Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
2. Die schwedische Territorialsatisfaktion
Über die schwedische Territorialsatisfaktion verhandelten Kaiserliche und Schweden bereits Anfang Mai 1646, also vor Beginn des Editionszeit-raums
. Sie kamen langsamer als erhofft zum Ziel, weil Schweden auf seiner Forderung nach Pommern bestand und Kurfürst Friedrich Wilhelm sich weigerte, seinen auf dem Erbweg erworbenen, rechtmäßigen Anspruch auf Pommern aufzugeben. Da der Kurfürst bei niemandem, nicht einmal bei den protestantischen Reichsständen, den nötigen Rückhalt fand, mußte er sich schließlich (gegen anderweitige Entschädigung) mit einem Teilver-zicht abfinden, indem er Vorpommern mit Stettin und den Odermündun-gen an Schweden verlor. Durch sein monatelang hinausgezögertes Nachge-ben machte er den Weg frei für kaiserlich-schwedische Verhandlungen, die zum Satisfaktionsabkommen vom 18. Februar 1647 führten. Das Abkom-men sah unter anderem vor, daß Vorpommern und das Fürstentum Rügen sowie das Erzstift Bremen, das Hochstift Verden und das mecklenburgi-sche Wismar an die Krone Schweden fielen und diese Reichsstand wurde. Es wurde ergänzt durch einen kaiserlich-kurbrandenburgischen Rezeß vom 19. Februar 1647, der die Entschädigung Kurbrandenburgs regelte
Zum Satisfaktionsabkommen s.
[Nr. 136 Anm. 27] . Text der Vereinbarung über die Entschä-digung Kurbrandenburgs, Osnabrück 1647 II 19:
Meiern IV, 328
f (vgl. später Art. XI IPO). Zu den Einzelheiten s.
Repgen, Hauptprobleme, 423ff. Zur Bedeutung s.
Tullner, 55ff: Die territoriale mittelelbische Konstellation wurde langfristig verändert, da Kurbran-denburg das frühere Hst. Halberstadt als weltliches Fürstentum und die (1680 realisierte) Anwartschaft auf das in ein Hgt. zu verwandelnde Est. Magdeburg erhielt.
. Der Fürstenrat Osnabrück war an diesen Verhandlungen als Teilkurie nicht beteiligt, während der Kurfürstenrat in Münster, zum Teil unter Beteili-gung der dortigen Teilkurien, in der zweiten Jahreshälfte 1646 einige Male
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über die Pommernfrage beriet
Brunert, 166 Anm. 60. Re- und Correlationen sollten eigentlich zeitgleich in beiden Kon-greßstädten vorgenommen werden; doch kam es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten und als deren Folge zu Klagen über
einseitige proceduren (s. Nr. 134 bei Anm. 71).
, ohne daß es (soweit die Protokolle erken-nen lassen) zu einer Beschwerde der Osnabrücker Reichsstände über die einseitigen Beratungen in Münster gekommen wäre.