Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
Donnerstag
Donnerstags, den 8., diß seind wir uff ersuchen der
herrn churfürstlichen bei dem nuncio apostolico vormittag umb zehen uhr
gewesen und haben ime wegen ereignender difficultet zwischen inen, chur-
fürstlichen, und dem Venetianischen pottschaffter in empfahung der new-
ankommender Spanischen und Französischen gesandten vorgeschlagen, ob
nit zu erhandlen wer, daß de communi consensu aller gesandten geschlossen
würde, fürterhien allein von dennjenigen gesandten die entgegenschikhung
der wagen und einbeglaittung der newankommenden geschehen solte, wöl-
chen selbige von ihren principalen zugeordnet werden, übrige aber, so mit
solchen newen gsandten einer frembden partey nichts ze thun, dergleichen
cortesia hinfüro gentzlich unterlassen theten oder, im fahl solches nit erhalt-
lich, wenigst beede, die churfürstlichen und der Venetianische ambassador,
sich solches entgegenschikhens citra cuiusque praeiudicium enthalten möch-
ten.
Dieweil aber herr nuncius unß mit weitläuffiger remonstration angezeigt,
das der Venetianische sich durchauß zu keinem temperament verstehen
wolt, sonder rundt entschlossen wer, im fahl hierunder ime einig disputat
in publico gemacht, daß ers vor einen bruch seiner mediation halten und
darvonziehen wurde, und derentwegen er, nuncius, zu verstehen geben, daß
seines vermeinens die churfürstlichen, wann sie schon dem Veneto dißortts
als einem frembden und mediatorn deferirn theten, doch ihrem praetendirten
vorgang nichts würden praeiudicirt haben, also haben wir eodem nach-
mittags die churfürstlichen sambtlich zu unß erfordert.
Und
Vgl. APW [A 1,1 S. 109ff] .
haben die Churbrandenburgischen anfangs zu unß geschikht und
zu uernemmen begehrt, weil sie als deputati collegii totius da weren, ob
sie nit den vorsitz vor Bayern haben solten. Wir haben es mit dem Chur-
cölnischen und Bayerischen communicirt, und weil sie mit unß gleicher
meinung gewesen, sonderlich aber herr bischoff von Oßnabrukh angezeigt,
außtruklich bevelcht ze sein, wann Maintz oder Trier komme, dennselben
und zwar Maintz ordinarie, Trier aber alternatim one difficultet ze weichen,
darauff die Brandenburgischen dahien beschaiden, daß wir denn anno 1636
zu Regenspurg mit denn churfürstlichen und Ihr Kayserlicher Maiestät ge-
machten schluss anderst nit verstehen köndten, dann daß einem ieden chur-
fürsten, wölcher außerhalb der deputation bei disem conuentu per se vel per
suos erscheinen würde, sein hergebrachte session vorbehalten bleiben solte.
Dabei es die Brandenburgischen auch bleiben lassen, und seyend gleich dar-
auff der von Haiden und sein adiunctus erschienen. Solchem nach haben wir
inen, churfürstlichen, sambtlich, waß mit dem herrn nuncio gehandlet wor-
den, vorgetragen. Dabei auch zu bedenkhen geben, daß dannocht dahien
ze sehen, damit umb solcher differentz willen nit ettwan diser congressus zer-
schlagen werde, dann es sonder zweifel bei denn andern fürsten und ständen
nit geringen unwillen causirn wurde.
Nach genommnem bedacht hatt herr bischoff nomine reliquorum geantt-
worttet nechst weitläuffiger außfüerung underschiedlicher motiven, wa-
rumb sie dißortts nit weichen köndten und das sie dessen also instruirt
worden, sie müeßten sich weitern bescheidts bei ihren superioribus erholen.
Begehrten, wir solten mit denn Spanischen handlen, daß sie eintweder den
bischoff von Bolduc noch weiters zurukhalten oder doch all’ incognito
hereinkommen machen wolten, mit condition, das er alsdann uff des conte
Pineranda ankunfft wider hinaußziehen und mit demselben sein offnen
einzug halten wolte. Neben dem solten wir nochmaln beim nuncio ver-
suechen, ob das erste medium möchte erhalten werden.
Als wir aber in gedankhen gestanden, dises mit denn Spanischen ze negocirn,
laßt unß Saavedra anzeigen, daß ermeldter bischoff allhie einkommen wer.
