Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

C Zur Einrichtung der Edition

Die im vorliegenden Band enthaltene Korrespondenz enthält in erster Linie die Weisungen Ferdinands III. für seine Gesandten auf dem West-fälischen Friedenskongreß sowie deren Relationen an den Kaiserhof. Er-gänzt wird dieser Kernbestand durch Korrespondenzen innerhalb der kai-serlichen Gesandtschaft und der Gesandten mit hohen Mitgliedern des Kaiserhofs. Hervorzuheben sind hierbei die aufschlußreichen Schreiben Volmars an Trauttmansdorff, die bis auf wenige Ausnahmen

Vgl. oben [ Anm. 49] .
parallel zu jeder Relation aus Osnabrück nach Prag geschickt wurden und somit ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil der edierten Korrespondenz dar-stellen. Die Korrespondenz der Gesandtschaftsmitglieder untereinander spielt, abweichend von den zuletzt erschienenen Bänden der kaiserlichen Korrespondenzen, nur eine untergeordnete Rolle

Ursächlich hierfür ist die Abreise Trauttmansdorffs vom Friedenskongreß im Juli 1647.
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Der Edition liegen im wesentlichen die gleichen Archivbestände zugrunde, die bereits in den Vorgängerbänden herangezogen und in APW II A 3 im einzelnen beschrieben wurden. Zentrale Quelle ist das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien ( HHStA ), aus dessen Beständen der zahlenmäßig größte Anteil der edierten Akten stammt. Namentlich handelt es sich da-bei im wesentlichen um die Friedensakten der Reichskanzlei ( RK FrA ) und die Geheime Österreichische Staatsregistratur ( GehStReg), außer-dem den Teil des Trauttmansdorff’schen Familienarchivs ( TA) im All-gemeinen Verwaltungsarchiv Wien. Zu den Kernbeständen gehört darüber hinaus die Registratur Nassaus im Königlichen Hausarchiv in Den Haag ( KHA ). Ergänzt wird diese Quellenbasis durch die Friedens-akten der Staatskanzlei ( StK FrA ), die Österreichischen Akten Tirol ( ÖstA Tirol) – beide in Wien – sowie einige wenige Stücke aus dem Nachlaß Lambergs in Linz und durch den Codex 200 in Giessen mit Handakten Kranes

Für einen vollständigen Überblick über die zugrundeliegenden Aktenbestände s. das Ver-zeichnis der Archivalien und Handschriften (s. S. IX–XII).
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Die Korrespondenz zwischen dem Kaiserhof und den Gesandten ist für den Editionszeitraums im wesentlichen erhalten, einige wenige fehlende Ausfertigungen konnten durch Kopien und Konzepte ersetzt werden

Vgl. [ Nr. 1] und [ 3] .
. Hingegen fehlt die Korrespondenz betreffend die Exemtion der Schweizer Eidgenossenschaft. Die entsprechenden Schreiben und Akten konnten in

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einer Quellensammlung aus dem frühen 19. Jahrhundert nachgewiesen werden

Die ermittelten Akten sind zusammengestellt in [Nr. 26 Anm. 1] . Zur möglichen Begrün-dung für das Fehlen der Stücke in der kaiserlichen Überlieferung vgl. Gallati, 159 Anm. 21.
. Wo sich die kaiserlichen Überlieferungen der Schreiben heute befinden, konnte bis dato nicht ermittelt werden. Darüber hinaus fehlen von dem regelmäßigen Schriftwechsel Trauttmansdorffs mit Volmar die Schreiben Trauttmansdorffs, so daß in der vorliegenden Edition nur die eigenhändigen Schreiben Volmars berücksichtigt werden konnten

Die einzige Ausnahme von dieser Regel stellt der Kopieauszug vom 1. Januar 1648 dar (vgl. [ Nr. 69] ).
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Die Einrichtung der Edition orientiert sich an den Grundsätzen der Vor-gängerbände, die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf die wichtigsten Richtlinien und einige Neuerungen. Entsprechend der Tradi-tion der Reihe sind die Stücke im vorliegenden Band durchgehend nume-riert und mit einer halbfett gedruckten Stücknummer versehen. Vor und nach dieser Stücknummer werden gegebenenfalls die Nummern der ge-druckten Stücke angegeben, die dem jeweiligen Schreiben vorangingen bzw. als Antwortschreiben auf dieses folgten

