Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
Beratungsvorlage: Entwurf des Kurmainzer Reichsdirektoriums für ein Reichsgutachten in
der pfälzischen Sache
Der Entwurf wurde nicht ermittelt; er wurde von Raigersperger gemäß dem Beschluß des
KFR und damit zugunsten Kurbayerns aufgesetzt (Winfried Becker, 240). Text der Ausf.,
s. l. 1647 III 31, diktiert 1647 IV 7 durch Kurmainz: Meiern IV, 395 –399; zur ksl. und
schwed. Überlieferung s. Anm. 72. Inhalt: Empfehlung 1. zur Beibehaltung der Kurtrans-
lation und der Übertragung der Oberpfalz auf Kf. Maximilian I. von Bayern und die
Wilhelminische Linie; 2. zur Errichtung einer achten Kur und Restitution der Unterpfalz
auf Art und Weise, wie der Ks. beschlossen hat (s. dazu [Nr. 129 Anm. 8] ). Eingefügt ist einer-
seits die Bitte der kath. Rst. und andererseits die Bitte Kursachsens, daß die Restitution
der Unterpfalz unter bestimmten, einzeln angeführten Vorbehalten bzw. Bedingungen ge-
schehe. Schließlich sind drei Bedingungen genannt, an die Kurtrier sein Votum gebunden
hat. Zum Reichsga. gehört ferner ein kbg. Sondervotum (zu dessen Inhalt s. Anm. 15; Text:
s. Anm. 59).
I. Zustimmung zum Entwurf des Reichsdirektoriums (Übertragung der Unterpfalz und der
achten Kur auf die Pfalzgrafen der Heidelberger Linie)? II. Soll das Reichsbedenken den
kaiserlichen und schwedischen Gesandten durch Deputierte übergeben werden? Wenn ja,
durch welche? (vgl. später Art. IV, 2–19 IPO = § 10–27 IPM)
Eine Umfrage im Fürstenrat sowie Bitte Pfalz-Lauterns und anderer evangelischer Reichs-
stände um Diktatur des Reichsbedenkens; Bitte Pfalz-Neuburgs um Berücksichtigung seiner
Anträge vom 16. März 1647 wegen seines Anspruchs auf Nachfolge in der Pfälzer Kur und
um deren Beratung in den Reichskurien sowie Eventualwiderspruch und -Rechtsvorbehalt;
Vorbehalt des Rechts auf die Pfälzer Kur für die Rudolfinische Linie der Wittelsbacher durch
Pfalz-Lautern, -Simmern, -Zweibrücken, -Veldenz und Anhalt.
Mehrheitsbeschluß zu I: Übereinstimmung mit dem Entwurf des Reichsdirektoriums und
dem Votum des KFR, zwei Zusätze; Beschluß zu II, einstimmig: Übereinstimmung mit dem
Votum des KFR, weitere Vorschläge.