Also ists vor dißmal dabei gebliben.
herrn churfürstlichen bei dem nuncio apostolico vormittag umb zehen uhr
gewesen und haben ime wegen ereignender difficultet zwischen inen, chur-
fürstlichen, und dem Venetianischen pottschaffter in empfahung der new-
ankommender Spanischen und Französischen gesandten vorgeschlagen, ob
nit zu erhandlen wer, daß de communi consensu aller gesandten geschlossen
würde, fürterhien allein von dennjenigen gesandten die entgegenschikhung
der wagen und einbeglaittung der newankommenden geschehen solte, wöl-
chen selbige von ihren principalen zugeordnet werden, übrige aber, so mit
solchen newen gsandten einer frembden partey nichts ze thun, dergleichen
cortesia hinfüro gentzlich unterlassen theten oder, im fahl solches nit erhalt-
lich, wenigst beede, die churfürstlichen und der Venetianische ambassador,
sich solches entgegenschikhens citra cuiusque praeiudicium enthalten möch-
ten.
Dieweil aber herr nuncius unß mit weitläuffiger remonstration angezeigt,
das der Venetianische sich durchauß zu keinem temperament verstehen
wolt, sonder rundt entschlossen wer, im fahl hierunder ime einig disputat
in publico gemacht, daß ers vor einen bruch seiner mediation halten und
darvonziehen wurde, und derentwegen er, nuncius, zu verstehen geben, daß
seines vermeinens die churfürstlichen, wann sie schon dem Veneto dißortts
als einem frembden und mediatorn deferirn theten, doch ihrem praetendirten
vorgang nichts würden praeiudicirt haben, also haben wir eodem nach-
mittags die churfürstlichen sambtlich zu unß erfordert.
Und
Vgl. APW [A 1,1 S. 109ff] .
zu uernemmen begehrt, weil sie als deputati collegii totius da weren, ob
sie nit den vorsitz vor Bayern haben solten. Wir haben es mit dem Chur-
cölnischen und Bayerischen communicirt, und weil sie mit unß gleicher
meinung gewesen, sonderlich aber herr bischoff von Oßnabrukh angezeigt,
außtruklich bevelcht ze sein, wann Maintz oder Trier komme, dennselben
und zwar Maintz ordinarie, Trier aber alternatim one difficultet ze weichen,
darauff die Brandenburgischen dahien beschaiden, daß wir denn anno 1636
zu Regenspurg mit denn churfürstlichen und Ihr Kayserlicher Maiestät ge-
machten schluss anderst nit verstehen köndten, dann daß einem ieden chur-
fürsten, wölcher außerhalb der deputation bei disem conuentu per se vel per
suos erscheinen würde, sein hergebrachte session vorbehalten bleiben solte.
Dabei es die Brandenburgischen auch bleiben lassen, und seyend gleich dar-
auff der von Haiden und sein adiunctus erschienen. Solchem nach haben wir
inen, churfürstlichen, sambtlich, waß mit dem herrn nuncio gehandlet wor-
den, vorgetragen. Dabei auch zu bedenkhen geben, daß dannocht dahien
ze sehen, damit umb solcher differentz willen nit ettwan diser congressus zer-
schlagen werde, dann es sonder zweifel bei denn andern fürsten und ständen
nit geringen unwillen causirn wurde.
Nach genommnem bedacht hatt herr bischoff nomine reliquorum geantt-
worttet nechst weitläuffiger außfüerung underschiedlicher motiven, wa-
rumb sie dißortts nit weichen köndten und das sie dessen also instruirt
worden, sie müeßten sich weitern bescheidts bei ihren superioribus erholen.
Begehrten, wir solten mit denn Spanischen handlen, daß sie eintweder den
bischoff von Bolduc noch weiters zurukhalten oder doch all’ incognito
hereinkommen machen wolten, mit condition, das er alsdann uff des conte
Pineranda ankunfft wider hinaußziehen und mit demselben sein offnen
einzug halten wolte. Neben dem solten wir nochmaln beim nuncio ver-
suechen, ob das erste medium möchte erhalten werden.
Als wir aber in gedankhen gestanden, dises mit denn Spanischen ze negocirn,
laßt unß Saavedra anzeigen, daß ermeldter bischoff allhie einkommen wer.
Also ists vor dißmal dabei gebliben.