Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
I. Protokollführung und Druckvorlagen
Die Protokollführung des Fürstenrats Osnabrück folgte während des Edi-tionszeitraums, also vom Mai 1646 bis September 1647, der Vereinbarung von Anfang Februar 1646 . Demgemäß führten die evangelischen Mit-glieder des Fürstenrats ein gemeinsames, von dazu bestellten Sekretären ausgearbeitetes und den übrigen evangelischen Gesandtschaften durch Diktatur mitgeteiltes Protokoll. Es ist weit ausführlicher als die für den Editionszeitraum lückenhaften Protokollserien katholischer Reichsstände. Deshalb dient es als Druckvorlage, in Nr. 131 ergänzt durch einen Aus-zug aus Magdeburg E. Seitens der katholischen Reichsstände liegen drei Teilserien und eine vollständige Protokollreihe vor. Die österreichische Teilserie ist die wichtigste, da Österreich bei acht Sitzungen das Direk-torium führte. Wesentliche Abweichungen der österreichischen, bayeri-schen und pfalz-neuburgischen Protokollüberlieferungen gegenüber der Druckvorlage sowie relevante individuelle Zusätze in den Überlieferun-gen des evangelischen Gemeinschaftsprotokolls sind im Variantenapparat vermerkt. Eine grundsätzlich tendenziöse Wiedergabe des Sitzungsverlaufs oder einzelner Voten sowie größere Lücken der Druckvorlage lassen sich nicht feststellen, so daß der Apparat schmal gehalten werden konnte. Die Würzburger Serie ist zwar als einzige Protokollreihe eines katholischen Reichsstands vollständig, doch geben die wenigen eigenständigen Proto-kolle nicht den vollständigen Sitzungsverlauf wieder, während der größte Teil der Serie fast gänzlich aus Abschriften besteht, so daß beim Vergleich von Würzburg A I 1 mit dem abgedruckten Text keine inhaltlich rele-vanten Abweichungen festgestellt werden konnten. Im Fürstenrat Münster wurden keine Protokollanten zu den Sitzungen zugelassen. Deshalb durften die aus Osnabrück angereisten Sekretäre in den vier Sitzungen, die im Sommer 1647 unter Beteiligung der sonst in Osnabrück votierenden Reichsstände in Münster stattfanden, nicht Protokoll führen . Diese Sitzungen vom Juni und Juli 1647, derer in Nr. 137 gedacht wird, sind in den meisten Serien des evangelischen Gemein- schaftsprotokolls mitgezählt, in einigen aber übergangen worden, so daß die Numerierung des Gemeinschaftsprotokolls im August und September 1647 nicht mehr einheitlich ist. Wieviele katholische Protokollanten an den Fürstenratssitzungen in Os-nabrück teilnahmen, muß offenbleiben. Ein Vermerk im evangelischen Gemeinschaftsprotokoll vom 28. März 1647 deutet darauf hin, daß zumindest bei der Re- und Correlation, die unter ungewöhnlich großer katholischer Beteiligung stattfand, außer dem Sekretär des Österreichi-schen Direktoriums wenigstens ein weiterer katholischer Protokollant zu-gegen war. Das evangelische Gemeinschaftsprotokoll wurde nach wie vor unter Feder-führung des Magdeburger Sekretärs Werner ausgearbeitet und diktiertS. APW III A 3/3, CIVf. Im Editionszeitraum war die Zahl der Mitarbeiter am Protokoll meist kleiner als zuvor: Jäger (Sachsen-Weimar und -Gotha) war immer beteiligt, Werner 19mal (Nr. 122–133, 135, 136, 138–142), der Sachsen-Altenburger Ebart 17mal (Nr. 122, 123, 129–136, 138–144), der Pommer Fehr dreimal (Nr. 122–124) und der Braunschweiger Christian Lampadius zweimal (Nr. 122, 125), so daß sechsmal nur zwei, 13mal drei, zwei-mal vier und einmal fünf zusammenarbeiteten und mit ihrer Unterschrift (in Magdeburg E) für die Richtigkeit bürgten.
Werner hat in der vorletzten Sitzung (Nr. 143) noch mitgeschrieben (s. Magdeburg D), sich aber nicht mehr an der Ausarbeitung beteiligt. Krulls letzter Bericht vom WFK an den Magdeburger Adm. August mit den beigelegten Protokollen vom 28. und 30. August sowie 14. und 18. September (Nr. 139–142) stammt vom 23. September 1647 ( Magdeburg Ea fol. 788 und 789–836).
S. Anm. 1 von Nr. 131–134. Die Zeit zwischen Sitzung und Diktatur schwankte noch stärker als in der ersten Jahreshälfte 1646 (APW III A 3/3, CV Anm. 343), indem sie nur drei Tage bei der 41. Sitzung, aber über zwei Monate bei der 32. betrug (Nr. 127, 136). Die Zeitspanne ist durchschnittlich größer geworden, da sie bei einem Viertel der Sitzungen mehr als einen Monat und nur bei einem Viertel weniger als eine Woche betrug.
S. Nr. 129 (Voten Österreichs, Würzburgs, Hildesheims, Pfalz-Neuburgs und ein Protest Pfalz-Veldenz’ als Beilagen 16–20), Nr. 138 (conclusum als Beilage 21), Nr. 139 (Voten Brandenburg-Kulmbachs, Württembergs und der Wetterauer Gf.en als Beilagen 22–24), Nr. 142 (Voten Basels, Württembergs, Pfalz-Veldenz’ als Beilagen 25–27 sowie vom Direk-torium zusammengestellte erinnerungen als Beilage 28), Nr. 143 (Bericht mit „Meinung“ des FRM als Beilage 29) und Nr. 144 (Entwurf des Kurmainzer Reichsdirektoriums für ein Schreiben an den Kf.en von Brandenburg als Beilage 30).
In der Sitzung vom 10. Mai 1647 (Nr. 134) muß Würzburg sein Votum schriftlich ein-gereicht haben, ohne daß Ebart und Jäger dies angemerkt hätten; denn es steht in der Druckvorlage und weiteren identischen Überlieferungen in der ersten Person (s. Nr. 134 bei Anm. 73) und hat in Herzogtum Bayern A I 1 identischen Text, allerdings in der dritten Person. Im Originalprotokoll Ebarts und Jägers (in Magdeburg E) wurde das Würzburger Votum ohne Hinweis auf eine schriftliche Vorlage in den Protokolltext inte-griert. In Sachsen - Weimar B VIII ist das Würzburger Votum durch nachträgliche Kor-rektur in die dritte Person gesetzt worden. Hingegen gehören zu den von Ebart und Jäger ausgearbeiteten Protokollen in Nr. 143 und 144 die Beilagen 29 und 30.
So fehlt z. B. im Ost. Votum des Protokolls vom 16. März 1647 bei Meiern der Passus nur pfandtsweise beseßen, auch in der pfandtverschreibung von Churpfalz (vgl. den Text in Nr. 129 bei Anm. 20 mit Meiern IV, 368 Z. 5 von unten). Zur Publikation der FRO -Protokolle durch Meiern s. im übrigen APW III A 3/3, CVI.
S. den letzten Satz des hessen-darmstädtischen Votums in Nr. 132, Variantenapparat. Bethen, sölches zu protocolliren steht zwar (abgesehen von der Druckvorlage und Mei-ern V) auch in Magdeburg E, doch spricht die Tätigkeit Meierns in Hannover (s. Osch-mann, Meiern, 781) für die Benutzung der braunschweig-calenbergischen Überlieferung.