Diese Bezugsnummern können sich auch auf Stücke im Vorgänger- bzw. Nachfolgeband ( APW II A 6 bzw. II A 8) beziehen.
. Für alle im vorliegenden Band genannten Schreiben wird die Überlieferung innerhalb der aus-gewerteten Archivalien so vollständig wie möglich angegeben; kaiserliche Handschreiben sind durch den Zusatz (H.) in der Angabe der Überliefe-rung gekennzeichnet. Die Datierung von Korrespondenzstücken und Akten ist den Gepflogenheiten der kaiserlichen Kanzlei entsprechend durchgehend im neuen Stil gehalten. Bei Stücken, die im alten Stil datiert sind, ist das Datum des neuen Stils ebenso wie bei erschlossenen Datierun-gen in eckigen Klammern ergänzt.
Die Inhaltsregesten, die jedem einzelnen Stück vorangestellt sind, erfassen das jeweilige Schreiben, nicht den Inhalt der gegebenenfalls vorhandenen Beilagen. Beiliegende Protokolle sind entweder im Volltext gedruckt und kommentiert oder andernfalls, im Unterschied zu den Vorgängerbänden, mit einem eigenen Inhaltsregest versehen. Letzteres ist der Fall, wenn der Wortlaut des Protokolls bereits im Diarium Volmar

APW III C 2.
erschienen ist. Da die beiliegenden Verhandlungsprotokolle häufig inhaltlicher Bestandteil der Relationen waren, schien eine eigenständige und detaillierte Regestie-rung angebracht. Beiliegende Schreiben oder Gutachten wurden abhängig von ihrer inhaltlichen Relvanz teilweise mit einem eigenen Regest erfaßt, teilweise auch im Wortlaut gedruckt. Verhandlungsakten wurden grund-sätzlich nicht gedruckt, da ihnen eine eigene Abteilung innerhalb der APW zugewiesen ist

APW III B 2.
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Die Hauptschreiben selbst sind dem Grundsatz nach vollständig abge-druckt. Verzichtet wurde lediglich auf die gängigen Formeln und Floskeln zu Beginn und am Ende der einzelnen Schreiben sowie auf Dorsal- und andere Vermerke der Kanzleien. Ferner wurden, wie üblich, die Passagen regestiert, die sich nicht mit dem Verhandlungsgang im weiteren Sinne befassen, so zum Beispiel Abschnitte betreffend Militaria, habsburgische Hausangelegenheiten, Gesandtschaftsfinanzierung oder private Belange. Regestierte Bezüge auf andere Schreiben enthalten im vorliegenden Band nicht nur die Stücknummer, sondern auch die Art des Bezugsschrei-bens und dessen Datum (z.B. Rezepisse auf die Relation vom 13. Januar 1648 [Nr. 83] statt Rezepisse auf Nr. 83 ). Bloße Hinweise auf andere Schreiben sind mit der Formel Auf ... regestiert. Enthält ein Schreiben eine ausführliche Wiedergabe eines anderen gedruckten Schreibens, ist dies mit der Formel Rezepisse auf ... regestiert.
Die Textanmerkungen dokumentieren inhaltlich relevante Abweichungen der Parallelüberlieferungen oder der zugrundeliegenden Gutachten zur Druckvorlage. Die Sachanmerkungen enthalten Erläuterungen und Hinweise zum Text-verständnis. Bezüge auf konkrete Regelungen in den Vertragsentwürfen oder Verhandlungsakten werden erstmals in der kaiserlichen Korrespon-denz mit detaillierten Informationen in Form von Kurzregesten, Kon-gruenzen zum späterenIPO bzw.IPM und Druck- bzw. Quellennach-weisen erläutert

