Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt

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Beilagen A – C zu Nr. 19


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Beilage A zu Nr. 19

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Protokoll, [Osnabrück] 1648 II 20, 21 und 22. Fehlt [Druck: APW III C 2/2, 993 Z. 30–1000
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Z. 21].

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Die Deputation protestantischer Reichsstände sucht 1648 II 20 die kaiserlichen Gesandten
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auf. Diese willigen in den neuen Verhandlungsmodus ein und drängen die protestantischen
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Bevollmächtigten, sich über Artikel I–V KEIPO6 zu erklären, was jene jedoch ablehnen.

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1648 II 21 erklären sich die Kaiserlichen gegenüber den Gesandten Sachsen-Altenburgs er-
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neut bereit, den neuen Verhandlungsmodus anzunehmen. Die kaiserlichen wollen sich mit
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einigen Gesandten katholischer Reichsstände vor den anstehenden Verhandlungen abstim-
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men. Es werden die Punkte Pfalz-Sulzbach, Baden, Sayn-Wittgenstein und die kaiserlichen
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Erblande behandelt. Nochmals erscheinen Gesandte protestantischer Reichsstände bei den
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Kaiserlichen und händigen ihnen am Abend Beilage C aus.

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1648 II 22 verhandeln die kaiserlichen mit den katholische Gesandten über die Pfalzfrage,
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die St. Elisabeth-Kapelle zu Nürnberg

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1624 hatte der Deutsche Orden beim RHR einen Prozeß für die Ausübung des kath.
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Glaubens in der seit 1525 prot. Reichsstadt Nürnberg initiiert, der durch Urteil von 1630
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X 22 zugunsten des Ordens entschieden worden war. 1632 war die Reichsstadt Nürnberg
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mit Kg. Gustav II. Adolf von Schweden (1594–1632; 1611 Kg.) ein Bündnis eingegangen,
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durch das sie in den Besitz der dem Deutschen Orden gehörenden St. Elisabeth-Kapelle, in
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der nun lediglich prot. Gottesdienste zugelassen waren, eingewiesen worden war. Seit dem
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PF von 1635 fanden wieder öffentliche kath. Messen statt. Die Hoheit des Deutschen Or-
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dens über die Kapelle konnte auf dem WFK behauptet werden (vgl. Memorial Kreß von
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Kressensteins an schwed. Ges. betr. die St. Elisabeth-Kapelle [Text: Meiern VI, 185 ff –
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APW [II A 7 Beilage B zu Nr. 73] ]; Karl Braun, 115f, 126ff; Ulrich, 32–58; Sicken, 283).
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In den 1648 II 2 den ksl. Ges. übergebenen declarationes ultimae der Mehrheit der Ges.
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der kath. Reichsstände auf die declarationes ultimae der Ges. der prot. Reichsstände (Text:
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Meiern IV, 925 –930, hier 927 – APW [II A 7 Beilage [1] zu Nr. 109] ) war die Ausnahme
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der St. Elisabeth-Kapelle von dem Grundsatz der Restitution der Reichsstände, der
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Reichsritterschaft und der Reichsdörfer in die Realpossession nach dem Stichtag 1624 I 1
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(vgl. später Art. V,2 IPO ← § 47 IPM) gefordert worden. – Jobst Christoph Kreß von
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Kressenstein (1597–1663); 1646–1649 Ges. der Reichsstadt Nürnberg; 1646 Alter Bürger-
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meister und Bankherr (DBA I 708, 128–129; III 518, 458–459; Kaster / Steinwascher,
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282f; Lehsten II, 48).
, die württembergischen Klöster, die gemischtkonfes-
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sionellen Reichsstädte in Süddeutschland, Aachen, die Reichspfandschaften, Erfurt und die
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Autonomie der Mediatstände und Untertanen.

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Beilage B zu Nr. 19

19
Lamberg, Krane und Volmar an Gesandte katholischer Reichsstände in Münster, Osnabrück
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1648 II 21. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 122–125’

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Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 94 III nr. 533 p. 702–707; RK FrA Fasz. 96 VI fol. 43–46;
47
RK FrA Fasz. 98e fol. 1225–1227’; StK FrA Ka. 4 (WF XLII) fol. 106–108’; ebenda Ka.
48
11 fol. 1897–1902;
ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 205–209.
– Konzept: RK FrA Fasz. 92
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XIV nr. 1970 fol. 285–288.

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Die Kaiserlichen berichten von der Übergabe der Artikel I–V KEIPO6 an die Gesandten
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der Schweden und der protestantischen Reichsstände 1648 II 8 sowie von den ergebnislosen
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Verhandlungen der folgenden Tage hierüber. Der von Gesandten protestantischer Reichs-
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stände initiierte neue Verhandlungsmodus, dem die schwedischen Bevollmächtigten zuge-
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stimmt haben, wird erklärt. Die kaiserlichen Gesandten legen dar, daß sie vorerst diesen

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Verhandlungsmodus mit Hinweis auf daraus entstehende nachteilige Entwicklungen für die
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katholische Sache abgelehnt und die Gesandten protestantischer Reichsstände gebeten haben,
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sich über die Artikel I–V KEIPO6 zu erklären. Die Kaiserlichen würden sich dann mit den
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Gesandten der katholischen Reichsstände abstimmen und in der nächsten Konferenz das ge-
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samte Friedensinstrument herausgeben, so daß man endlich Frieden schließen könne. Die
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Gesandten der protestantische Reichsstände lehnen dies jedoch ab.

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Da aber der Kaiser sie mehrmals ermahnt habe, ohne weitere Verzögerung die Verhandlun-
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gen voranzutreiben und die in Osnabrück anwesenden Gesandten katholischer Reichsstände
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ebenfalls dazu angewiesen seien, haben die Kaiserlichen in den neuen Verhandlungsmodus
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eingewilligt. Sie bitten daher die in Münster weilenden Gesandten der katholischen Reichs-
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stände, sich zu diesen anstehenden Konferenzen in Osnabrück einzustellen und somit den
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Friedensschluß zu beschleunigen.

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Beilage C zu Nr. 19

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Verzeichnis der Gesandten der protestantischen Reichsstände über die Differenzen bei
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Amnestie und Reichsreligionsrecht (lat.), praes. den kaiserlichen Gesandten [Osnabrück]
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1648 II 21. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 126

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Mit Vermerk: durch die Ges. Sachsen-Altenburgs übergeben.
; GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz.
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69 pars 2 nr. 45

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Mit Präsentatsvermerk Volmars.
; KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.

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Mit Vermerk: durch Ges. prot. Reichsstände übergeben. – Weitere Kopien: RK FrA Fasz.
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96 VI fol. 270–270’;
ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 211.
– Druck: Meiern IV, 1008

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Die Übergabe des Verzeichnisses an die ksl. und schwed. Ges. ist bei Meiern IV (vgl.
ebenda, 1008 unten ) irrtümlich auf 1648 I 11[/21] datiert, richtig ist jedoch 1648 II 11[/21].
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