Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert

a. Die Versorgungsansprüche Markgraf Christian Wilhelms von Brandenburg

Markgraf Christian Wilhelm von Brandenburg, ehemaliger Administrator des Erzstifts Magdeburg, hatte 1632 im Vertrauen auf kaiserliche Gnade und die Sicherstellung eines standesgemäßen Lebens auf das Erzstift ver-zichtet

S. [Nr. 122 Anm. 39] ; nur Mgf. Christian von Brandenburg-Kulmbach unterstützte seinen Neffen (s. ebenda, Anm. 37).
. Im Prager Frieden wurde geregelt, daß das Erzstift Magde-burg bzw. sein Administrator, Herzog August von Sachsen, für seine Ver-sorgung aufkommen sollte. Da Herzog August bislang überhaupt nichts gezahlt hatte und Christian Wilhelm auch sonst keine Möglichkeit gefun-den hatte, sich angemessene Einkünfte zu sichern, setzte er seine Hoffnung auf die Verhandlungen des Friedenskongresses, schickte im November 1645 einen eigenen Gesandten nach Westfalen und bat die dortigen Diploma-ten zudem schriftlich um Vermittlung, daß er statt der ihm zustehenden, aber nicht gezahlten Gelder einige Magdeburger Ämter zum Nießbrauch erhalte

S. [Nr. 122 Anm. 3] und 33.
. Die (Teil-)Kurien in Münster berieten bereits am 10. April 1646 über das Anliegen des Markgrafen. Auch setzte das Kurmainzer Reichs-direktorium deren Beschluß gemäß schon Entwürfe für Schreiben an den Kaiser, den Kurfürsten von Sachsen (und damit den Vater des zahlungsun-willigen Administrators August) und an diesen selbst auf, die ebenso wie die Bittschreiben des Markgrafen am 7. Mai 1646 im Fürstenrat Osnabrück zur Abstimmung kamen

S. Nr. 122 Punkt II: Wegen des Unterhaltsanspruchs Mgf. Christian Wilhelms kam es zu zwei Umfragen.
. Das Österreichische Fürstenratsdirektorium unterstützte das Anliegen Christian Wilhelms, indem es gleich bei der Pro-position ankündigte, daß das rechtmäßige Anliegen des Markgrafen im Friedensvertrag verankert werden solle. Immerhin hatte der erzstiftisch

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magdeburgische Gesandte noch Gelegenheit, den Standpunkt des Admi-nistrators August von Sachsen im Fürstenrat wenigstens kurz zu streifen, bevor er als Betroffener die Sitzung verlassen mußte . Herzog August war auf Verlangen des Kaisers im Prager Frieden verpflichtet worden, Markgraf Christian für seinen Unterhalt eine bestimmte Summe aus den Einkünften des Erzstifts zu zahlen, und hatte diese Verpflichtung niemals als rechtmäßig anerkannt. Er führte zu seiner Rechtfertigung an, daß er im Prager Frieden auch verpflichtet worden sei, vier Ämter an Kursachsen abzutreten, während seine Einkünfte kriegsbedingt so niedrig seien, daß er nicht genug für seinen eigenen Unterhalt habe, geschweige denn für den früheren, rechtmäßig abgesetzten Administrator aufkommen könne . Letztlich stimmten die Osnabrücker aber den Beschlüssen aus Münster wie auch den Entwürfen des Reichsdirektoriums zu, die gleichermaßen im Sinne Markgraf Christian Wilhelms abgefaßt waren: Kaiser und Kurfürst von Sachsen sollten den Administrator Herzog August anhalten, seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Markgrafen nachzukommen, und der Administrator wurde angewiesen, entweder die Gelder zu zahlen oder ersatzweise dem Markgrafen (wie von diesem vorgeschlagen) einige Ämter und Herrschaften einzuräumen. Angesichts der straffen direktoria-len Führung durch Richtersberger konnten die Osnabrücker nicht einmal alle Änderungswünsche in den Kurmainzer Entwürfen durchsetzen . Eine weitere Beratung über die Sache hat es im Editionszeitraum nicht gegeben. Tatsächlich ist der Unterhaltsanspruch des Markgrafen später im Friedensvertrag verankert worden (vgl. Art. XIV,1–3 IPO ← § 30 IPM).

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