Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

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Am 1. Januar 1648 proponiert Schröder vor den kursächsischen Geheimen Räten und
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übergibt die Proposition in Schriftform sowie ein instrumentum pacis

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Ein den kursächsischen Räten übergebener Vertragsentwurf konnte nicht ermittelt werden.
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Es ist jedoch davon auszugehen, daß in diesem Entwurf die Bestimmungen der Resolution
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Ferdinands III. über die ksl., dem CC vorgelegten Korrekturvorschläge zu Art. I–XV
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*KEIPO4B* vom 18. Dezember 1647 ( [Beilage [1] zu Nr. 55] ) eingearbeitet waren (vgl.
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die Notiz Kurz’ zu der gen. Resolution Ferdinands III., d.i. S. 201, Z. 20–30). – Neben
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dem gen. IP übergab Schröder den Räten die Notae, nach welchem dz instrumentum pacis
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Caesareano Suecicum einzuerichten (s.l. [vor 1647 Dezember 27]. Kopie: RK FrA Fasz.
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56a [Januar 1648]fol. 66–101 – Druck: Meiern V, 544–558 ). Auf dem ersten Blatt ist von
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Kurz vermerkt NB Uff dise weyss ist die Khayserliche resolution dem churfürsten von
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Saxen zugestelt worden durch secretarium Schrötter. Daß Schröder ein IP und die Notae
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übergeben hat, ergibt sich aus seiner Relation vom 8. Januar 1648 ( [Nr. 82 Beilage [2]] ), in
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der er berichtet, daß er die resolution ihrer churfürstlichen durchlaucht zu Sachsen auff die
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dem instrumento pacis beygefüegte notas zu sollicitiren begehrte ( RK FrA Fasz. 54ffol.
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355). Zur Proposition Schröders vgl. auch Brandstetter, 39f.
. Die Räte ziehen sich
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daraufhin zur Beratung zurück.

[p. 250] [scan. 344]


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Fortsetzung der Unterredung am 3. Januar 1648. Die Räte bezweifeln, ob mit den zahl-
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reichen kaiserlichen Änderungswünschen der Frieden zu erlangen sein wird. Dennoch wollen
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sie mit Schröder den Vertragsentwurf durcharbeiten und sich die kaiserliche Position in den
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jeweiligen Punkten erläutern lassen.

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Schröder und die Geheimen Räte arbeiten den Vertragsentwurf einmal komplett durch.
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Widerspruch der kursächsischen Räte gegen: die kaiserlichen Änderungswünsche bei den
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Amnestiebestimmungen für das Reich und die kaiserlichen Erblande; den Einschluß der Re-
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formierten in den Friedensvertrag; die Nennung des Befestigungsprivilegs der Stadt Magde-
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burg im Vertragsentwurf; die Auslassung der Entschädigung für Markgraf Christian Wil-
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helm von Brandenburg im Vertragsentwurf; den Umfang der kursächsischen Rechte über
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die Grafschaft Hanau-Lichtenberg und die Nichtberücksichtigung der kursächsischen An-
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sprüche auf die Insel Wollin im Vertragsentwurf

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Zu den Verhandlungspunkten Magdeburg, Mgf. Christian Wilhelm, Hanau-Lichtenberg
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und Wollin vgl. im einzelnen die Weisung Ferdinands III. an Schröder vom 8. Januar
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1648, d.i. [Beilage [1] zu Nr. 82] Anm.en 16–19.
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