Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt

[p. 89] [scan. 177]


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Beilage B zu Nr. 25

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Vorläufiges Vorabkommen über die Reform der Reichsgerichte (lat.), Osnabrück 1648 III 2.
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Fehlt [Kopie: GehStReg Rep N Ka. 97 Fasz. 69 pars 2 nr. 41

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Dort sind zwei Kopien abgelegt. Zur ersten: es handelt sich um das 1648 II 22/III 3 unter-
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zeichnete Vorabkommen zur Reform der Reichsgerichte, [vgl. Beilage [3] zu Nr. 79] . Bei
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der zweiten Kopie, sie diente Volmar danach wohl noch als Arbeitsexemplar, handelt es
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sich um das vorläufige Vorabkommen. Sie weist Korrekturen bei den hier noch vier Prä-
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liminarbedingungen auf und ist auf Osnabrück 1648 III 2 datiert, der spätere Art. V,58
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IPO fehlt. Das ursprüngliche Schema der präsentierenden Reichskreise, allerdings ohne
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Anzahl der dep. Assessoren, entspricht der Reihenfolge in Art. V,57 IPO ← § 47 IPM. Es
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ist jedoch später durchgestrichen und durch das Schema ersetzt worden, wie es in das 1648
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II 22/III 3 unterzeichnete Vorabkommen zur Reform der Reichsgerichte (Beilage [3] zu
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Nr. 79) aufgenommen wurde. – Anbei liegt noch eine Kopie des Abschnitts zur Reform der
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Reichsgerichte aus KEIPO6 (lat.; vgl. später Art. V,53–56 IPO ← § 47 IPM).
(vgl. später Art. V,53–58 IPO
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§ 47 IPM)].

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