .
auf einmahl ihr endtliche erclärung in schrifften
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übergeben und euch weiters in keine weitere puncta, wenigist aber über
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den punctum satisfactionis militiae Suecicae,

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7 einzulassen] Im Ga. (fol. 11’–12) folgt zusätzlich: Anbelangende vorß dritte die erin-
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nerung wegen deß großherzogen praetension undt competenz wieder den herzog von
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Saphoy [ vgl. Nr. 61 bei Anm. 10], so halten die gehorsambiste räthe darfür, daß deren
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ungeacht eß nochmahlß bey der generalitet in verbis „omnesque reliqui principes et res-
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publicae Italicae“ verbleiben sollen, biß man siehet, waß die Schweeden undt Franzoßen
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selbst darunder moviert haben werdten. Betreffende zum vierten die declaration wegen
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deß herzogen von Braganza inclusion, so möchte solche nach der Kayserlichen abgesan-
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den überschikten concept [ Nr. 61 Beilage [2]] entlich (doch mit verbewust undt einwil-
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ligung der Spanischen) passiert werden. Hierzu das Conclusum im GR (fol. 14’): Tertio
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des movirten de〈…〉 wegen einschliessung der Italianischen fursten und republiken,
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lassen es ihre Kayserliche majestät bei ihrer in generali gesetzter clau[s]el allerdings be-
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wenden.
einzulassen.

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Was ihr wegen der Trierischen praetensionen vermelt, so auf dreyen
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puncten, voti electoralis, Lucemburgensis depositi und restitution der
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vestung Ehrenbraitstain und Hammerstain

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Das befestigte Schloß Hammerstein (Kft. Trier) war seit 1646 von lothringischen Truppen
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in span. Sold besetzt. Kurtrier forderte den Abzug der lothringischen Besatzung und er-
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klärte sich bereit, die Befestigungen im Gegenzug zu schleifen ( APW [ II A 4 Nr. 36] ; zur
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Sache vgl. Abmeier, 133–139).
bestehen thut, habt ihr auf
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alle drey unsere erclärung schon zuvor empfangen, darbey lassen wir es
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gleichergestalt

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12 bewenden] Im Ga. (fol. 12’–13) ausführlicher: In den ersten baiden haben die Kayser-
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lichen abgesandten schon vor dißem auf daß Franzosische proiect [ Gemeint ist der
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FEIPM1 ] mit gutten fundamenten negative respondirt [ Bezug auf die Notae ad Instru-
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mentum Gallicum der ksl. Ges. vom 27. Juli 1647, d.i. APW II A 6 Nr. 189 Beilage [2].],
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darbey eß ihre Kayserliche majestät bewenden laßen. Auf die dritte haben sie sich auch
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erklärt, daß wan der fridt geschloßen undt ratificiert sein würdt, es mit deren restitution
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gleich wie mit andern sol gehalten werdten [ vgl. Nr. 37], worauf dan die Kayserlichen
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abgesandten für dißmahl zu weißen weren, undt weil man ohnedeß noch in deliberation
bewenden

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Zur ksl. Erklärung betr. Ehrenbreitstein s. [Nr. 13] . Eine ksl. Weisung betr. die Zustimmung
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Söterns zur Ks.wahl Ferdinands III. konnte nicht ermittelt werden; die ksl. Ges. entschul-
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digten sich später ggb. den Kurtrierischen in dieser Frage mit mangelnden Weisungen vom
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Ks.hof ( Abmeier, 146). Eine ksl. Erklärung zu den beschlagnahmten Vermögensgütern
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konnte ebenfalls nicht ermittelt werden (zum ksl. Mandat gegen Sötern wg. Übergriffen
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auf St. Maximin vgl. das letztgenannte Schreiben in APW [II A 5 Nr. 175 Anm. 3] ).
.

[p. 263] [scan. 357]


1
Und weilen wir euch unterm dato bemeltes siebenden Januarii, was unser
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rath und gehaimer reichssecretarius Wilhelm Schröder bey unsers lieben
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ohaimbs, deß churfürsten zu Sachsen liebden gehaimen räthen ange-
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bracht, communicirt und darneben die vertröstung gethan, daß wir unsere
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ihme darauf erfolgende erclärung euch ebensowohl überschickhen wol-
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ten, alß habt ihr dieselbe hiebey in beyverwahrter abschrifft zu empfan-
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gen und euch dißfalls darnach zu richten.

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PS Über dasienige, was wir unserm rath und geheimen reichssecretario
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Wilhelm Schröder unterm dato den achten Januarii anbefohlen und euch
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in heutigen schreiben einschliessen thuen, hatt uns besagter unser rath
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noch ein andere relation vom achten eiusdem eingeschickht, so wir
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262,12 erstangeregten Französischen proiectß begriffen, so wirdt man uber selbigs drey
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puncten Euer Kayserlicher Majestät mit unterthenigsten guttachten ferner berichten, ob
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undt waß darinnen weiter nachzugeben. Biß dahin dan auch die Kayserlichen abgesand-
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ten zur gedult zu weißen. Im Conclusum im GR (fol. 14’) folgt darüber hinaus: Betref-
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fendt die Münsterische relation von herrn graven Johan Ludwig von Nassau und den für
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Lottringen suchenden passbrieff [ vgl. Nr. 68] haben ihre Kaiserliche majestätt geschlos-
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sen, sie lassen es bei ihrer vorigen ergangenen resolution bewenden [ konnte nicht er-
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mittelt
werden], und solte des vorgeschlagenen temperaments wegen nec pro nec contra
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etwas gemeldt werden.
gleichfals euch zu ewrer wissenschafft, damit ihr euch darnach zu richten,
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communicirn wollen.

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