Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
Alß wir unß erinneren, welchergestalt in unserem vom 12. dieses an Euer
Fürstliche Durchlaucht iüngsthin abgelaßenen schreiben unter andern gehor-
samst gemeldet worden, daß der an Ihr Königliche Mayestät von uns damahls
abgefertigte legationsecretarius monsieur Taubenfeld mit dem ratificirten in-
strumento pacis in triplo glücklich und zu rechter zeit alhier nicht allein wie-
derumb eingelanget, sondern auch einige mündliche commission von itz-
thöchstgedachter Ihrer Königlichen Mayestät an Euer Fürstliche Durchlaucht
abzulegen allergnädigst beordret wehre, also haben wir ihn nicht allein auff
das schleunigste, es immer sein können, befördern, sondern auch dabeneben
Euer Fürstliche Durchlaucht, was sie in dero vom 27. iüngstverwichenen mo-
nats Novembris aus der Pragischen Kleinen Seiten an uns gnädigst abgelaße-
nen schreiben desideriret, davon mündtlichen und umbständigen rapport zu
thun, keinesweges umbgang nehmen sollen, außer allem zweiffel stehende,
daß gleichwie er sich zu rechter zeit einfinden, also auch Euer Fürstlicher
Durchlaucht mit guter dexterität in tieffester unterthänigkeit von einem und
dem andern, was etwan werender zeit passiret, gehorsambste relation thun
werde.
Unterdeßen fahren die stände einen weg als den anderen immer fort, die
commutation der ratificationen auff das beweglichste zu treiben, wie sie dann
bey dero gestriges tages unß gegebenen visite abermahl de novo inständig
angehalten und von ihrer gefasten meinung im geringsten nicht abweichen
wollen. Weill wir aber, ehe und bevor Euer Fürstliche Durchlaucht mit dem
gegentheil wegen des puncti executionis sich verglichen, auch andere vorge-
fallene obstacula erörtert und aus dem wege gereumet, nicht wohl dazu
schreiten können, alß haben wir eine declaration (die wir Euer Fürstlichen
Durchlaucht hiebey sub littera A copeylich übersenden) gemelten ständen
übergeben, und zwar mit diesem begehren, daß, woferne sie ja erwehnte
commutation so starck zu treiben beharren würden, sie die in itztberührter
declaration angeführte postulata entweder werckstellig machen oder aber ein
gnugsahmes expedient darinn vorschlagen müsten, dazu sie sich auch willig
verstanden und daßelbe ehister tagen heraußzugeben versprochen.
Sonsten beschwehren sich sowohl die herren Frantzosen alß Heßen über die
von Euer Fürstlichen Durchlaucht gnädigst ertheilte ordre wegen deslogirung
der arméen in die zur königlichen militzsatisfaction assignirte 7 creiße und
vermeinen, indeme sie die Frantzosen in den Schwäbischen und Oberrheini-
schen, die Heßen aber in dem Westphälischen zu subsistiren gedencken,
ihnen hierinn großes unrecht geschehen würde. Wie nun unsers ohrtes die
billigkeit beschehener deslogirung ihnen gnugsamb remonstriret, also verhof-
fen wir, Euer Fürstliche Durchlaucht dero hocherleuchten gutbefinden nach
solche anstalt zu machen gnädigst geruhen werden, damit etwan hieraus be-
sorglich erwachsenden confusion beyzeiten, so viel als müglich, gestewret
und abgeholffen werden möchte.