Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
Beilagen A – B zu Nr. 40
Beilage A zu Nr. 40
Kf. Ferdinand von Köln an Ferdinand III., Bonn 1647 November 10. Ausf.: RK FrA Fasz.
54d (1647 XII)fol. 23–24 – Kopie: ebenda Fasz. 92 XIII ad nr. 1912fol. 321–322; KHA A 4
nr. 1628/44 unfol.
Verweist auf die Drohung der kaiserlichen Gesandten, auch ohne Zustimmung der katho-
lischen Reichsstände mit den Kronen und den Protestanten auf der Grundlage des KEIPO4A
den Frieden zu schließen. Einige Punkte im KEIPO4A seien jedoch umstritten, besonders in
den Religionsbestimmungen sei einiges unverantwortlich; daher sei auch ein Ausgleich zwi-
schen den Ständen angestrebt und die Konferenz in Osnabrück eingerichtet worden. Er
könne in die Regelungen des KEIPO4A betreffend die Grafschaften Arnsberg und Pyr-
mont
Eine Regelung über Pyrmont enthält *KEIPO4B* (Text: Meiern IV, 850 ); sie fehlt im
KEIPO4A .
Rhens bei Koblenz (vgl. APW [ III A 1/1, 770 Anm. 1] ). KEIPO4A enthielt keine Regelung
betr. Rhens. Die Stadt war von Hessen-Kassel im April 1647 im Zusammenhang mit dem
Marburger Sukzessionsstreit gefordert worden (vgl. Meiern IV, 436 f).
ihm der Kaiser im Zuge der Rekonjunktion versprochen, daß er dadurch nicht ein Stück
Land verlieren werde
Gemeint sind die Verhandlungen, die Kf. Ferdinand im Juli 1647 mit Trauttmansdorff über
eine Rekonjunktion mit dem Ks. geführt hatte, sowie die anschließende Schutzerklärung
Ferdinands III. für die Kölner Stifter (Pilsener Resolution, Pilsen 1647 August 19) (vgl.
Foerster, Ferdinand, 297f; zum vorliegenden Schreiben und dem ksl. Schutzversprechen
ebenda, 325f).
und dem Gewissen widerstrebe, verhüten helfen.