Bei der Abfassung der Gutachten deputierter Räte und der Beschlüsse im Geheimen Rat gab es zum Zeitpunkt des Westfälischen Friedenskongresses am Kaiserhof noch keine standardisierten Formalien. Ein gewisses Grund-schema ist jedoch bei den meisten Gutachten und Beschlüssen zu er-kennen. Die Gutachten sind halbbrüchig, von Kanzleihand geschriebene Texte, auf deren ersten Seite in einer Kopfzeile der Sachbetreff vermerkt ist. Unter den Text des Gutachtens notierte der schriftführende Sekretär oder einer der beteiligten Räte eigenhändig den Tag der Beratung und die Namen der Beteiligten, geordnet nach dem ständischen Rang.Ein zweiter Vermerk darunter gibt den Tag sowie den Inhalt des Ge-heimratsbeschlusses wieder. In seltenen Fällen ist dieser Vermerk nicht am Ende des Gutachtens zu finden, sondern befindet sich auf der ersten Seite unter dem notierten Sachbetreff.Im vorliegenden Fall wurde eine partielle Transkription von RK
FrAFasz. 55c (1648 IV–V) fol. 100
vorgenommen. Hier wird exemplarisch das oben erwähnte Grundschema der Gutachten und Beschlüsse dar-gestellt; diese bildeten die Grundlage für die Weisungen nach Westfalen und sind somit eine wichtige Quelle für die Erforschung der kaiserlichen Politik auf dem Westfälischen Friedenskongreß. Das Gutachten themati-siert die Relation der Osnabrücker Gesandten vom 2. April 1648
.Der Sekretär Schröder schrieb beide Vermerke. Sie sind hier (soweit es mit dem zur Verfügung stehenden Zeichensatz möglich war) buchstaben-, zeichen- und zeilengenau transkribiert; die Abkürzungen sind in zwei-winkligen Klammern aufgelöst (eine Ausnahme bilden die Endungen auf n
oder en).
Rechts unter dem Text des Gutachtens:Ita conclusum in consiliodeputatorum 14 Aprilis1648 ./.PræsentibusEx[cellentissim]º D[omino] Com[ite] Curz.D[omino] Com[ite] ab Ottingen.D[omino] March[ione] de Caretto.D[omino] à Gebhardt.D[omino] Söldner.D[omino] WalderodeSe[cretari]º Schröderetc.Darunter, bündig an der linken Innenseite des Blattes:Lectum coram Sacrâ Caesareâ M[aiesta]
tein consilio secreto 15 Aprilis 1648.Et conclusit S[acr]
a M[aiest]
as wie gerathen, mit diesem fernern
vermelden, es geschehe daruber ein bruch odern nitso sollen doch die Gesandten bey dieser resolution verpleiben,und muesse man das werck dar und den erfolg daruberGott bevehlen. 2 wegen des Vollmars noch zurzeit einzuhalten. Praes[enti]
busD[omino] Duce Sagancesi. D[omino] C[omite] à Trautmanstorf.D[omino] C[omite] KevenhillerD[omino] C[omite] à Martinitz. D[omino] C[omite] Curz. D[omino]C[omite] Collow〈r〉adt. D[omino] Com[ite]Colloredo. D[omino] C[omite] à Wallenstein. D[omino] à Goldeck.D[omino] à GebhardtSe[cretario] Schröderetc