Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert

V. Die Einrichtung der Edition

Der vorliegende Teilband wurde im Prinzip nach denselben Grundsätzen gestaltet wie der vorhergehende

S. deshalb APW III A 3/3, CXXVIIff.
, so daß hier nur Abweichungen vom dortigen Verfahren genannt werden:
Die Druckvorlage von Nr. 122–142 ( Braunschweig - Calenberg B I), deren Auswahl auf Herrn Dr. Klaus Rosen zurückgeht, wurde nicht nur genau mit Magdeburg E, sondern auch mit den übrigen Überlieferun-gen des evangelischen Gemeinschaftsprotokolls verglichen

Zum Verfahren s. Anm. 187.
. Neben dem österreichischen wurde auch das bayerische, das pfalz-neuburgische und das würzburgische Protokoll durchgehend mit der Druckvorlage verglichen und inhaltlich wichtige Abweichungen im Variantenapparat vermerkt.
Die Kopfregesten sind nach einem Schema gestaltet, das Frau Dr. Antje Oschmann entworfen hat. Auf die zuerst genannten Beratungsvorlagen folgt an zweiter Stelle der Inhalt der Beratungen, an dritter die Zahl der Umfragen sowie besondere Vorkommnisse (wie Proteste), und an vierter Stelle stehen die Beschlüsse.

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Um dem Benutzer das Verständnis der Protokolle zu erleichtern, wird der wesentliche Inhalt der Schriftsätze, die als Beratungsvorlage dienten oder in anderer Hinsicht für den Verlauf der Sitzung wichtig sind, (in der Regel bei der ersten Nennung des Schriftsatzes) in einer Anmerkung angegeben.
Die Namen der Gesandten werden nur bei ihrer ersten Nennung (meist dann, wenn ein Reichsstand erstmals vertreten ist), in Abweichung von den Vorgängerbänden aber nicht bei weiteren Erwähnungen anmerkungsweise angeführt. Statt dessen wird, jeweils im Anschluß an die Aufzählung der Reichsstände am Kopf des Protokolls, auf das (alle bisherigen Teilbände berücksichtigende) Vorläufige Personenregister verwiesen, in dem nun auch bei jedem vertretenen Reichsstand die Namen der Gesandten genannt sind, so daß sich der Benutzer leicht orientieren kann. Das Register verweist bei jeder Person auf die erste Anmerkung mit den Personaldaten und auf jede weitere, in der diese um eine wichtige Information ergänzt werden. In der Übersicht über die (meist von Sitzung zu Sitzung wechselnde Zahl der) Voten des Fürstenrates in Osnabrück sind die Angaben auf das Wesentliche reduziert. Die Information, welcher Reichsstand sich durch welchen anderen vertreten ließ, ist der Aufzählung der vertretenen Reichs-stände am Kopf jedes Protokolls zu entnehmen. Bei der Bezeichnung der Reichsstände ist insofern eine Änderung eingetreten, als die Braun-schweiger Fürstentümer nunmehr nach heutigem Usus Braunschweig-Calenberg, Braunschweig-Celle, Braunschweig-Grubenhagen und Braun-schweig-Wolfenbüttel genannt werden, während sie in der Druckvorlage wie überhaupt im evangelischen Gemeinschaftsprotokoll und auch bei Meiern meist als „Braunschweig-Lüneburg-Celle“ (und entsprechend) bezeichnet werden

So auch in dem Konzept in Braunschweig - Celle B I (s. bei Anm. 201). In Herzog-tum Bayern A I 1 steht hingegen bisweilen „Braunschweig-Calenberg“ (und entspre-chend). Auch das Pfalz-Neuburger Protokoll spricht von Braunschweig-Celle“ (und entsprechend), die öst. Überlieferung ebenfalls (z. B. im Protokoll von Nr. 130 und 131), manchmal aber auch einfach von „Calenberg“ (und entsprechend), in allen Fällen mit orthographischen Abweichungen.
. Auch die Siglenbezeichnungen bei den braunschwei-gischen Protokollserien wurden demgemäß geändert.
Wenn Meiern die Diktatvermerke der Verhandlungsakten unvollständig oder gar nicht angegeben hat, wurden sie aus den Überlieferungen der sach-sen-altenburgischen Akten im Thüringischen Staatsarchiv Altenburg oder der Württemberger Akten im Hauptstaatsarchiv Stuttgart stillschweigend

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ergänzt

S. oben S. CXII die Angabe der benutzten Faszikel; auch der Aktenanhang von Würt-temberg A I wurde herangezogen. Diese Überlieferungen wurden wegen Umfang und Ordnung der Württemberger Akten sowie der Bedeutung Sachsen-Altenburgs unter den (prot.) Rst. n gewählt.
. Bei Unsicherheit über den Datierungsstil wurde der ergänzte neue Stil in eckige Klammern gesetzt, andernfalls nur der neue Stil ange-geben.
Wenn in Pfalz - Neuburg (3609) und/oder (3610) zwei Protokolle der-selben Sitzung überliefert sind, so ist der Text im Prinzip identisch. Auf punktuelle Abweichungen des einen Protokolls vom anderen wurde bei Angabe der Überlieferungen hingewiesen. Für die Textvarianten wurde das Protokoll mit der besseren Schrift gewählt und im Variantenapparat immer nur dieses eine Protokoll genannt. Auch für die Druckvorlagen in Nr. 143 und 144 wurde von den identischen Protokollen in Sachsen - Gotha B IV jeweils das Exemplar mit der besten Schrift gewählt. Wie im vorhergehenden Band wurden offensichtliche Irrtümer der Druckvor-lage Braunschweig - Calenberg B I stillschweigend nach Magdeburg E korrigiert

