Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
Rezepisse auf APW II A 7 Nr.n 112 und 117. Nuhn werden Ewer
Kayserlicher Mayestätt auß unßern negstvorgehenden gehorsamsten rela-
tionibus allergnädigst verstanden haben, wie weit wir das instrumentum
pacis
Gemeint sind Art. I–V KEIPO6 (vgl. [Nr. 3 Anm. 1] ).
seiten der Schweden für ein hochmüttige wiederredung erfolgt, hingegen
aber die protestierenden sich zu einer besonderlichen erclehrung uber
allen innhalt erbotten, iedoch vorderist unß ersucht, die catholische da-
hin zu vermögen, daß dieselben ihnen eine anthwortt uber dasienig, so
heudt 8 tag von denen besagten protestierenden vorgetragen worden,
ertheilen wolten, welchem nach sie alßdan auch gegen unß sich uber die
außgehändigte zween puncten de amnestia et gravaminibus einer gewißen
erclehrung wölten vernehmen laßen. Gestalten dan die catholische den
16. huius ihre anthwortt eröffnet, unß auch seither ein abschrifft deßen,
so von denen protestirenden proponirt und dan catholischentheils wie-
derumb darauff geanthworttet worden, zugestelt haben, inhalts der
beylagen A, B, in welcher sonderlich zu ersehen kombt, waßgestalten
sie die insinuation, zum fall sie, waß hinausgeben, retractirten, fidem
publicam violirn thetten, abgeleint, welche ableinung auch der Chur-
meintzischen ahnzeig nach biß daher von denen protestierenden unbe-
rührt glaßen worden.
Weil dan Ewer Kayserlicher Mayestätt unß vom 24. Ianuarii auch der-
selben protestierenden zu beschönung dieses ahnzugs zusamengesetzte
rationes uberschickt
Bezug auf die rationes der Ges. der prot. Reichsstände für die Beibehaltung der unstrittigen
Punkte des *KEIPO4B* (Text: Meiern IV, 889 –894 – APW [ II A 7 Beilage [1] zu Nr. 97] )
von 1648 II.
gnädigst befohlen, alß kombt selbige hiebey littera C, welche wir zwar
alhier dem befehlich zu gehorsamster folg nit werden außkommen laßen,
anderst, daß wir unß ethwan auff gegebene ahnlaaß derselben im replicirn
nottwendich werden gebrauchen müßen und bißher zum offtern ge-
braucht haben.
Alß wir solchem nach in erwahrtung gestanden, waß unß gedachte pro-
testierende dermahlen für ein anthwortt anbringen würden, haben sie ge-
stern vormittags unß angezeigt, sie hetten der sachen reifflich nach-
gedacht und, weil die catholische sich des außgeliefferten instrumenti hal-
ber fast zweifflhafftig erclehrt, die handtlungen wiederumb in gang und
zu endtlichen schluß zu bringen für das beste und fürträgligiste mittl be-
fünden, daß wir die conferentzen uber mehrberührte zween articulos mit
denen Schweden immediate reassumirn und ferner vortsetzen solten,
doch dergestalt, daß in loco conferentiarum in einem nebenzimmer so-
woll die catholische alß auch die protestierenden ahn der handt wehrn,
mit welchen die vorfallende streittige puncten conferirt und alsogleich,
waß abgehandtlet, zu papyr gebracht, underschrieben und gegeneinander
außgewechßelt werden könte. Ihnen werde auch nit zuwieder sein, weil
die catholische ethwan anstehen mögten, ob solche ihre assistentia colle-
gialiter oder ut singuli einzurichten, daß allein dieienige, so sich alhier
befinden thetten
Vgl. [Nr. 3 Anm. 27] .
Schwedischen hetten sie ebenmäßig von diesem modo geredet, so es
auch durchauß beliebten, allein soviel angedeutet, weil die zwischen unß
passirte conferentz per modum visitationis wehre fürgangen
Oxenstierna und Salvius hatten die ksl. Ges. zuletzt 1648 II 12 aufgesucht (vgl. [ Nr. 3 mit Beilage [1]] ).
die ordtnung ahn unß stünde, daß sie sich nit woll zu einem andern driet-
ten ortt veranlaaßen könten. Und eben dies haben sie alsogleich auch de-
nen catholischen vorgetragen.
