Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
Beratungsvorlagen: [I] Memorial der Stadt Herford
An die ksl. Ges. und die Reichskurien. Text, Osnabrück 1647 VIII 27/IX 6: Meiern IV,
744f . Der SRO beriet am selben Tag, der KFR am 16. und 19. September 1647 darüber
( APW III A 1/1 Nr. 126, 127; III A 6 Nr. 117). Inhalt: Hilfeersuchen, eine Aufhebung
der kbg. Besetzung sowie die Wiederherstellung des Zustands vor der Besetzung und
Schadenersatz zu veranlassen.
direktoriums für Schreiben an das RKG über seinen Unterhalt
Text mit nachträglicher Ergänzung der in den Reichskurien beschlossenen Änderungen,
Münster, datiert auf 1647 IX 8, diktiert 164〈7〉 IX [s. die] durch Kurmainz: ThStA Altes
Hausarchiv Klasse I E 6 fol. 82–82’. Inhalt: Verschiebung der Beschlüsse über neue Mit-
tel zum Unterhalt des RKG , insbesondere einen neuen Zoll, auf den nächsten RT und
Rückgriff auf das Schreiben der Reichskurien von 1647 VII 8 ( [Nr. 137 Anm. 5] ) hinsicht-
lich der Judenkopfsteuer und der zugesagten drei Kammerzieler. Ein Nachtrag betrifft die
Verrechnung rst., vom RKG verwendeter Depositen mit den Zahlungsrückständen dieser
Rst. Das Schreiben ist die Antwort auf jenes des RKG von 1647 VIII 3 ( [Nr. 139 Anm. 3] ),
über das der FRO am 28. August 1647 beraten hatte (s. Nr. 139). Der SRO beriet am 18.
September 1647 über den Entwurf ( APW III A 6 Nr. 118).
kaiserlichen Befehlen zur vorläufigen Einstellung aller Maßnahmen gegen die Stadt Basel
nachzukommen
Text mit Markierung der in der Ausf. fortgelassenen Passagen, Münster 1647 IX 8: ThStA
Altes Hausarchiv Klasse I E 6 fol. 160–160’. Text der Ausf., datiert auf Münster 1647 IX
8: ebenda, fol. 158–159 (= Kopie einer durch den Kurmainzer Gesandtschaftssekretär Ber-
ninger 1647 IX 20 beglaubigten Abschrift). Inhalt: Unter Verweis auf das Exemtionsgesuch
der Stadt Basel und das darauf bezügliche Reichsga. von 1647 II 18 (s. [Nr. 128 Anm. 2] ),
das angesichts des besorgniserregenden Zustands des Reichs erteilt worden sei, wird das
RKG zur vorläufigen Einstellung aller Maßnahmen gegen die Stadt Basel und ihre Bürger
gemäß den ksl. Befehlen ermahnt. Der SRO beriet am 18. September 1647 darüber ( APW
III A 6 Nr. 118).
[I] Sollen sich die Reichsstände des Hilfeersuchens der Stadt Herford wegen ihrer Besetzung
durch Kurbrandenburg annehmen? [II] Entsprechen die Entwürfe des Kurmainzer Reichs-
direktoriums für zwei Schreiben an das RKG wegen seines Unterhalts und der Exemtion der
Stadt Basel (vgl. später Art. VI IPO = § 61 IPM) den früheren Beschlüssen?
Zwei Umfragen sowie Protest und Widerspruch der herzoglich sächsischen Gesandten namens
des Gesamthauses Sachsen gegen alle Vereinbarungen Kurbrandenburgs und Pfalz-Neuburgs
zum Nachteil des Hauses Sachsen im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit; Beschwerde Branden-
burg -Kulmbachs über Verzögerung der Diktatur bei Eingaben des Hauses Brandenburg; Bitte
um Diktatur des Kurmainzer Entwurfs für ein Reichsgutachten betreffend 1. die Restitution
Herzog Karls IV. von Lothringen, 2. die Rechtsstellung der reichsständischen Lehnsleute der
Hochstifte Metz, Toul und Verdun nach deren Zession an Frankreich, 3. die Dekapolis ; Bitte
Sachsen-Altenburgs und der meisten anderen Reichsstände um ordnungsgemäße Re- und
Correlationen.
Beschluß, zu [I], einstimmig: vorläufig keine Stellungnahme zur kurbrandenburgischen Beset-
zung Herfords, aber Mitteilung des Hilfeersuchens der Stadt an den Kurfürsten von Bran-
denburg mit Bitte um seinen Bericht; zu [II], einstimmig: Zustimmung zu beiden Entwürfen,
wenige Änderungswünsche.