Acta Pacis Westphalicae III B 1,1 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 1. Teil: Urkunden / Antje Oschmann

c Schwedische Ratifikation des IPO (Nr. 20)

Im Unterschied zum Kaiserhof, jedoch ebenso wie schließlich auch Paris, ließ die schwedische Königin Christina drei gleichlautende Ratifikationsurkunden des IPO unter dem Datum des 18./28. November 1648 anfertigen. Sie alle sind er-halten

Die Ratifikationsurkunde für Kurmainz wird heute in einem metallenen Kasten aufbewahrt, der wohl aus späterer Zeit stammt.
. Salvius hatte unmittelbar nach der Unterzeichnung des Friedensver-trags auf die Notwendigkeit hingewiesen, neben dem Kaiser auch das kurmainzi-sche Reichsdirektorium und das kursächsische Archiv mit einem Exemplar zu be-denken

Salvius an Gyldenklou, 1648 X 15/25 ( ST 6.1, 332f).
; besorgt riet er deshalb, viel Pergament vorzubereiten

Ebenda ,333: Multum igitur pergameni praeparet M. G. Vestra.
. In Stockholm war man allerdings noch bis zum Eintreffen des Sekretärs Hanson davon ausge-gangen, daß der Bote der Königin eine fertig geschriebene Urkunde vorlegen werde, die nur zu unterzeichnen sei. Wahrscheinlich hatte man deshalb kaum Vorbereitungen getroffen. Sobald die unterzeichnete Ausfertigung des Friedens-vertrags jedoch in Stockholm eintraf, wurde die Ratifizierung des Vertrags sofort im Reichsrat beschlossen und die Anfertigung der Urkunden in die Wege gelei-tet

Oben, LXIV.
.
Niederschrift und Gestaltung der drei Exemplare nahmen nahezu drei Wochen in Anspruch

Hanson traf am 2./12. November in Stockholm ein und reiste Ende November oder in den ersten Dezembertagen wieder ab (Anm. 136).
. Man wählte große Pergamentbogen, die in zwei Lagen übereinander gelegt und jeweils einmal gefaltet wurden. Für das königliche Siegel wurden drei Kapseln aus Gold

Mehrfach wird berichtet, daß dieschwed. Siegelkapseln aus massiv Gold ( Meiern 6, 726 ), von dichtem Gold ( Meiern 6, 859 ) oder von lauterm klaren Golde (TE 6, 626) seien. Derkursächsische Ges. Leuber schreibt dagegen in seinemDiarium zu 1649 II 8/18 ( SHStA Dresden ,Locat 8134 Band 29 fol. 53), die den ksl. Ges. ausgehändigte Ratifikation sei mit einer silbern, vergüldeten anhangenden capsul versehen gewesen. Aufgrund einer fachkun-digenOberflächenanalyse läßt sich immerhin soviel sagen,daß die Kapseln wahrscheinlich aus einerGoldlegierung bestehen, die anschließendfeuervergoldet wurde (Mitteilung des HHStA Wien ).
angefertigt, deren Wert zeitgenössisch auf jeweils 128 Duka-ten geschätzt wurde

So eine Zeitungsmeldung, die in mehreren Zeitungen abgedruckt wurde (z. B. DPF Bremen Z 59 1648/202 S. 1), auch in TE 6, 626.
. Die Siegelschnüre wurden aus Golddraht hergestellt

Dieser soll jeweils 8 Dukaten wert gewesen sein ( ebenda).
. Die fertigen Urkunden erhielten zunächst keinen Einband; das für den Kaiser

[p. CXXI] [scan. 121]

bestimmte Exemplar ist wahrscheinlich erst in Münster in schwarzen Samt einge-schlagen worden

Ende Dezember zeigte Salvius Thumbshirn eines der ungebundenen Exemplare ( Meiern 6, 726 , dort auch eine Beschreibung der Urkunde). Die Angabe im Diarium Altenburg ( Meiern 6, 829 ), das Exemplar sei in roten Samt gebunden, trifft nicht zu.
.
Der Aufbau der schwedischen Urkunden entspricht der kaiserlichen Ratifikation. Die Urkunden enthalten nur die Unterschriften der Königin Christina und des Staatssekretärs Gyldenklou, weil, wie es hieß, in Schweden der Reichskanzler üblicherweise solche Urkunden nicht mitzeichne

So Salvius zu Thumbshirn ( Meiern 6, 726 ).
. Als Textvorlage diente der königlichen Kanzlei wahrscheinlich das von Hanson überbrachte Exemplar des IPO, bei dem es sich entweder um die am 26. Oktober unterzeichnete Nachaus-fertigung oder um die in der kaiserlichen Kanzlei erstellte Ausfertigung der Un-terhändlerurkunde gehandelt hat; das Letztere ist wahrscheinlicher

Die Musterung der Textvarianten in der schwed. Nachausfertigung und in den drei schwed. Ratifikationsurkunden, einschließlich der in dieser Edition nicht aufgenommenen Varianten, führt in dieser Hinsicht nicht weiter.
. Ein voll-ständiger Text des IPO war vorher lediglich einmal Ende August 1648 zusam-men mit einem Entwurf der Ratifikationsformel von Westfalen nach Stockholm gesandt worden

Als Beilage zu Salvius an Kg.in, 1648 VIII 14/24 ( APW II C 4, 653 Z. 39f).
. Jedenfalls wurden die drei Ratifikationen mit dem von Hanson überbrachten Exemplar genau kollationiert; unter aktiver Mitwirkung der Königin beteiligte sich sogar der Reichsrat an dieser Arbeit. Aufs Ganze gese-hen sind die Urkunden sorgfältig angefertigt worden; die Texte unterscheiden sich auch in der Orthographie der Namensformen kaum voneinander. Als Druckvor-lage für unsere Edition wurde das den kaiserlichen Gesandten übergebene Exem-plar gewählt, weil der politische Wert dieses Exemplars die anderen übertrifft.

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