Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt

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Verweis auf Nr. 49. Seitemahlen nuhn ermelte Schwedische die nachfol-
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gende conferentz auff sambstags, den 28. huius, verschoben und sich im-
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mittls ahn freytag zuvor uber unßere in causa Cassellana ertheilte ercleh-
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rung

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Gemeint ist hier die Weigerung der ksl. Ges. , die hessen-kasselischen Forderungen vor der
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Amnestie in den ksl. Erblanden zu erledigen (vgl. [Nr. 49] ).
mit denen Caßlischen gesandten

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Neben Scheffer und Müldener war hier wahrscheinlich auch Krosigk dabei, der zu dieser
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Zeit in Osnabrück weilte (vgl. [Nr. 51] ).
und dem Frantzösischen residen-

[p. 177] [scan. 265]


1
ten

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La Court.
zu underreden benohmen, so haben wir für nöttich erachtet, under-
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deßen Dr. Frombholdten, alß Churbrandenburgischen, den von Thumbs-
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hirn, Sachßen Altenburgischen, unnd Dr. Langenbeck, Braunschweig
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Lüneburgischen abgesandten, vor unß zu bescheiden und ihnen diese be-
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schaffenheit mit beweglicher außführung vorzuhalten

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Zu dieser Konferenz vgl. APW [III C 2/2, 1025 Z. 35–1027 Z. 4.]
, damit sie in be-
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trachtung ihrer darbey ratione aequipollentiarum et compositionis grava-
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minum mitlauffender interesse desto eiffericher sich zu bemühen ver-
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ursacht würden, sölche ahn Schwedischer und Caßlischer seiten erschei-
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nende hindernußen auß dem weeg zu raumen, gestalten sie auch zu thuen
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sich erbietig gemacht.

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Es hett aber solches alles biß dahero wenig verfangen mögen, sondern es
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sein die Schweden in dern negstvergangenen sambstags mit unß gehalte-
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ner conferentz noch allerdings auff ihrer vorigen meinung verharret, also
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daß wir diesmahls wiederumb unverrichter dingen voneinander geschie-
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den, auch unserstheills nit wenig anstehen, wie in der sachen weiter vort-
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zukommen sein werde, sonderlich weil wir unß erinnern, daß im vor-
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gehendem jahr neben andern auch eben dieser streitt verursacht hatt, daß
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Ewer Kayserlicher Majestätt geheimer rath und obrister hoffmeister, der
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hoch- und wollgeborner herr Maximilian graff zu Trautmanstorff, die
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handtlung aufflaßen und ohne einigem schluß abreisen müßen

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Trauttmansdorff hatte 1647 VII 16 den WFK verlassen.
. Die
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Schwedischen zwar geben vor, daß die materia des § „Tandem etc.“ zu
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der satisfaction ihrer militiae gehörig und, wa ihnen derentwegen willfah-
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ret, sie auch desto weniger ursach haben würden, Ewer Mayestätt mit
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dem ubrigen ferners zuzusetzen. Es sein aber die sachen noch zu einem
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solchen standt nit kommen, daß man des friedens allerdings versiechert
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sein kann, und sein die stände beyder religion fast sambtlich (allein die
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Churbrandenburgischen außgenohmen) noch der meinung, daß man von
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satisfaction der militiae ante conclusam pacem nit handtlen sölle

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Vgl. hierzu APW [ II A 7 Nr. 104] sowie hier [Nr. 41] . Zur kurbg. Ausnahme vgl. [Nr. 50.]
, welches
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dan auch Ewer Kayserlicher Mayestätt instruction gemeß ist

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Gemeint ist die ksl. Hauptinstruktion von 1647 XII 6 (vgl. APW [II A 7 Nr. 29] ), in wel-
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cher
der Ks. detailliert ausgeführt hatte, warumb wir diesen passum erst nach geschlosse-
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nem frieden in handlung kommen zu lassen vor ein eüsserste notturft erachten (vgl.
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ebenda, [123 Z. 14–15).]
, zudeme,
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gleichwie bißher die erfahrnuß bezeugt, daß, obwoll die Schwedischen
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mehrmahlen die vertröstung von sich geben, wan dieß oder ienes richtig,
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daß sie alßdan im ubrigen sich bequemen wölten

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Vgl. zuletzt Nr.n [38] und [49.]
, iedoch man sich all-
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zeitt betrogen gefunden und hernacher ebensowenig alß zuvor mit ihnen
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vortkommen können, allermaßen Ewer Kayserlicher Mayestätt auß mit-
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kommender verzeichnuß des gantzen verlauffs gnedigst vernehmen wer-

[p. 178] [scan. 266]


1
den, daß sie, Schwedische, und fast die protestirenden auch sich dahin
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wenden, daß einige temperamenta müsten zuglaßen werden.

3
Nuhn befinden wir aber in unßer instruction, so Ewer Kayserliche Maye-
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stätt noch bey ahnwesenheitt herrn obristen hoffmeisters vom dato Lintz,
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den 27. Februarii anno 1646

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APW [ II A 3 Nr. 178] . Die Instruktion ist allerdings erst 1646 III 12 übersandt worden
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(vgl. ebenda [ Nr. 203] ).
, gnedigst ertheilt, keine mehrere tempera-
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menta, alß daß Ewer Mayestätt gnädigste andeutung thuen, da die cron
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Schweden ethwa noch für einige particularpersohn zu sprechen hette,
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die noch vorher und zwischen anno 1618 und 1628 confiscirt worden,
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darahn ihnen absonderlich glegen wehre, daß sie selbige benennen mög-
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ten, Ewer Kayserliche Majestätt auch sich darauff nach befindung er-
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clehrn wölten, iedoch daß derentwegen der friedt keine stundt auffgehal-
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ten oder die tractaten verzögert, sondern alles zu Ewer Mayestätt discre-
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tion unnd gnadt verwiesen werde. Mit welchem ahnerbieten, wan wir
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schon endtlich damit heraußgehen, besörglich die Schweden nit vergnügt
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sein, sondern solches in dem instrumento werden eingedingt haben
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wöllen, so aber Ewer Kayserlicher Mayestätt intention zuwiederlauffen
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würde.

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Unnd dieweill wir bey sogestalten dingen die conferentzien gestern unnd
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heüdt mit denen Schwedischen weiters fortzusetzen fast vergeblich, hin-
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gegen aber beßer zu sein befunden, entzwischen zuzuwahrten, wie sich
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die protestirenden (als welchen nuhmehr ebensohoch und fast mehrers
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alß denen catholischen ahn beforderlicher schließung des friedens glegen
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sein will) ins mittl legen werden, also haben wir heudt vormittags zwar
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wiederumb einen außschuß von beyden theilen vor unß erfordern und
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ihnen diese beschwehrnuß nochmahlen repraesentirn wöllen. Nachdem
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sich aber der Thumbshirn und Langenbeck à part von einigen mittlen
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apertur zu thuen und deßwegen mit mir, Volmarn, absonderlich zu
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handtlen ahnerbotten, so haben wir es also zu erwarthen räthlich erachtet,
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sonderlich weil sie dabey angezeigt, daß es mit der Schweden belieben
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geschehen thette und zwischen heüdt und morgen alles vergliechen wer-
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den solte.

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