Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
Verweis auf die Weisung vom 7. Januar 1647 (Nr. 76): Empfang der Re-
lationen vom 23. und 26. Dezember 1647 (Nr.n 56 und 61). Rezepisse auf
die Relation vom 30. Dezember 1647 (Nr. 65). Demnach wir uns aber in
vorgedachter unserer abgangenen vorandtwortt dahin allergnedigst
erclerth, daß wir bey negster folgender ordinari unsere weitere erclärung
euch zuekommen lassen wolten, alß hettet ihr besser gethan, daß ihr
unserer vertrösten hauptresolution erwarttet und zuvor wegen unserer
Österreichischen landen nichts hinausgegeben
unserer intention wegen der erfolgenden haubtsachlichen erclärung durch
unsere vorgangene schreiben
Gemeint sind die Vorantworten zur vorläufigen Verhandlungsführung vom 27. und 30.
November sowie vom 4. Dezember 1647 ( [Nr. 14 Beilage [1]] , [ Nr. 21 Beilage [1]] , [ Nr. 25 Beilage [1]] und [Nr. 26 Beilage [1]] ).
auch nachmahlen bey unserer haup[t]instruction und unserer erbländer
halber destwegen absonderlichen den sechsten Decembris abgangener er-
clärung
2 bewenden] Im Conclusum (fol. 14) zusätzlich: Wurde nun vermog derselben dz ius terri-
toriale in puncto religionis erhalten, so wer[d]e es mit Osterreich ebensowohl sein rich-
tigkeit haben und nicht vonnothen sein, destwegen in〈zwischen〉 etwas zu gedenken.
Solte es aber dz ius territoriale nit erhalten werden, so blieb es bey ihrer Kaiserlichen
majestätt reservation wegen der Osterreichischen landen.
Damit auch die tractaten schleuniger fortgestelt werden, so habt ihr auf
nichts anders bey den Schwedischen zu tringen, als daß sy auf alle die
hinausgegebene puncta auf einmahl ihr endtliche erclärung in schrifften
übergeben und euch weiters in keine weitere puncta, wenigist aber über
den punctum satisfactionis militiae Suecicae,
7 einzulassen] Im Ga. (fol. 11’–12) folgt zusätzlich: Anbelangende vorß dritte die erin-
nerung wegen deß großherzogen praetension undt competenz wieder den herzog von
Saphoy [ vgl. Nr. 61 bei Anm. 10], so halten die gehorsambiste räthe darfür, daß deren
ungeacht eß nochmahlß bey der generalitet in verbis „omnesque reliqui principes et res-
publicae Italicae“ verbleiben sollen, biß man siehet, waß die Schweeden undt Franzoßen
selbst darunder moviert haben werdten. Betreffende zum vierten die declaration wegen
deß herzogen von Braganza inclusion, so möchte solche nach der Kayserlichen abgesan-
den überschikten concept [ Nr. 61 Beilage [2]] entlich (doch mit verbewust undt einwil-
ligung der Spanischen) passiert werden. Hierzu das Conclusum im GR (fol. 14’): Tertio
des movirten de〈…〉 wegen einschliessung der Italianischen fursten und republiken,
lassen es ihre Kayserliche majestät bei ihrer in generali gesetzter clau[s]el allerdings be-
wenden.
Was ihr wegen der Trierischen praetensionen vermelt, so auf dreyen
puncten, voti electoralis, Lucemburgensis depositi und restitution der
vestung Ehrenbraitstain und Hammerstain
Das befestigte Schloß Hammerstein (Kft. Trier) war seit 1646 von lothringischen Truppen
in span. Sold besetzt. Kurtrier forderte den Abzug der lothringischen Besatzung und er-
klärte sich bereit, die Befestigungen im Gegenzug zu schleifen ( APW [ II A 4 Nr. 36] ; zur
Sache vgl. Abmeier, 133–139).
alle drey unsere erclärung schon zuvor empfangen, darbey lassen wir es
gleichergestalt
12 bewenden] Im Ga. (fol. 12’–13) ausführlicher: In den ersten baiden haben die Kayser-
lichen abgesandten schon vor dißem auf daß Franzosische proiect [ Gemeint ist der
FEIPM1 ] mit gutten fundamenten negative respondirt [ Bezug auf die Notae ad Instru-
mentum Gallicum der ksl. Ges. vom 27. Juli 1647, d.i. APW II A 6 Nr. 189 Beilage [2].],
darbey eß ihre Kayserliche majestät bewenden laßen. Auf die dritte haben sie sich auch
erklärt, daß wan der fridt geschloßen undt ratificiert sein würdt, es mit deren restitution
gleich wie mit andern sol gehalten werdten [ vgl. Nr. 37], worauf dan die Kayserlichen
abgesandten für dißmahl zu weißen weren, undt weil man ohnedeß noch in deliberation
Zur ksl. Erklärung betr. Ehrenbreitstein s. [Nr. 13] . Eine ksl. Weisung betr. die Zustimmung
Söterns zur Ks.wahl Ferdinands III. konnte nicht ermittelt werden; die ksl. Ges. entschul-
digten sich später ggb. den Kurtrierischen in dieser Frage mit mangelnden Weisungen vom
Ks.hof ( Abmeier, 146). Eine ksl. Erklärung zu den beschlagnahmten Vermögensgütern
konnte ebenfalls nicht ermittelt werden (zum ksl. Mandat gegen Sötern wg. Übergriffen
auf St. Maximin vgl. das letztgenannte Schreiben in APW [II A 5 Nr. 175 Anm. 3] ).
Und weilen wir euch unterm dato bemeltes siebenden Januarii, was unser
rath und gehaimer reichssecretarius Wilhelm Schröder bey unsers lieben
ohaimbs, deß churfürsten zu Sachsen liebden gehaimen räthen ange-
bracht, communicirt und darneben die vertröstung gethan, daß wir unsere
ihme darauf erfolgende erclärung euch ebensowohl überschickhen wol-
ten, alß habt ihr dieselbe hiebey in beyverwahrter abschrifft zu empfan-
gen und euch dißfalls darnach zu richten.
PS Über dasienige, was wir unserm rath und geheimen reichssecretario
Wilhelm Schröder unterm dato den achten Januarii anbefohlen und euch
in heutigen schreiben einschliessen thuen, hatt uns besagter unser rath
noch ein andere relation vom achten eiusdem eingeschickht, so wir
262,12 erstangeregten Französischen proiectß begriffen, so wirdt man uber selbigs drey
puncten Euer Kayserlicher Majestät mit unterthenigsten guttachten ferner berichten, ob
undt waß darinnen weiter nachzugeben. Biß dahin dan auch die Kayserlichen abgesand-
ten zur gedult zu weißen. Im Conclusum im GR (fol. 14’) folgt darüber hinaus: Betref-
fendt die Münsterische relation von herrn graven Johan Ludwig von Nassau und den für
Lottringen suchenden passbrieff [ vgl. Nr. 68] haben ihre Kaiserliche majestätt geschlos-
sen, sie lassen es bei ihrer vorigen ergangenen resolution bewenden [ konnte nicht er-
mittelt werden], und solte des vorgeschlagenen temperaments wegen nec pro nec contra
etwas gemeldt werden.
communicirn wollen.