Die Regesten der Vertragsregelungen entsprechen der Terminologie in APW III B 1/3.
. Die Formulierung Absatz beginnend mit weist dabei auf einen entsprechend beginnenden Absatz in dem ermittelten Druck des Vertragsentwurfs bzw. der Verhandlungsakte hin. Die Formulierung Ab-schnitt beginnend mit wurde dagegen verwendet, wenn die zitierte Rege-lung in dem ermittelten Druck keinen eigenen Absatz, sondern einen Ab-schnitt innerhalb eines mit anderen Worten beginnenden Absatzes bildet. In einem Falle (Nr. 29) machte es die große Menge an Text- und Sach-anmerkungen im Hinblick auf die Benutzbarkeit notwendig, den Sach-anmerkungsapparat ausnahmsweise hinter den Quellentext der dort ge-druckten Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 zu setzen.
Das chronologische Register führt die erfaßte kaiserliche Korrespondenz des Editionszeitraums sowie alle weiteren Akten auf, die in diesem Band archivalisch nachgewiesen sind. Das Register der Verhandlungsakten ent-hält alle im Band ermittelten Verhandlungsakten. Neu ist in diesem Zu-sammenhang die Verwendung von Asterisken bei den Siglen einiger Ver-tragsentwürfe, die darauf hinweisen, daß der entsprechende Vertragsent-wurf nicht ausformuliert, sondern als Auflistung von Korrekturen gestaltet war

Vgl. bspw. Art. I–V *KEIPO5* ( [Beilage B zu Nr. 53] ).
. Das (allgemeine) Register erschließt den Band über Namen und Sachbetreffe.
* * *

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An dieser Stelle ist mir vergönnt, mich bei allen Personen zu bedanken, die das Zustandekommen dieses Bandes auf die unterschiedlichste Art und Weise gefördert und unterstützt haben. Dazu zählen an erster Stelle meine Eltern und meine Familie, die meinen Weg bis hierher wohlwollend begleitet haben. Ihre vorbehaltlose und großzügige Unterstützung ist mir in dieser Zeit ein großer Rückhalt gewesen.
Danken möchte ich auch den Mitarbeitern der von mir in Anspruch ge-nommenen Archive und Bibliotheken, zuvorderst des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien sowie der Universitätsbibliothek Bonn, ebenso wie den (ehemaligen) Mitarbeitern der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V., auf deren Arbeiten ich aufbauen konnte. Außer-dem bedanke ich mich bei allen studentischen Hilfskräften, die im Laufe der Jahre mit vielfältigen Arbeiten, besonders bei der Erstellung des Registers, zum Gelingen des Bandes beigetragen haben. Ganz herzlichen Dank schulde ich meinen Kolleginnen und Kollegen in der „Vereinigung...“ für ihre wertvolle Hilfe. Für Anregungen und Hin-weise verschiedenster Art danke ich Herrn Dr. Magnus Ulrich Ferber und Herrn PD Dr. Michael Rohrschneider, welcher mir auch bei einigen Frankreich und Spanien betreffenden Fragen zur Seite stand. Frau Dr. Christiane Neerfeld und Herrn Dr. Peter Arnold Heuser danke ich für die Einsicht in die Manuskripte ihrer französischen Korrespondenzbände und einige Erläuterungen zur französischen Kongreßdiplomatie. Frau Dr. Neerfeld war mir darüber hinaus bei der Identifizierung und Datierung einiger Verhandlungsakten aus dem französischen Umfeld behilflich. Frau Dr. Maria-Elisabeth Brunert gewährte mir jederzeit ihre wertvolle Hilfe in zahlreicher Hinsicht, sei es bei Transkriptionsschwierigkeiten oder in editionstechnischen oder inhaltlichen Fragen. Hierfür gebührt ihr mein besonderer Dank. Herrn Sebastian Schmitt M.A. bin ich für eine äußerst angenehme Zusammenarbeit, der ich viele Ratschläge und konstruktive Gespräche verdanke, zu großem Dank verpflichtet. Ganz besonderer Dank gebührt der Geschäftsführerin der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V., Frau Dr. Antje Oschmann, die beratend und korrigierend die Entstehung des Bandes begleitet hat. Der Rückgriff auf ihre systematische Erschließung der Archivalien, auf ihre Vorarbeiten für die bevorstehende Publikation der Vertragsentwürfe und auf ihre inzwischen gedruckten Regesten der Verträge (APW III B 1/3) haben meine Editionstätigkeit wesentlich erleichtert. Diese Vorarbei-ten zu anderen Teilen der APW bildeten einen Fundus, aus dem ich jeder-zeit schöpfen konnte. Mein hervorragender Dank gilt selbstverständlich Herrn Prof. Dr. Maxi-milian Lanzinner, dem Herausgeber der Acta Pacis Westphalicae, der mir seine Förderung und großes Vertrauen zuteil werden ließ, indem er mir die Bearbeitung des nun vorliegenden Bandes übertrug. Andreas Hausmann

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