Wir haben demnach ein notturfft zu sein erachtet, ehe und dan wir unß
zu ja oder nein erclehrten, vorderist mit erstgemelten catholischen hie-
rauß zu reden und ihre meinung zu vernehmen, waß in der sachen zu
thuen. Dan ob wir zwar solch vorgeschlagenen modum allerdings abzu-
schlagen nit räthlich befinden, so ist unß doch zu gemüth gangen, wan
wir auff der Schweden letztere zusprechung unß also schlechterdingen
ohne einige zuvor von denen protestierenden uber die beyde außgehän-
digte articulos habende gewiße und satte anthwortt zu ihnen verfügen
solten, daß wir alßdan gleichsamb benöttigt sein würden, unß gegen ih-
nen einer affirmativa zu erclehren und also unßere zuvor gegebene anth-
wortt mit nit geringer verschimpffung Ewer Kayserlicher Majestätt repu-
tation stillschweigendt zue wiederruffen oder unß derenthalben wieder-
umb in etwaß gezäng mit ihnen einzulaßen, daß also dieser modus confe-
rendi nit nur ohne frucht ablauffen, sondern auch besorglich das catho-
lische weßen noch mehrers verletzen mögte, hingegen, wan wir vorderist
der protestierenden erclehrung uber alle puncten erhalten, so hetten wir
ursach, mit denen catholischn darüber ferners zu deliberirn, unß mit ih-
nen, wa nit allen, doch wenigst denen, so sich ohnedaß mit Ewer Kayser-
licher Majestätt intention einzustimmen erbietig gemacht, waß noch bey
eim und andern endtlich zu thuen mögte sein, zu vergleichen und selbigs
hernach denen Schwedischen und protestierenden mit völligen uberrest
des instrumenti hinaußzugeben, darauff auch ihre endtliche und schließ-
liche meinung zu erfordern.
Alß nuhn von denen catholischen wegen Churmayntz Dr. Reigensperg,
wegen Trier Dr. Anathan
Lic. Johann Anethan (1594–1668); 1645–1648 VII kurtrierischer Ges. ; 1624 Rat, 1629
Kanzler ( Repertorium, 540; Abmeier, 18f; Lehsten II, 12). – Der zweite Ges. Kurtriers
war Dr. Hermann Adolf Scherer (gest. 1685); 1645–1649 kurtrierischer Ges. , führte im FR
die Voten für das Hst. Speyer, die Propsteien Odenheim und Weißenburg sowie für die
Abtei Prüm ( Abmeier, 21f; Lehsten II, 78f).
Cobelius , wegen Würtzburg der von Vorburg gestern nachmittags bey
unß erschienen und unßere meinung angehört, sein sie derselben einhell-
lich beygefallen und haben unß ersucht, daß wir die protestierenden wie-
derumb erfordern unnd auff’s bewegligst zu eröffnung einer specificirten
anthwortt uber alle denen extradirten beyden articulis anhangende mate-
rias ermahnen wolten, und dies zwar umb soviel desto mehr, weil diesen
catholischen räthen fast bedencklich fallen wölte, ohne zuvor habende
communication mit denienigen, so sich ahnietz zu Münster befinden thet-
ten, entweder in diesen modum conferendi einzulaßen oder demienigen,
waß in ihrn per maiora geschloßenen gegendeclarationibus
gehandigtem instrumento zuwiederlauffen thette, allein einseittig zu re-
nunciirn, welches sie auch denen protestirenden angedeuttet hetten, mit
fernerer anzeig, daß wan selbe also mit denen materialibus heraußgehen
thetten, die Churcollnische
Kurköln war neben Wartenberg vertreten durch: Dr. Peter Buschmann (1604–1673);
1645–1648 VII kurkölnischer Ges. ; 1639 kurkölnischer GR , 1648 Kanzler des GR ( DBA
II 208, 48; III 134, 233; Honselmann; Foerster, 5f; Teske, 177; Lehsten II, 19) –
Arnold von Landsberg (Lebensdaten konnten nicht ermittelt werden), Propst von Obern-
kirchen; 1644–1649 kurkölnischer Ges. , zugleich Ges. des Hst.s Minden ( Foerster, 9f;
Lehsten II, 52). – Dietrich Adolf von der Recke (Reck) (1601–1661); 1645–1649 kurköl-
nischer Ges. , vertrat zusätzlich das Hst. Paderborn; 1643 Dompropst von Paderborn,
Domherr in Münster, kurkölnischer GR ( DBA III 731, 414; Foerster, 9; Lehsten II,
69f). – Dietrich Hermann von Merfeldt zu Westerwinkel (1598–1658); kurkölnischer
Ges. , vertrat auch das Hst. Münster; Drost zu Wolbeck, kurkölnischer GR , 1636 Kanzler
in Münster ( Foerster, 5f; Lehsten II, 61).
alßbaldt wiederumb alher zu begeben, erbietig wehrn. Wir sein demnach
gleich im werck, dieser meinung gemeß mit denen protestirenden handt-
lung zu pflegen und allen fleiß anzuwenden, damit sie sich einer sonder-
lichen erclehrung vernehmen laßen.