Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
Beratungsvorlage: Entwurf des Kurmainzer Reichsdirektoriums für ein Reichsgutachten
Text, s. l., s. d., diktiert Osnabrück 1647 IX 6[/16] durch Kurmainz: HStA Stuttgart A
90 D Bd. 23 fol. 142–147’ (mit Eintragung von Korrekturen, die 1647 IX 24[/X 4] diktiert
wurden); HHStA RK FrA Fasz. 54a (Oktober-Dezember 1647) fol. 2–7 (Kopie der Ausf.,
Münster, datiert auf 1647 IX 25, mit Präsentatsvermerk: IX 28); Druck des Entwurfs, s. l.,
s. d. (ohne die 1647 IX 24[/X 4] diktierten Korrekturen): Londorp VI, 277ff.; Meiern
IV, 727–731 (mit Abweichungen gegenüber dem in der Sitzung benutzten Text). Inhalt:
1. Empfehlung zur Admission Hg. Karls IV. von Lothringen und zur Verhandlung über
seine Restitution auf dem WFK; 2. Ablehnung der frz. Auffassung, daß die Rst. , welche
Lehen von Metz, Toul und Verdun innehaben und sogar jene, deren Lehen in den Diözesen
von Metz, Toul und Verdun liegen, künftig unter der obersten Jurisdiktion der frz. Krone
stehen sollen; Bitte an die ksl. Ges. , dafür Sorge zu tragen, daß die Bf.e von Metz, Toul
und Verdun nach deren Zession die Rechte behalten, die sie im Röm. Reich gehabt haben;
3. Bitte an die ksl. Ges. , bei den frz. Satisfaktionsverhandlungen darauf zu achten, daß
die Reichsunmittelbarkeit und die Rechte der Dekapolis gewahrt bleiben. Das Reichsga.
wurde den Ksl. in Münster am 28. September durch rst. Deputierte übergeben, nachdem
die Franzosen die Ksl. zur Beschleunigung der Verhandlungen hatten ermahnen lassen und
diese daraufhin die deputatos ordinarios aufgefordert hatten, das erbetene Ga. über die
frz. Satisfaktion abzugeben ( APW II A 6 Nr. 241, erster und zweiter Absatz; nach III C
2/2, 890 Z. 35–40, sowie III C 3/2, 1017 Z. 14ff., übergab eine Deputation des CC das Ga. ).
Entspricht der Entwurf für ein Reichsgutachten, betreffend I. die Zulassung Herzog Karls IV.
von Lothringen zum Westfälischen Friedenskongreß und seine dort zu verhandelnde Restitu-
tion (vgl. später § 4 IPM), II. die Rechtsstellung der reichsständischen Lehnsleute der Hoch-
stifte Metz, Toul und Verdun nach deren Zession an Frankreich (vgl. später § 70 IPM), III. die
Dekapolis (vgl. später § 73 IPM), den früheren Beschlüssen des FRO ?
Eine Umfrage sowie Vorschlag Braunschweig-Celles zur Beschwerde beim Kurmainzer
Reichsdirektorium über dessen Entwurf für ein Reichsgutachten, der den Beratungsergebnis-
sen nicht entspreche; Forderung Sachsen-Altenburgs und der meisten übrigen Reichsstände
nach ordnungsgemäßer Abhaltung der Re- und Correlationen; Bitte Basels um Änderung
der Vorbehaltsklausel wegen der Grafschaft Pfirt/Ferrette; Vorschlag Sachsen-Weimars, in
das Reichsbedenken die (eigene) Minderheitsmeinung aufnehmen zu lassen; Bitte Sachsen-
Weimars und der meisten übrigen Reichsstände, das Kurmainzer Reichsdirektorium zur
Gleichbehandlung der Kongreßstädte Münster und Osnabrück bei den Beratungen und bei
der Übergabe des Reichsgutachtens an die Kaiserlichen aufzufordern.
Beschluß, einstimmig: Ablehnung des Kurmainzer Entwurfs für ein Reichsgutachten und
eigene Vorlage der darin kritisierten Punkte.