Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
Beilage B zu Nr. 25
Vorläufiges Vorabkommen über die Reform der Reichsgerichte (lat.), Osnabrück 1648 III 2.
Fehlt [Kopie: GehStReg Rep N Ka. 97 Fasz. 69 pars 2 nr. 41
Dort sind zwei Kopien abgelegt. Zur ersten: es handelt sich um das 1648 II 22/III 3 unter-
zeichnete Vorabkommen zur Reform der Reichsgerichte, [vgl. Beilage [3] zu Nr. 79] . Bei
der zweiten Kopie, sie diente Volmar danach wohl noch als Arbeitsexemplar, handelt es
sich um das vorläufige Vorabkommen. Sie weist Korrekturen bei den hier noch vier Prä-
liminarbedingungen auf und ist auf Osnabrück 1648 III 2 datiert, der spätere Art. V,58
IPO fehlt. Das ursprüngliche Schema der präsentierenden Reichskreise, allerdings ohne
Anzahl der dep. Assessoren, entspricht der Reihenfolge in Art. V,57 IPO ← § 47 IPM. Es
ist jedoch später durchgestrichen und durch das Schema ersetzt worden, wie es in das 1648
II 22/III 3 unterzeichnete Vorabkommen zur Reform der Reichsgerichte (Beilage [3] zu
Nr. 79) aufgenommen wurde. – Anbei liegt noch eine Kopie des Abschnitts zur Reform der
Reichsgerichte aus KEIPO6 (lat.; vgl. später Art. V,53–56 IPO ← § 47 IPM).
← § 47 IPM)].