Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
Donnerstag
Auff dise bevelch anttwortten wir vom 5. diß mo-
nats Maii, daß solchem gehorsambst nachgelebt werden solle, wir auch eben
auß diser consideration biß daher auff etwan von denn Franzosen selbst
gegebenen anlaß zuruckhgehalten hetten und unß nichts auslassen wöllen;
daß es mit iustification der plenipotentzen noch in vorigen terminis bestehe,
wir auch deßwegen die caussas, warumb der Schwedischen vorschlag nach
zu Oßnabrukh mit der extradition nit verfahren werden köndten noch auch
deßwegen uff Ihr Maiestät seitten einige schuldt deß auffzugs ze legen, bei
dem Venetianischen ambassador (und folgendts beim nuncio, als der sich
sonst der sachen entschlagen thue, allein zum wissen) folgenden tags ze
remonstriren bedacht; waßgestalt der monseigneur Thuillerie von Münster
abgereißt und sich mit unß beurlaubt, wir auch ime uff deß Venetianischen
ambassadors ersuchen einen pass per Oßnabrukh ertheilt; und endtlich, waß
der thumbpropst von Paderborn unß wegen der Churcölnischen gesandten
verhoffender ankunfft für anzeig gethan [ 249].
Von Oßnabrukh empfangen wir anttwortt auff unser schreiben vom
28. Aprilis wegen der extradition ihrer vollmacht, innhalts, daß sie wegen
eingelangten Kayserlichen bevelchs der vorgeschlagenen mitteln keins
sich unterfangen derfften, sondern simpliciter erwartten müeßten, waß
Ihr Maiestät dißortts ferner bevelhen würden, mit begehren, ihre caussas
dem Venetianischen ambassador, soweit es sich werde thun lassen, ze re-
presentiren. NB: Hierbei ligt auch ein aviso wegen deß nuncii apostolici
befahrender parteylicheit [ 250].
Nach Oßnabrukh anttwortten wir hinwiderumb, daß wir uff deßwegen mit
denn Spanischen gehabte conferentz ihre caussas erheblich finden und bei
dem Venetianischen ambassador die sachen bedeuttermaassen anzebringen
nit underlassen wolten, mit beilag abschrifft von vorstehenden zweyen Kay-
serlichen bevelchen, de 5. Maii [ 251].
nats Maii, daß solchem gehorsambst nachgelebt werden solle, wir auch eben
auß diser consideration biß daher auff etwan von denn Franzosen selbst
gegebenen anlaß zuruckhgehalten hetten und unß nichts auslassen wöllen;
daß es mit iustification der plenipotentzen noch in vorigen terminis bestehe,
wir auch deßwegen die caussas, warumb der Schwedischen vorschlag nach
zu Oßnabrukh mit der extradition nit verfahren werden köndten noch auch
deßwegen uff Ihr Maiestät seitten einige schuldt deß auffzugs ze legen, bei
dem Venetianischen ambassador (und folgendts beim nuncio, als der sich
sonst der sachen entschlagen thue, allein zum wissen) folgenden tags ze
remonstriren bedacht; waßgestalt der monseigneur Thuillerie von Münster
abgereißt und sich mit unß beurlaubt, wir auch ime uff deß Venetianischen
ambassadors ersuchen einen pass per Oßnabrukh ertheilt; und endtlich, waß
der thumbpropst von Paderborn unß wegen der Churcölnischen gesandten
verhoffender ankunfft für anzeig gethan [ 249].
Von Oßnabrukh empfangen wir anttwortt auff unser schreiben vom
28. Aprilis wegen der extradition ihrer vollmacht, innhalts, daß sie wegen
eingelangten Kayserlichen bevelchs der vorgeschlagenen mitteln keins
sich unterfangen derfften, sondern simpliciter erwartten müeßten, waß
Ihr Maiestät dißortts ferner bevelhen würden, mit begehren, ihre caussas
dem Venetianischen ambassador, soweit es sich werde thun lassen, ze re-
presentiren. NB: Hierbei ligt auch ein aviso wegen deß nuncii apostolici
befahrender parteylicheit [ 250].
Nach Oßnabrukh anttwortten wir hinwiderumb, daß wir uff deßwegen mit
denn Spanischen gehabte conferentz ihre caussas erheblich finden und bei
dem Venetianischen ambassador die sachen bedeuttermaassen anzebringen
nit underlassen wolten, mit beilag abschrifft von vorstehenden zweyen Kay-
serlichen bevelchen, de 5. Maii [ 251].