Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
Beilagen A – C zu Nr. 19
Beilage A zu Nr. 19
Protokoll, [Osnabrück] 1648 II 20, 21 und 22. Fehlt [Druck: APW III C 2/2, 993 Z. 30–1000
Z. 21].
Die Deputation protestantischer Reichsstände sucht 1648 II 20 die kaiserlichen Gesandten
auf. Diese willigen in den neuen Verhandlungsmodus ein und drängen die protestantischen
Bevollmächtigten, sich über Artikel I–V KEIPO6 zu erklären, was jene jedoch ablehnen.
1648 II 21 erklären sich die Kaiserlichen gegenüber den Gesandten Sachsen-Altenburgs er-
neut bereit, den neuen Verhandlungsmodus anzunehmen. Die kaiserlichen wollen sich mit
einigen Gesandten katholischer Reichsstände vor den anstehenden Verhandlungen abstim-
men. Es werden die Punkte Pfalz-Sulzbach, Baden, Sayn-Wittgenstein und die kaiserlichen
Erblande behandelt. Nochmals erscheinen Gesandte protestantischer Reichsstände bei den
Kaiserlichen und händigen ihnen am Abend Beilage C aus.
1648 II 22 verhandeln die kaiserlichen mit den katholische Gesandten über die Pfalzfrage,
die St. Elisabeth-Kapelle zu Nürnberg
1624 hatte der Deutsche Orden beim RHR einen Prozeß für die Ausübung des kath.
Glaubens in der seit 1525 prot. Reichsstadt Nürnberg initiiert, der durch Urteil von 1630
X 22 zugunsten des Ordens entschieden worden war. 1632 war die Reichsstadt Nürnberg
mit Kg. Gustav II. Adolf von Schweden (1594–1632; 1611 Kg.) ein Bündnis eingegangen,
durch das sie in den Besitz der dem Deutschen Orden gehörenden St. Elisabeth-Kapelle, in
der nun lediglich prot. Gottesdienste zugelassen waren, eingewiesen worden war. Seit dem
PF von 1635 fanden wieder öffentliche kath. Messen statt. Die Hoheit des Deutschen Or-
dens über die Kapelle konnte auf dem WFK behauptet werden (vgl. Memorial Kreß von
Kressensteins an schwed. Ges. betr. die St. Elisabeth-Kapelle [Text: Meiern VI, 185 ff –
APW [II A 7 Beilage B zu Nr. 73] ]; Karl Braun, 115f, 126ff; Ulrich, 32–58; Sicken, 283).
In den 1648 II 2 den ksl. Ges. übergebenen declarationes ultimae der Mehrheit der Ges.
der kath. Reichsstände auf die declarationes ultimae der Ges. der prot. Reichsstände (Text:
Meiern IV, 925 –930, hier 927 – APW [II A 7 Beilage [1] zu Nr. 109] ) war die Ausnahme
der St. Elisabeth-Kapelle von dem Grundsatz der Restitution der Reichsstände, der
Reichsritterschaft und der Reichsdörfer in die Realpossession nach dem Stichtag 1624 I 1
(vgl. später Art. V,2 IPO ← § 47 IPM) gefordert worden. – Jobst Christoph Kreß von
Kressenstein (1597–1663); 1646–1649 Ges. der Reichsstadt Nürnberg; 1646 Alter Bürger-
meister und Bankherr (DBA I 708, 128–129; III 518, 458–459; Kaster / Steinwascher,
282f; Lehsten II, 48).
sionellen Reichsstädte in Süddeutschland, Aachen, die Reichspfandschaften, Erfurt und die
Autonomie der Mediatstände und Untertanen.
Beilage B zu Nr. 19
Lamberg, Krane und Volmar an Gesandte katholischer Reichsstände in Münster, Osnabrück
1648 II 21. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 122–125’
XIV nr. 1970 fol. 285–288.
Die Kaiserlichen berichten von der Übergabe der Artikel I–V KEIPO6 an die Gesandten
der Schweden und der protestantischen Reichsstände 1648 II 8 sowie von den ergebnislosen
Verhandlungen der folgenden Tage hierüber. Der von Gesandten protestantischer Reichs-
stände initiierte neue Verhandlungsmodus, dem die schwedischen Bevollmächtigten zuge-
stimmt haben, wird erklärt. Die kaiserlichen Gesandten legen dar, daß sie vorerst diesen
Verhandlungsmodus mit Hinweis auf daraus entstehende nachteilige Entwicklungen für die
katholische Sache abgelehnt und die Gesandten protestantischer Reichsstände gebeten haben,
sich über die Artikel I–V KEIPO6 zu erklären. Die Kaiserlichen würden sich dann mit den
Gesandten der katholischen Reichsstände abstimmen und in der nächsten Konferenz das ge-
samte Friedensinstrument herausgeben, so daß man endlich Frieden schließen könne. Die
Gesandten der protestantische Reichsstände lehnen dies jedoch ab.
Da aber der Kaiser sie mehrmals ermahnt habe, ohne weitere Verzögerung die Verhandlun-
gen voranzutreiben und die in Osnabrück anwesenden Gesandten katholischer Reichsstände
ebenfalls dazu angewiesen seien, haben die Kaiserlichen in den neuen Verhandlungsmodus
eingewilligt. Sie bitten daher die in Münster weilenden Gesandten der katholischen Reichs-
stände, sich zu diesen anstehenden Konferenzen in Osnabrück einzustellen und somit den
Friedensschluß zu beschleunigen.
Beilage C zu Nr. 19
Verzeichnis der Gesandten der protestantischen Reichsstände über die Differenzen bei
Amnestie und Reichsreligionsrecht (lat.), praes. den kaiserlichen Gesandten [Osnabrück]
1648 II 21. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 126 ; GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz.
69 pars 2 nr. 45 ; KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.
Die Übergabe des Verzeichnisses an die ksl. und schwed. Ges. ist bei Meiern IV (vgl.
ebenda, 1008 unten ) irrtümlich auf 1648 I 11[/21] datiert, richtig ist jedoch 1648 II 11[/21].