Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert

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Beratungsvorlage: Entwurf des Kurmainzer Reichsdirektoriums für ein Reichsgutachten

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Text, s. l., s. d., diktiert Osnabrück 1647 IX 6[/16] durch Kurmainz: HStA Stuttgart A
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90 D Bd. 23 fol. 142–147’ (mit Eintragung von Korrekturen, die 1647 IX 24[/X 4] diktiert
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wurden); HHStA RK FrA Fasz. 54a (Oktober-Dezember 1647) fol. 2–7 (Kopie der Ausf.,
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Münster, datiert auf 1647 IX 25, mit Präsentatsvermerk: IX 28); Druck des Entwurfs, s. l.,
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s. d. (ohne die 1647 IX 24[/X 4] diktierten Korrekturen): Londorp VI, 277ff.; Meiern
IV, 727–731 (mit Abweichungen gegenüber dem in der Sitzung benutzten Text). Inhalt:
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1. Empfehlung zur Admission Hg. Karls IV. von Lothringen und zur Verhandlung über
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seine Restitution auf dem WFK; 2. Ablehnung der frz. Auffassung, daß die Rst. , welche
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Lehen von Metz, Toul und Verdun innehaben und sogar jene, deren Lehen in den Diözesen
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von Metz, Toul und Verdun liegen, künftig unter der obersten Jurisdiktion der frz. Krone
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stehen sollen; Bitte an die ksl. Ges. , dafür Sorge zu tragen, daß die Bf.e von Metz, Toul
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und Verdun nach deren Zession die Rechte behalten, die sie im Röm. Reich gehabt haben;
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3. Bitte an die ksl. Ges. , bei den frz. Satisfaktionsverhandlungen darauf zu achten, daß
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die Reichsunmittelbarkeit und die Rechte der Dekapolis gewahrt bleiben. Das Reichsga.
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wurde den Ksl. in Münster am 28. September durch rst. Deputierte übergeben, nachdem
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die Franzosen die Ksl. zur Beschleunigung der Verhandlungen hatten ermahnen lassen und
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diese daraufhin die deputatos ordinarios aufgefordert hatten, das erbetene Ga. über die
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frz. Satisfaktion abzugeben ( APW II A 6 Nr. 241, erster und zweiter Absatz; nach III C
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2/2, 890 Z. 35–40, sowie III C 3/2, 1017 Z. 14ff., übergab eine Deputation des CC das Ga. ).
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Entspricht der Entwurf für ein Reichsgutachten, betreffend I. die Zulassung Herzog Karls IV.
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von Lothringen zum Westfälischen Friedenskongreß und seine dort zu verhandelnde Restitu-
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tion
(vgl. später § 4 IPM), II. die Rechtsstellung der reichsständischen Lehnsleute der Hoch-

[p. 320] [scan. 436]


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stifte
Metz, Toul und Verdun nach deren Zession an Frankreich (vgl. später § 70 IPM), III. die
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Dekapolis (vgl. später § 73 IPM), den früheren Beschlüssen des FRO ?

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Eine Umfrage sowie Vorschlag Braunschweig-Celles zur Beschwerde beim Kurmainzer
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Reichsdirektorium über dessen Entwurf für ein Reichsgutachten, der den Beratungsergebnis-
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sen
nicht entspreche; Forderung Sachsen-Altenburgs und der meisten übrigen Reichsstände
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nach ordnungsgemäßer Abhaltung der Re- und Correlationen; Bitte Basels um Änderung
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der Vorbehaltsklausel wegen der Grafschaft Pfirt/Ferrette; Vorschlag Sachsen-Weimars, in
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das Reichsbedenken die (eigene) Minderheitsmeinung aufnehmen zu lassen; Bitte Sachsen-
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Weimars und der meisten übrigen Reichsstände, das Kurmainzer Reichsdirektorium zur
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Gleichbehandlung der Kongreßstädte Münster und Osnabrück bei den Beratungen und bei
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der Übergabe des Reichsgutachtens an die Kaiserlichen aufzufordern.

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Beschluß, einstimmig: Ablehnung des Kurmainzer Entwurfs für ein Reichsgutachten und
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eigene Vorlage der darin kritisierten Punkte.

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