Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt

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Ihr majestät schreiben vom 28. Martii ist à propos in der passionwochen
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khommen

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Das Schreiben von Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar ( [Nr. 52] ) war 1648 IV 8
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in Osnabrück angekommen. Die Karwoche fiel 1648 auf die Tage zwischen IV 5 und 11,
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1648 IV 10 war Karfreitag.
. Wir haben unß gnug wegen der remission

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Vgl. später Art. V,41 IPO ← § 47 IPM.
gespreüzt, es

[p. 229] [scan. 317]


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haben aber unß nit allein die Churmainzischen und Bayrischen, sondern
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die gesambte catholischen ständ khein rhue gelaßen, biß wir’s eingewil-
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ligt, und unß versprochen, dz ihre gnädigste und gnädige herren principa-
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len unß bei ihr majestät verthädigen wurden. Ich in particulari hab wegen
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des „alias“

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Vgl. ebenda.
mächtig strepitirt, iedoch endlich wegen der krebßscheren

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Sicherlich eine Anspielung auf den kurbay. Ges. Krebs, der gemeinsam mit den kurmainzi-
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schen Ges. auf die Einräumung des Interzessionsrechts für Reichsstände Augsburgischer
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Konfession zugunsten von Glaubensgenossen in den ksl. Erblanden gedrängt hatte (vgl.
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Nr.n [34] und [37] ).
,
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deren zwikhe den Österreichern ghar gefährlich sein, geschehen laßen
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müßen, wz zu erhalten, vast unmöglich fallen wollen. Die intercessiones
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einzuwenden, hat man ihnen ohneden nit verwehren khönnen. Fatiga-
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buntur tandem tot negativis und werden selbst davon abstehen.

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Gestern vormittag sein wir bei den Schweden geweßen und die Marpur-
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gische successionsach debattirt. Wie hoch die ständ mit ihr subscription
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den herrn landgraf Geörgen

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Lgf. Georg II. von Hessen-Darmstadt.
praeiudicirt, werden Euer Liebden auß un-
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ßer relation mit mehrern vernemmen. Die Caßlische satisfaction ist von
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gemelten ständen auch underschriben worden

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Bezug auf das Vorabkommen über Amnestie, Territorial- und Armeesatisfaktion sowie
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Truppenabzug Hessen-Kassels von [1648 IV 5] ( [Beilage B zu Nr. 65] ; vgl. später Art.
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XV,1–11 IPO = §§ 48–56 IPM). Thumbshirn und Raigersperger hatten das Vorabkommen
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1648 IV 8 unterzeichnet (vgl. [Beilage D zu Nr. 71).]
. Krebß hat praetendirt, die
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Kayserlichen und Schwedischen sollen dißelbe wie auch die Pfalzische
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sach und die aequipollentias underschreiben, darzu sich die Schweden
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nit verstehen wollen; und ist man biß nach 3 uhr beisamen gebliben, biß
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endlich Krebß gewichen. Es war ein halbe comoedi.

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