S. dazu APW III A 3/3, CXXVIIf. Es wurde auch dann stillschweigend korrigiert, wenn neben der Druckvorlage andere Überlieferungen dieselbe Abweichung haben. So wurde im (schriftlich vorgelegten) Hildesheimer Votum im Protokoll von Nr. 129 (S. 117 Z. 5f) statt des konsekutiven demnach der Druckvorlage und dreier anderer Überlieferungen das in Magdeburg E und weiteren neun Überlieferungen stehende konzessive dannoch stillschweigend in den Text gesetzt.
.
Die Vertragsentwürfe der friedenschließenden Parteien sind mit Siglen (wie KEIPO3 1647 IV 17, FEIPM1 1647 VII 20, ohne Nennung des Papstes und mit kirchenrechtlich bedenklichen Klauseln, SEIPO2 ) bezeichnet, die im Hinblick auf die Edition der Verhandlungsakten definiert wurden. Ihre Bedeutung ist bei der ersten Nennung in einer Sachanmerkung erläutert; außerdem wurden sie in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen. Auch dieser Band enthält (wie die vorangehenden) ein Verzeichnis der Verhandlungsakten, das dem Benutzer helfen soll, die Protokollinhalte zu erschließen, bis das gemeinsame (Namen- und Sach-) Register für alle Teilbände von APW III A 3 vorliegt. Zu den im letzten Teilband noch nicht erwähnten orthographischen Eigen-heiten der Druckvorlage Braunschweig - Calenberg B I zählt das gele-gentliche nurt statt der häufiger gebrauchten, üblichen Form nur; ebenso werden die Wortformen zweyne und zweene neben dem häufiger gebrau-chen „zwei“ verwendet und das „t“ bei Superlativen wie allergehor-sambs oder zuvorders

S. Nr. 129, Votum Pfalz-Lauterns, zweiter Satz, fünftes Wort; Votum Pommerns, drittes Wort.
gelegentlich fortgelassen. Die Verwendung der

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Umlaute ist nicht einheitlich: Neben „Österreich“ steht mehrfach Oster-reich, während der erste Vokal in Nurnberg durch einen U-Bogen sogar eindeutig als einfacher Vokal charakterisiert ist

S. Nr. 142 bei Anm. 12.
. In manchen Fällen ist nicht sicher zu erkennen, ob ein Vokal durch ein diakritisches Zeichen als Umlaut gekennzeichnet ist, so daß ein gewisser Unsicherheitsfaktor bleibt, zumal die Umlaute vielfach abweichend von der heutigen Norm gebraucht werden

Nach Kröger, 55, wurde die Kennzeichnung des Umlauts in der calenbergischen Kanzlei um 1650 relativ frei gehandhabt. Dazu paßt, daß in den Protokollen häufig „sölch“ neben „solch“ und gelegentlich „iungst“ neben dem weitaus häufigeren „iüngst“ vorkommen.
. Ähnliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Unter-scheidung zwischen „tz“ und „z“, weil das „t“ in dieser Zusammensetzung oft nur durch eine kaum wahrnehmbare Erhebung vor dem Ansatz des „z“ angedeutet ist. Es muß daher offenbleiben, ob die Wiedergabe dieser Buchstabenkombination immer der Intention des Schreibers entspricht.
In der Druckvorlage von Nr. 143 und 144 ( Sachsen- Gotha B IV) fallen die (freilich nicht durchgängig gebrauchten) Doppelkonsonanten im In- und Auslaut auf (zweifell, antwortt, herrenn, hallber, inndeßen, Allten-burg). Der Gebrauch weicher statt harter Konsonanten in Wörtern wie underbliebener oder völgger wird dem thüringischen Idiom entsprochen haben. Schließlich danke ich all jenen, die mich bei der Bearbeitung des Ban-des unterstützt haben. An erster Stelle gilt mein Dank den Herausge-bern der Acta Pacis Westphalicae, Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Konrad Repgen und Herrn Prof. Maximilian Lanzinner für mannigfache Unter-stützung. Ebenso danke ich der Geschäftsführerin der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V., Frau Dr. Antje Oschmann, für hilfreiche Vorschläge, meinen Kolleginnen und Kollegen Frau Rita Boh-len, Herrn Dr. Magnus Ulrich Ferber, Herrn Andreas Hausmann M. A., Herrn Dr. Peter Arnold Heuser, Frau Dr. Christiane Neerfeld und Herrn Sebastian Schmitt M. A. für Hinweise, fördernde Diskussionen und eine stets angenehme Zusammenarbeit. In diesen Dank schließe ich meinen früheren Kollegen, Herrn Dr. Michael Rohrschneider (Bonn), ein. Ihm bin ich außerdem zu großem Dank verpflichtet, weil er sich nicht nur der Mühe unterzogen hat, meine Einleitung kritisch zu lesen, sondern mir auch Ein-sicht in das noch unveröffentlichte Manuskript seiner Monographie „Der gescheiterte Frieden in Münster. Spaniens Ringen mit Frankreich auf dem Westfälischen Friedenskongreß (1643–1649)“ gewährte. Auch Herrn Haus-mann und Herrn Schmitt danke ich für die kritische Lektüre meiner Ein-

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leitung, ferner Herrn Dr. Cornel Heinsdorff (Kempen) für seine sorgfälti-gen Recherchen, mit denen er mir bei der Bestimmung einiger antiker Zitate geholfen hat. Frau Katharina Felder hat mich bei der Analyse der Würzburger Protokollüberlieferung und durch verschiedene Korrekturar-beiten unterstützt; ihr sei ebenso herzlich gedankt wie allen Archivarinnen und Archivaren, die mir bei meinen Recherchen im Archiv geholfen haben und durch briefliche Auskünfte zur Klärung vieler Fragen beitrugen.
Maria-Elisabeth Brunert

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